Flächennutzungsplan Stadt Rees Öffentliche Auslegung

64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rees für „Windenergie“ (ehemals 2. Teilflächennutzungsplanänderung)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.05.2026 bis 16.06.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

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64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rees für „Windenergie“ (ehemals 2. Teilflächennutzungsplanänderung für Windenergie)

  • Umstellung Verfahrenstitel auf 64. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Rees hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 beschlossen, das bisherige 2. Teilflächennutzungsplanverfahren für „Windenergie“ umzustellen und als 64. Änderung des Flächennutzungsplanes weiterzuführen.

Die bisher erfolgte Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung für die 2. Teilflächennutzungsplanänderung „Windenergie“ bleiben bestehen und werden für das weitere Verfahren der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. Die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes hat das Ziel, die planungsrechtliche Absicherung von Sondergebieten Windenergie gem. § 249 BauGB darzustellen.

Die Sondergebiete Windenergie werden als Beschleunigungsgebiete gem. § 249 c BauGB dargestellt.

Für die Fläche 3.2 Groin-Süd wird die Sondergebietsfläche Windenergie im südlichen Bereich neu abgegrenzt.

Für die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes für „Windenergie“ soll die Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit der Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange durchgeführt werden. Zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes gehören der Planentwurf, die Begründung, der Umweltbericht, die Regelungen für Minderungsmaßnahmen, die artenschutzrechtlichen Fachbeiträge sowie FFH-Verträglichkeitsprüfungen zu jeder Teilfläche.

Der Geltungsbereich der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rees mit den neuen Sondergebieten, teilweise aufgeteilt durch die Bahnlinie, ist als Übersicht zur Lage im Stadtplan kenntlich gemacht. Für eine konkrete Flächendarstellung ist der Zugang zum Beteiligungssystem erforderlich.

Es sind die Teilflächen

    1. Bienen mit 1.1 Bienen - Nord und 1.2 Bienen - Süd
    2. Empel mit Empel 2.1 Empel - West und 2.2 Empel - Ost
    3. Groin mit 3.1 Groin - Nord und 3.2 Groin - Süd
    4. Speldrop
    5. Bergswic

als Beschleunigungsgebiete und Sondergebiete Windkraft in der Planung.

Die folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Stadt Rees verfügbar:

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Tatsächliche Vegetation
  • Artenschutz
  • Windenergiesensible Arten
  • Verbotstatbestände nach BNatSchG
  • FFH-Verträglichkeit
  • Minderungsmaßnahmen

Fläche

  • Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen
  • Temporäre und dauerhafte Versiegelung

Boden

  • Zusammensetzung
  • Bodenparameter
  • Schutzwürdigkeit
  • Vorbelastungen und Altlasten
  • Erdbebengefährdung
  • Erdbebenüberwachung
  • Hydrogeologie
  • Rohstoffgeologie
  • Versiegelung, Verdichtung, Abtragungen und Aufschüttungen

Wasser

  • oberirdische Gewässer
  • Grundwasser
  • Bodenparameter in Bezug auf das Bodenwasser
  • Wasserschutz, Hochwasserschutz und Starkregenschutz
  • Versickerung von Niederschlagswasser

Luft und Klima

  • Luftschadstoffe
  • klimatisch wirksame Funktionen

Landschaftsbild

  • naturräumliche Haupteinheit NR-577 „Untere Rheinniederung“
  • Landschaftsraum LR-I-001 „Altstrom und Bruchlandschaften am Rande der Rheinniederung“.
  • Vorbelastung
  • Erholungsfunktion

Mensch

  • gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
  • Naherholung
  • Vorbelastung
  • Emissions- und Immissionsschutz
  • Schall und Rotorschattenwurf
  • optische Bedrängung

Kultur- und Sachgüter

  • Kulturlandschaft 10 „Unterer Niederrhein“
  • landesbedeutsamen KLB 10.05 „Issel – Dingdener Heide“
  • KLB 020 „Haus Hueth“,
  • KLB 48 „Issel/Dingdener Heide (Rees)“
  • Kulturlandschaftsprägende Bauwerke
  • Boden- und Baudenkmalschutz

Wirkungsgefüge von Tieren, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima sowie Wechselwirkungen zwischen den (Umwelt-)Aspekten

  • Naturhaushalt
  • Empfindlichkeit des Wirkungsgefüges

Vermeidung von Emissionen/‌Immissionen und sachgerechter Umfang mit Abfällen und Abwässern

  • Abfälle
  • Umgang mit Niederschlagswasser

Erneuerbare Energie sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie

  • erneuerbare Energie

Landschaftspläne sowie sonstige Pläne

  • Landschaftsplans 4 „Rees“
  • Entwicklungsziele
  • naturschutzfachliche Schutzgebiete

Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität

  • Emissions- und Immissionsschutz

Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen

  • Schutzvorrichtungen von Windenergieanlagen
  • wassergefährdenden Stoffen
  • äußere Einwirkungen

Die zuvor aufgeführten Arten umweltbezogener Informationen stammen aus den folgenden Quellen:

