Meldeverfahren Stadt Radevormwald Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Radevormwald

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.09.2023 bis 30.10.2023
  • Meldungen 20 Meldungen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
© MUNV

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Radevormwald bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Radevormwald ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst. In dieser werden die Lärmbelastungen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr dargestellt. In Radevormwald betrifft dies nur Teilabschnitte der Bundesstraße 229, alle anderen Straßen weisen ein geringeres Verkehrsaufkommen auf und wurden daher nicht kartiert.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

Die Stadt Radevormwald hat bereits zur 3. Runde der Lärmaktionsplanung einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der in Verbindung mit den neuen Lärmkarten überprüft wird. Diesen können Sie ebenfalls im linken Teil der Seite herunterladen und einsehen.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Nehmen Sie hierbei z.B. auch Bezug auf Inhalte des bestehenden Lärmaktionsplans auf der linken Seite. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text

2. Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:

3. Passen Sie die Kartendarstellung über den Button an, um entweder den 24h-Pegel oder den Nachtpegel für Hauptverkehrsstraßen darzustellen.

4. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf

5. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht

6. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

In einigen Monaten findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.radevormwald.de bekannt gegeben.

Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

Kontaktperson

Frau Verena Vieg
Telefon: 02195 606 164

Datenschutzerklärung

Es gilt die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Link zur Datenschutzerklärung des Portals). Es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten verarbeitet.

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Mit Servicekonto.NRW anmelden
Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.