Bekanntmachung
der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Große Feld I“ der Gemeinde Nordkirchen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Große Feld I“ beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke 691 sowie 692 der Flur 21 in der Gemarkung Nordkirchen.
Der Planentwurf wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 03.04.2025 bis zum 02.05.2025 auf der Homepage der Gemeinde Nordkirchen unter
https://serviceportal.nordkirchen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10370/show
und auf der Homepage der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter
https://beteiligung.nrw.de/portal/nordkirchen/beteiligung/themen
veröffentlicht.
Außerdem liegen die Unterlagen in diesem Zeitraum im Fachbereich Bauen, Planung und Umwelt im Bürogebäude in Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2 a, während der Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus.
Dienststunden sind:
Montag bis Mittwoch sowie Freitag 08:30 - 12:30 Uhr,
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr,
Donnerstag 07:00 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr,
sowie nach Vereinbarung.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, vorzugsweise über die zuvor genannten Webseiten. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderen Wegen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Große Feld I“ unberücksichtigt bleiben.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1. Begründung, erstellt von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB, Bielefeld, 07.10.2024
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Große Feld I“ wird im Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt und bedarf daher keiner Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Nordkirchen, 20.03.2025
gez. Dietmar Bergmann
Bürgermeister
Herr Daniel Schlecht Telefon: 02596-917-3001