georeferenzierter Link zur Beteiligung
Der Rat der Stadt Rees hat in seiner Sitzung am 24.03.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes HM 20 „Campingplatz Schulte-Hagenhof“ der Stadt Rees gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) für die Dauer von 30 Tagen beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke der
Gemarkung Haffen-Mehr:
Flur 13: Flurstücke 495, 492, 483 und 494
Gemarkung Haldern:
Flur 8: Flurstücke 694, 695, 693 sowie 534 (teilweise),
Flur 9: Flurstücke 475 (teilweise) sowie 476 (zu einem kleinen Teil).
Zum Verfahren gehören die Erarbeitung der Planzeichnung sowie die Erstellung der Begründung, des Umweltberichts, des landschaftspflegerischen Fachbeitrags, Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und der FFH-Verträglichkeitsprüfung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus nachstehender Skizze ersichtlich:
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB werden die Verfahrensunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Zeit vom
31.08.2026 bis 02.10.2026 (jeweils einschließlich)
auf der Homepage der Stadt Rees unter
www.stadt-rees.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/aktuelle-beteiligungen
sowie auf dem Beteiligungsportal des Landes unter
https://beteiligung.nrw.de/portal/Rees/startseite
veröffentlicht.
Als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraumes zu den Dienstzeiten
Montags bis freitags 08.00 bis 12.00 Uhr
Montags bis donnerstags 14.00 bis 16.00 Uhr
öffentlich ausgelegt im Rathaus der Stadt Rees, Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, Markt 1, 46459 Rees. Um vorherige Terminvereinbarung unter 02851 510 wird gebeten.
Während der vorbezeichneten Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Weg an stadtplanung@stadt-rees.de oder über das oben aufgeführte Beteiligungsportal des Landes eingereicht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Bekanntmachungsanordnung
Der Beschluss des Rates der Stadt Rees vom 24.03.2026 zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan HM 20 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Rees, den 24.08.2026
Sebastian Hense
Bürgermeister
Herr Dominic Hakvoort
s. Anhang