georeferenzierter Link zur Beteiligung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe der Stadt Rees hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 die Aufstellung des vorhabenbezogene Bebauungsplanes R 53 „Sondergebiet Florastraße“ der Stadt Rees gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) für die Dauer von 30 Tagen beschlossen. Der vorhabenbezogene B-Plan R 53 umfasst die Grundstücke 199, 200, 201, 590, 411 tlw. und 415 tlw., Flur 17, Gemarkung Rees. Der Vorhaben- und Erschließungsplan für den Kreisverkehr Florastraße umfasst die Grundstücke 411 tlw., 415 tlw., 460 tlw., 426, 527, und 649, Flur 17, Gemarkung Rees.
Der vorhabenbezogene B-Plan R 53 setzt ein Sondergebiet für die Nahversorgung fest.
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan R 53 gehört der Plan und eine Begründung inkl. Umweltbericht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus nachstehender Skizze ersichtlich:
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB werden die Verfahrensunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Zeit vom
26.06.2026 bis 27.07.2026 (jeweils einschließlich)
auf der Homepage der Stadt Rees unter
www.stadt-rees.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/aktuelle-beteiligungen
sowie auf dem Beteiligungsportal des Landes unter
https://beteiligung.nrw.de/portal/Rees/startseite
veröffentlicht.
Als gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraumes zu den Dienstzeiten
Montags bis freitags 08.00 bis 12.00 Uhr
Montags bis donnerstags 14.00 bis 16.00 Uhr
öffentlich ausgelegt im Rathaus der Stadt Rees, Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, Markt 1, 46459 Rees. Um vorherige Terminvereinbarung unter 02851 510 wird gebeten.
Während der vorbezeichneten Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Weg an stadtplanung@stadt-rees.de oder über das oben aufgeführte Beteiligungsportal des Landes eingereicht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Bekanntmachungsanordnung
Der Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe vom 25.06.2026 zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan R 53 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Rees, den 24.06.2026
Sebastian Hense
Bürgermeister
Herr Dominic Hakvoort
s. Anhang