Veranstaltung Open.NRW Digitales

Open Data der Daseinsvorsorge: So gelingt die Veröffentlichung!

  • Status Beendet
  • Termin 25.08.2022 15:00 Uhr
  • Teilnehmer 5 Teilnehmer
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Seit Juli 2021 sind Unternehmen der Daseinsvorsorge, zu denen beispielsweise Krankenhäuser oder Wasser- und Energieversorger gehören, laut Datennutzungsgesetz (DNG) dazu aufgerufen, ihre veröffentlichten (Meta)Daten maschinenlesbar, zugänglich, auffindbar und in interoperablen Formaten, am besten unter offener Lizenz zu veröffentlichen. Hierdurch soll der Wirtschaftsstandort Deutschland im internationalen Vergleich gestärkt werden. Denn: Open Data fördert Innovation. Auf dem Open.NRW-Portal können Unternehmen der Daseinsvorsorge seit Juni 2022 ihre Daten kostenfrei als Open Data zur Verfügung stellen. 

Über die Veranstaltung

Herzlich eingeladen sind interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Unternehmen der Daseinsvorsorge, die erfahren möchten, wie sie ihre Daten erfolgreich auf dem Open.NRW-Portal veröffentlichen können und was dabei zu beachten ist. Außerdem gehen wir auf die rechtlichen Hintergründe des neuen Angebots ein. 

Sie sind interessiert? Bitte melden Sie sich zur Online-Veranstaltung, die mithilfe von Zoom Webinar umgesetzt wird, über das nachfolgende Formular bis zum 22. August 2022 an. Dankeschön!

Wir von der Beratungsstelle Open Data freuen uns auf Sie!

Veranstaltungstermin
Donnerstag 25.08.2022 15:00 - 16:30 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf

Kontaktperson

Für Fragen zur Veranstaltung setzen Sie sich bitte mit der Beratungsstelle Open Data per E-Mail in Verbindung.

Für allgemeine Fragen rund um Beteiligung NRW kontaktieren Sie gerne die Geschäftsstelle Open.NRW per E-Mail

Unterstützung und Support bei Fragen / Problemen rund um das Beteiligungsportal erhalten Sie unter: beteiligung.nrw@verfahrenshotline.de. Bitte richten Sie auch Anforderungen oder Fehlermeldungen an die genannte Adresse. 

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise für die Veranstaltung

Die Veranstaltung wird mit Hilfe des Webkonferenz-Tools „Zoom Webinar" durchgeführt.

Bitte beachten Sie folgende Datenschutzhinweise:

Für die Teilnahme und Durchführung der Webkonferenz mittels „Zoom“ werden die von Ihnen freiwillig angegebenen Daten verarbeitet. „Zoom Webinar" ist ein Dienst der Zoom Video Communications, Inc., in 55 Almaden Blvd, Suite 600 San Jose, CA 95113, USA.

„Zoom" verarbeitet Ihre freiwilligen Angaben in einem Rechenzentrum in den USA. Zwischen con terra GmbH und „Zoom" besteht ein „Data Processing Addendum" zudem hat „Zoom" mit der EU Standardvertragsklauseln abgeschlossen. Diese Dokumente regeln die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Mehr Informationen zur Einhaltung der DSGVO durch Zoom finden Sie hier. Die con terra GmbH ist ein Dienstleister des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (Auftraggeber und Verantwortlich für die Veranstaltung).
Die Verarbeitung schließt Daten ein, die Sie angeben, um sich für „Zoom“ anzumelden, wie bspw. Ihr Name, Nachname, eine gültige E-Mail Adresse und entsprechende Servicedaten (einschließlich der Daten zur Sitzung und zur Nutzung). Sie können „Zoom“ aber auch ohne Registrierung nutzen und nur wenige Daten abgeben (z. B. Vorname und E-Mail-Adresse). Eine Einwahl per Telefon ist ebenfalls möglich. Rechtsgrundlage für die Teilnahme an Webinaren ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Sofern kein Vertragsverhältnis besteht, beruht die Teilnahme auf Art. 6 Abs 1 lit. a) DSGVO. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Weitere Ausführungen zu Ihren Rechten finden Sie auf https://www.mhkbd.nrw/datenschutz. Hier finden Sie Näheres zur Datenschutzerklärung von „Zoom“.

Ansprechpartner Datenschutz:

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Telefon +49 (0) 211 8618 - 4295
Telefax +49 (0) 211 8618 - 54444

datenschutz@mhkbg.nrw.de 

Urheberrecht:

Webkonferenzunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Ein Mitschnitt der Telefonkonferenz und/oder Veranstaltung, z.B. auf Ton- oder Videobänder, ist nicht zulässig.

 

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