georeferenzierter Link zur Beteiligung
Der Rat der Stadt Rees hat in seiner Sitzung am 24.03.2026 die Veröffentlichung der 5. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes R 29 „Westlicher Stadtkern“ der Stadt Rees gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuell geltenden Fassung beschlossen.
Auf den Flurstücken 185, 146 und 436, Flur 26, Gemarkung Rees wird die Anwendung der neuen, derzeitig gültigen Baunutzungsverordnung für zulässig erklärt. Die GRZ wird von 0,4 auf 0,6 und die GFZ von 0,8 auf 1,12 angepasst. Die sonstigen Festsetzungen wie ausgewiesene überbaubare Fläche und Zweigeschossigkeit bleiben unverändert.
Der Geltungsbereich der 5. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes R 29 „Westlicher Stadtkern“ ist aus nachstehender Skizze ersichtlich.
Für die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Rees Nr. 29 sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Art der Umweltinformation/Schutzgut
Quelle
Mensch
Schutzgut Mensch
Bestandsaufnahme und Einschätzung, Prognosen, Informationen zu Wohnumfeld, Bewertung
BauGB/ Begründung zum B.-Plan
Tiere und Pflanzen
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Säugetiere
Eingriffe in Natur und Landschaft
Bestandsaufnahme und Einschätzung, Prognosen, Bewertung
Information zu den Auswirkungen der Planung auf die Lebensräume
Informationen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen und Kompensation
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur ASP Stufe 1, Büro OEKOPLAN
Ingenieure,
Koepenweg 2a,
46499 Hamminkeln,
vom 02.06.2025
Begründung zum B.-Plan sowie Festsetzungen B.-Plan
Boden und Fläche
Schutzgut Boden
Begründung zum Bebauungsplan sowie Festsetzungen
Wasser
Schutzgut Wasser
Starkregen/ Hochwasserschutz
Bestandsaufnahme und Einschätzung, Prognosen, Bewertung der Umwelterheblichkeit
Hinweise auf Lage im Risikogebiet im Sinne des §78b Abs.1 WHG
Begründung zum Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan sowie Festsetzungen B.-Plan
Klima und Luft
Schutzgut Klima und Luft
Bestandsaufnahme und Einschätzung, Prognosen
BauGB sowie Begründung zum B.-Plan
Natur und Landschaft
Schutzgut Landschaft
Bestandsaufnahme und Einschätzung, Prognosen,
Kultur- und Sachgüter
Schutzgut Kultur
BauGB sowie Begründung zum B.-Plan Sachverhaltsermittlung, Hinweis Bebauungsplan
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen, die Begründung und der Entwurf der 5. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes R 29 „Westlicher Stadtkern“ der Stadt Rees in der Zeit vom
22.05.2026 bis 22.06.2026 (jeweils einschließlich)
auf der Homepage der Stadt Rees unter
https://www.stadt-rees.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/aktuelle-beteiligungen/
sowie auf dem Beteiligungsportal des Landes unter
https://beteiligung.nrw.de/portal/Rees/startseite
veröffentlicht.
Als gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraumes zu den Dienstzeiten
Montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr
Montags bis donnerstags 14.00 bis 16.00 Uhr
öffentlich ausgelegt im Rathaus der Stadt Rees, Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, Markt 1, 46459 Rees. Um vorherige Terminvereinbarung unter 02851 510 wird gebeten.
Während der vorbezeichneten Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Weg an stadtplanung@stadt-rees.de oder über das oben aufgeführte Beteiligungsportal des Landes eingereicht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan (gemäß § 47 Abs. 2 a VwGO) unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und dieser Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bekanntmachungsanordnung:
Der Beschluss des Rates der Stadt Rees vom 24.03.2026 zur Veröffentlichung der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes R29 „Westlicher Stadtkern“ der Stadt Rees wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Herr Dominic Hakvoort
Tel.: 02851 / 51-133
E-Mail: dominic.hakvoort@stadt-rees.de
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