Verfahren Stadt Radevormwald Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Radevormwald - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 03.04.2024 bis 03.05.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Radevormwald bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Radevormwald ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst. In dieser werden die Lärmbelastungen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr dargestellt. In Radevormwald betrifft dies nur Teilabschnitte der Bundesstraße 229, alle anderen Straßen weisen ein geringeres Verkehrsaufkommen auf und wurden daher nicht kartiert.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung fand ebenfalls über das Beteiligungsportal NRW vom 28.09.2023 bis zum 30.10.2023 statt. Auf der Grundlage der vom LANUV NRW[2] erstellten aktuellen Lärmkartierung (externer Link) und den Meldungen aus der ersten Beteiligung wurde der letzte Lärmaktionsplan aus der 3. Runde überprüft und ein Entwurf des Lärmaktionsplans für die 4. Runde erstellt. Grundlage für die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung stellt nun dieser Entwurf dar.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung zum Entwurf des Lärmaktionsplans beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Stellungnahme nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Geben Sie uns z.B. Hinweise zu den angedachten Maßnahmen. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können Sie uns Ihre Hinweise zum Entwurf des Lärmaktionsplans melden:

  1. Lesen Sie den beigefügten Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Runde der Stadt Radevormwald. Den Entwurf des Lärmaktionsplans finden Sie oben links auf dieser Seite zum Download.
  2. Klicken Sie auf den Button Ihre Stellungnahme nach diesem Text.
  3. Teilen Sie uns Ihre Hinweise mit. Sofern Sie sich auf einen bestimmten Punkt im Entwurf des Lärmaktionsplans beziehen, geben Sie bitte auch die entsprechende Seitenzahl an.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden von der Stadt Radevormwald ausgewertet und dahingehend überprüft, ob gegenüber dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans noch Änderungen erforderlich sind.

Nach Auswertung der Eingaben wird der Lärmaktionsplan vom Rat der Stadt Radevormwald beschlossen und unter www.radevormwald.de veröffentlicht.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

Kontaktperson

Frau Verena Ahle
Telefon: 02195 606 164
E-Mail: Verena.Ahle@radevormwald.de

Datenschutzerklärung

Es gilt die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Link zur Datenschutzerklärung des Portals). Es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten verarbeitet.

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