Bebauungsplan Gemeinde Raesfeld Öffentliche Auslegung

Veröffentlichung des Bebauungsplans RA 27 (Hüningsbreede), Teil 8, 1. vereinfachte Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.09.2024 bis 30.10.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Lageplan

B E K A N N T M A C H U N G

über die Aufstellung und Veröffentlichung des Bebauungsplanes

RA 27 (Hüningsbreede), Teil 8, 1. vereinfachte Änderung

der Gemeinde Raesfeld

Verfahrensverlauf

Der Planungsausschuss der Gemeinde Raesfeld hat in seiner Sitzung am 09.09.2024 beschlossen, den Bebauungsplan RA 27 (Hüningsbreede), Teil 8, 1. vereinfachte Änderung gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.

Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 13 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Räumlicher Geltungsbereich

Das von der Änderung betroffene Plangebiet liegt südöstlich der Ortslage Raesfeld im Süden des Gewerbegebietes Raesfeld-Süd. Der räumliche Geltungsbereich ist in dem links aufgeführten Katasterplanausschnitt rot markiert dargestellt.

Ziel der Planung

Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Bürogebäude gem. § 8 Abs. 2 BauNVO innerhalb des Gewerbegebiets „Hüningsbreede, Teil 8“ zu schaffen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Entwürfe des Bebauungsplanes RA 27 (Hüningsbreede), Teil 8, 1. vereinfachte Änderung, sowie der dazugehörigen Begründung können in der Zeit

vom 18. September 2024 bis einschließlich 30. Oktober 2024

über das Onlineportal Beteiligung NRW unter dem Link https://beteiligung.nrw.de/portal/raesfeld/startseite eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen in dem oben genannten Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Raesfeld, Weseler Straße 19, Flur im Obergeschoss vor den Räumen des Bauamtes (Zimmer 113-119), 46348 Raesfeld, während der folgenden Öffnungszeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus:

montags bis freitags               8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

montags und dienstags          14:30 Uhr bis 16:00 Uhr

donnerstags                           14:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Plan Stellungnahmen über das Onlineportal Beteiligung NRW unter dem oben aufgeführten Link abgegeben werden.

Alternativ sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an folgende Adresse übermittelt werden: bauleitplanung@raesfeld.de. Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch schriftlich oder zur Niederschrift zu den vorgenannten Öffnungszeiten der Gemeinde Raesfeld (oder nach vorheriger Terminvereinbarung) abgegeben werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

46348 Raesfeld, den 16.09.2024

Martin Tesing

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Tiana Wilting
Telefon: 02865 955-192
E-Mail: t.wilting@raesfeld.de

Herr Jens Beckmann
Telefon: 02865 955-172
E-Mail: j.beckmann@raesfeld.de

Datenschutzerklärung

Neben den Angaben in der im Hauptportal des Beteiligungsportals hinterlegten Datenschutzerklärung gelten für dieses Beteiligungsverfahren im Konkreten die Datenschutzbestimmungen der Gemeinde Raesfeld:

https://www.raesfeld.de/portal/seiten/datenschutz-900000037-28200.html

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Amtsblatt

Informationen

Übersicht
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