Der Ausschuss für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2026 dem Entwurf des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Rees zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Das Konzept besteht aus
Zum Konzept gehört das Gutachten, welches die Begründung für die konzeptionellen Vorgaben erläutert.
Stärkung der Innenstadt, Einzelhandelsvielfalt und wohnortnahe Versorgung
Die ökonomische und stadtbildende Kraft des Einzelhandels ist eine der zentralen Säulen der Stadtentwicklung und des Wirtschaftslebens in Rees. Einzelhandel und Stadtentwicklung sind seit Jahrzehnten eng miteinander verzahnt und aufeinander angewiesen.
Stadt und Einzelhandel brauchen daher einen gemeinsamen, allgemein verbindlichen Entwicklungsrahmen, um negative Auswirkungen des anhaltenden Strukturwandels im Einzelhandel auf die Zentren- und Versorgungsbereiche Rees in Grenzen zu halten und zu einer positiven und nachhaltigen Entwicklung der Gesamtstadt Rees beizutragen.
Das Einzelhandelskonzept soll im Sinne der übergeordneten städtebaulichen Zielsetzungen (Sicherung, Stärkung und Ausbau der Funktion der Innenstadt mit innenstadttypischer Einzelhandelsstruktur als attraktiver Erlebnisort, Sicherstellung und Optimierung der wohnungsnahen Versorgung der Bevölkerung vor dem Hintergrund von demographischer Entwicklung und Mobilitätswende auch in den Ortsteilen) im Rahmen eines Gesamtkonzepts Ziele für die Einzelhandelsentwicklung im Reeser Stadtgebiet formulieren.
Die Stadt Rees hat bereits 2005/06 ein Einzelhandelskonzept zur räumlichen Steuerung von Einzelhandelsvorhaben und zur Stärkung der Innenstadt erstellt und dieses in 2014/15 fortgeschrieben. Seit der letzten Beschlussfassung haben sich sowohl die Einzelhandelsstrukturen als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt.
Demografischer Wandel, Klima und Mobilitätswende sowie veränderte Einkaufsgewohnheiten sind Leitthemen der aktuellen Stadtentwicklung, denen sich auch der Einzelhandel in Rees stellen muss.
Zentrale Versorgungsbereiche und zentrenstärkende Maßnahmen
Mit der aktuellen Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts werden die veränderten Rahmenbedingungen im Einzelhandel, Veränderungen von Markt- und Standortgegebenheiten ebenso wie im Konsumverhalten der Verbraucher sowie die Änderungen rechtlicher Grundlagen und Vorgaben ebenso wie die Veränderungen in Rees berücksichtigt.
Die Abgrenzungen des bestehenden zentralen Versorgungsbereiches für den Stadtkern Rees sowie die Nahversorgungsbereiche Haldern und Millingen und auch der Nahversorgungsstandort Mehr wurden überprüft und markt- und standortgerecht überarbeitet. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der Erfordernisse einer Mobilitätswende wurden Empfehlungen für die Optimierung einer wohnungsnahen Versorgung für den täglichen Bedarf in den Ortschaften ausgesprochen.
Im Sinne der städtebaulichen Zielsetzungen wird ein Ausschluss oder eine Beschränkung von Einzelhandelsnutzungen in bestimmten Stadtbereichen weiterhin verfolgt, da zentrenschädigende Auswirkungen einzelner Einzelhandelsvorhaben die städtebaulichen Zielsetzungen konterkarieren würden.
Über die ebenfalls überprüfte und aktualisierte ortsbezogene Sortimentsliste werden zentrenrelevante und nahversorgungsrelevante Sortimente definiert und somit die Möglichkeit geschaffen, über gezielte Ausschlüsse oder Einschränkungen bestimmter Sortimente zentrenschädigenden Auswirkungen entgegenzusteuern, um letztlich die Attraktivität der zentralen Versorgungsbereiche zu erhalten und fortzuentwickeln.
Bei dem Einzelhandelskonzept Rees handelt es sich nach der Verabschiedung durch den Rat der Stadt Rees um ein städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB), welches in der Bauleitplanung zu berücksichtigen ist.
Die Ziele des Einzelhandelskonzepts fließen in die Bauleitplanung ein und die Bebauungspläne sind daran anzupassen. Somit können auch bezogen auf die Nutzungsmöglichkeiten einzelner privater Grundstücke mit diesem Konzept bereits weitgehende Vorentscheidungen getroffen werden.
Daher erfolgt zum Einzelhandelskonzept der Stadt Rees eine öffentliche Beteiligung und eine Beteiligung betroffener Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen in Anlehnung an Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Veröffentlichung und Möglichkeit der Einsichtnahme
Die öffentliche Beteiligung erfolgt durch Veröffentlichung im Internet. Zusätzlich wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung der Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Rees 2026 wird in Anlehnung an § 3 Abs. 2 i.V.m § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom
30. Juli 2026 bis einschließlich 23. September 2026
auf der Internetseite der Stadt Rees
www.rees.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
veröffentlicht.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus Rees, Fachbereich 6, Markt 1, 46459 Rees - öffentlich ausgelegt.
Die dortige Einsichtnahme ist während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
oder mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02851 / 510 oder der E-Mail-Adresse
info@stadt-rees.de
möglich.
Des Weiteren sind die zu veröffentlichenden Unterlagen zu dem Verfahren in einem zentralen Portal des Landes unter der Internetadresse
www.bauleitplanung.nrw.de
zugänglich.
Stellungnahmen
Stellungnahmen zum Einzelhandelskonzept 2026 (Stand Entwurf) können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch über die Internetseite
oder per E-Mail an
stadtplanung@stadt-rees.de
übermittelt werden sowie schriftlich an die Stadt Rees, Fachbereich 6, Markt 1, 46459 Rees zur Niederschrift oder auf anderem Wege abgegeben werden. Die vollständige Adresse ist anzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Einzelhandelskonzept unberücksichtigt bleiben können. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die im Planverfahren übermittelten Daten und Informationen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert.
Rees, den 27.07.2026
Sebastian Hense
Bürgermeister
Herr Dominic Hakvoort
s. Dokument