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Aufstellung des Bebauungsplanes R 50 „Wohnen an der Friedburg“ der Stadt Rees
hier:
Der Ausschuss für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe der Stadt Rees hat in seiner Sitzung am 02.02.2023 beschlossen, die Veröffentlichung für den Bebauungsplan R 50 „Wohnen an der Friedburg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, für die Dauer eines Monats durchzuführen.
Der B-Plan R 50 hat das Ziel, im Stadtbezirk Rees neue Wohnbauflächen für ein All-gemeines Wohngebiet innenstadtnah festzusetzen.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke 668, 748, 1387, 2307, 2308, 2309, 2310, Flur 10, Gemarkung Rees.
Die erneute Veröffentlichung des Planes ist erforderlich, da zunächst ein vorhabenbezogener Bebauungsplan veröffentlicht wurde.
Für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und bislang folgende umweltrelevante Stellungnahmen eingegangen:
Art der Umweltinformation/Schutzgut
Quelle
Mensch, Gesundheit und Bevölkerung
Mensch und menschliche
Gesundheit
Wohnen, Erholung, Immissionsschutz.
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Umweltbericht OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2025)
Stellungnahme Kreis Kleve vom 04.06.2024
Tiere und Pflanzen
Artenschutzmaßnahmen
NATURA-2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Gesetzlich geschützte Biotope.
Flora, Biotoptypen und Fauna
Stellungnahme Kreis Kleve vom 26.09.2022
Landschaftspflegerischer Begleitplan OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2025)
Boden
Bodenschutz
Produktionsfläche, Filterfunktion, Grundwasserneubildung, Geologische, Ausgangssituation, Biotopentwicklung
Wasser
Risikogebiete des Rhein
Hochwasser, §§ 78b, 78c des Wasserhaushaltsgesetzes, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH) und Überschwemmungen
Stellungnahme Bezirksregierung Düsseldorf 27.09.2022
Klima und Luft
Ausgleichsfunktion, Regionalklima Geländeklima, Klimaveränderung und Lufthygiene
Natur und Landschaft
Orts und Landschaftsbild
Landschaftsbild und Kulturlandschaft
Kultur- und Sachgüter
Archäologisches Kulturgut Bodendenkmalschutz.
Archäologisch-bodendenkmalpflegerisches,
archäologisches Kulturgut, Schutz von Bodendenkmälern, Archäologisch-historische Grundlagen, Befunderwartung und Bodendenkmalpflegerisches Fazit
Stellungnahme LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland 06.04.2023
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen der Aufstellung des Bebauungsplanes R 50 „Wohnen an der Friedburg“ in der Zeit vom
11.11.2025 bis 11.12.2025 (einschließlich)
auf der Homepage der Stadt Rees unter
https://www.stadt-rees.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/aktuelle-beteiligungen/
sowie auf dem Beteiligungsportal des Landes unter
https://beteiligung.nrw.de/portal/Rees/startseite
veröffentlicht.
Als gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraumes zu den Dienstzeiten
Montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr
Montags bis donnerstags 14.00 bis 16.00 Uhr
öffentlich ausgelegt im Rathaus der Stadt Rees, Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, Markt 1, 46459 Rees. Um vorherige Terminvereinbarung unter 02851 510 wird gebeten.
Während der vorbezeichneten Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Weg an stadtplanung@stadt-rees.de oder über das oben aufgeführte Beteiligungsportal des Landes eingereicht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag gegen den Bauleitplan (gemäß § 47 Abs. 2 a VwGO) unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und dieser Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bekanntmachungsanordnung
Der Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe der Stadt Rees vom 02.02.2023 zur Veröffentlichung und Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 i.V. m. § 4 Abs. 2 BauGB wird hiermit erneut öffentlich bekannt gemacht.
Rees, 3. November 2025
Sebastian Hense
Bürgermeister
Herr Dominic Hakvoort
Telefon: 02851/51-133
E-Mail: dominic.hakvoort@stadt-rees.de
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