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64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rees für „Windenergie“ (ehemals 2. Teilflächennutzungsplanänderung für Windenergie)
Der Rat der Stadt Rees hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 beschlossen, das bisherige 2. Teilflächennutzungsplanverfahren für „Windenergie“ umzustellen und als 64. Änderung des Flächennutzungsplanes weiterzuführen.
Die bisher erfolgte Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung für die 2. Teilflächennutzungsplanänderung „Windenergie“ bleiben bestehen und werden für das weitere Verfahren der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. Die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes hat das Ziel, die planungsrechtliche Absicherung von Sondergebieten Windenergie gem. § 249 BauGB darzustellen.
Die Sondergebiete Windenergie werden als Beschleunigungsgebiete gem. § 249 c BauGB dargestellt.
Für die Fläche 3.2 Groin-Süd wird die Sondergebietsfläche Windenergie im südlichen Bereich neu abgegrenzt.
Für die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes für „Windenergie“ soll die Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit der Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange durchgeführt werden. Zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes gehören der Planentwurf, die Begründung, der Umweltbericht, die Regelungen für Minderungsmaßnahmen, die artenschutzrechtlichen Fachbeiträge sowie FFH-Verträglichkeitsprüfungen zu jeder Teilfläche.
Der Geltungsbereich der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rees mit den neuen Sondergebieten, teilweise aufgeteilt durch die Bahnlinie, ist als Übersicht zur Lage im Stadtplan kenntlich gemacht. Für eine konkrete Flächendarstellung ist der Zugang zum Beteiligungssystem erforderlich.
Es sind die Teilflächen
als Beschleunigungsgebiete und Sondergebiete Windkraft in der Planung.
Die folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Stadt Rees verfügbar:
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Fläche
Boden
Wasser
Luft und Klima
Landschaftsbild
Mensch
Kultur- und Sachgüter
Wirkungsgefüge von Tieren, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima sowie Wechselwirkungen zwischen den (Umwelt-)Aspekten
Vermeidung von Emissionen/Immissionen und sachgerechter Umfang mit Abfällen und Abwässern
Erneuerbare Energie sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie
Landschaftspläne sowie sonstige Pläne
Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität
Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
Die zuvor aufgeführten Arten umweltbezogener Informationen stammen aus den folgenden Quellen:
Umweltrechtliche Stellungnahmen:
Stellungnahme Geologischer Dienst vom 07.10.2024
Stellungnahme LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland vom 10.10.2024
Stellungnahme Kreisverwaltung Kleve vom 18.10.2024
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen der 64. Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom
13.05.2026 bis 16.06.2026 (jeweils einschließlich)
auf der Homepage der Stadt Rees unter
https://www.stadt-rees.de/bauen-wirtschaft/aktuelle-beteiligungen/aktuelle-verfahren/
sowie auf dem Beteiligungsportal des Landes unter
https://beteiligung.nrw.de/portal/Rees/startseite
veröffentlicht.
Als gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraumes zu den Dienstzeiten
Montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr
Montags bis donnerstags 14.00 bis 16.00 Uhr
öffentlich ausgelegt im Rathaus der Stadt Rees, Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, Markt 1, 46459 Rees. Um vorherige Terminvereinbarung unter 02851 510 wird gebeten.
Während der vorbezeichneten Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Weg an stadtplanung@stadt-rees.de oder über das oben aufgeführte Beteiligungsportal des Landes eingereicht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bekanntmachungsanordnung
Der Beschluss des Rates der Stadt Rees vom 11.12.2025 zur Aufstellung sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB der 64. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Rees wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Rees, 08.05.2026
Sebastian Hense
Bürgermeister
Herr Dominic Hakvoort
Telefon: 02851/51-133
E-Mail: dominic.hakvoort@stadt-rees.de
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