  • Fehrmann. (2024 a). Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur ASP Stufe 1 für eine Windenergiefläche zur Ausweisung im Flächennutzungsplan der Stadt Rees Projektgebiet „Rees-Bienen“. Essen.
  • Fehrmann. (2024 b). Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur ASP Stufe 1 für eine Windenergiefläche zur Ausweisung im Flächennutzungsplan der Stadt Rees, Projektgebiet „Rees-Empel“. Essen.
  • Fehrmann. (2024 c). Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur ASP Stufe 1 für eine Windenergiefläche zur Ausweisung im Flächennutzungsplan der Stadt Rees, Projektgebiet „Rees-Speldropl“. Essen.
  • Fehrmann. (2024 d). Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur ASP Stufe 1 für eine Windenergiefläche zur Ausweisung im Flächennutzungsplan der Stadt Rees, Projektgebiet „Rees-Bergwick“. Essen.
  • ökoplan. (2025 a). Darstellung der Sonderbaufläche „Windenergie,Fläche Bienen“. Fachbeitrag zur FFH-Verträglichkeitsprüfung für das VSG „Unterer Niederrhein“ (DE-4203-401) sowie die FFH-Gebiete DE-4104-301 und DE-4104-302. Essen: Ökoplan – Bredemann und Fehrmann.
  • ökoplan. (2025 b). Darstellung der Sonderbaufläche „Windenergie, Empel“. Fachbeitrag zur FFH-Verträglichkeitsprüfung für das VSG „Unterer Niederrhein“ (DE-4203-401) sowie das FFH-Gebiet DE-4104-302. Essen: Ökoplan – Bredemann und Fehrmann.
  • ökoplan. (2025 c). Darstellung der Sonderbaufläche „Windenergie, Speldrop“. Fachbeitrag zur FFH-Verträglichkeitsprüfung für das VSG „Unterer Niederrhein“ (DE-4203-401) sowie das FFH-Gebiet „NSG Bienener Altrhein, Millinger und Hurler Meer und NSG Empeler Meer“ (DE-4104-302). Essen: Ökoplan – Bredemann und Fehrmann.
  • ökoplan. (2025 d). Darstellung der Sonderbaufläche „Windenergie, Fläche Bergswick“. Fachbeitrag zur FFH-Verträglichkeitsprüfung für das VSG „Unterer Niederrhein“ (DE-4203-401) sowie die FFH-Gebiete DE-4104-302 und DE-4204-303. Essen: Ökoplan – Bredemann und Fehrmann.
  • Sudmann, S. R. (2025). FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für den Bau von Windenergieanlagen in Rees (Groin). Kranenburg.
  • Sudmannn, S. R. (2024). Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung Stufe 1 gem. § 44 Abs. 5 BNatSchG für die Errichtung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen in Rees (Groin). Kranenburg: Planungsbüro STERNA.
  • VDH. (2026a). AFB für das Beschleunigungsgebiet Rees-Bienen. Düsseldorf: LANUK.
  • VDH. (2026b). AFB für das Beschleunigungsgebiet Rees-Empel. Düsseldorf: LANUK.
  • VDH. (2026c). AFB für das Beschleunigungsgebiet Rees-Groin. Düsseldorf: LANUK.
  • VDH. (2026d). AFB für das Beschleunigungsgebiet Rees-Speldrop. Düsseldorf: LANUK.
  • VDH. (2026e). AFB für das Beschleunigungsgebiet Rees-Bienen. Düsseldorf: LANUK.
  • VDH (2026): Begründung zur 64. Änderung des Flächennutzungsplan „Windenergie
  • VDH (2026): Umweltbericht zur 64. Änderung des Flächennutzungsplan „Windenergie

Umweltrechtliche Stellungnahmen:

Stellungnahme Geologischer Dienst vom 07.10.2024

Stellungnahme LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland vom 10.10.2024

Stellungnahme Kreisverwaltung Kleve vom 18.10.2024

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen der 64. Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom

13.05.2026 bis 16.06.2026 (jeweils einschließlich)

auf der Homepage der Stadt Rees unter

https://www.stadt-rees.de/bauen-wirtschaft/aktuelle-beteiligungen/aktuelle-verfahren/

sowie auf dem Beteiligungsportal des Landes unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/Rees/startseite

veröffentlicht.

Als gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraumes zu den Dienstzeiten

Montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr

Montags bis donnerstags 14.00 bis 16.00 Uhr

öffentlich ausgelegt im Rathaus der Stadt Rees, Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, Markt 1, 46459 Rees. Um vorherige Terminvereinbarung unter 02851 510 wird gebeten.

Während der vorbezeichneten Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Weg an stadtplanung@stadt-rees.de oder über das oben aufgeführte Beteiligungsportal des Landes eingereicht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Rates der Stadt Rees vom 11.12.2025 zur Aufstellung sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB der 64. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Rees wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Rees, 08.05.2026

Sebastian Hense

Bürgermeister

Kontakt

Herr Dominic Hakvoort

Telefon: 02851/51-133

E-Mail: dominic.hakvoort@stadt-rees.de

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