georeferenzierter Link zur Beteiligung
Der Rat der Stadt Rees hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 die Veröffentlichung und Trägerbeteiligung des Bebauungsplanes H 18 “Nahversorgung und Einzelhandel Bahnhofstraße“ der Stadt Rees gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuell geltenden Fassung beschlossen.
Der Bebauungsplan H 18 hat das Ziel, im Stadtbezirk Haldern eine Sondergebietsfläche für die Sicherung der Nahversorgung und des Einzelhandels festzusetzen. Zum Bebauungsplan H 18 gehört die Begründung. Zum B-Planentwurf H 18 gehören die Begründung, die separate Umweltprüfung, ein Artenschutzfachbeitrag, ein Versickerungsgutachten, ein Schallgutachten, eine gutachterliche Stellungnahme zur Nahversorgung und Einzelhandel sowie ein landschaftspflegerischer Begleitplan.
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes H 18 soll die Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit der Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Der Flächennutzungsplan wird nach Abschluss des Verfahrens berichtigt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes H 18 “Nahversorgung und Einzelhandel Bahnhofstraße“ ist aus nachstehender Skizze ersichtlich.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sind Gegenstand der Veröffentlichung:
Art der Umweltinformation/Schutzgut
Quelle
Mensch, Gesundheit und Bevölkerung
Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung
Immissionsschutz
Wohnumfeld, Lärmsituation, Luftverschmutzung, Licht und
Störfallschutz
Umweltbericht OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2026)
Tiere und Pflanzen
Tiere, Pflanzen und Biotope
Artenschutzrechtlich relevanter Arten und Besonderer Artenschutz
Flora und Biotope
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2026)
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2026)
Beurteilungsmaßstab und Maßgebliche immissionsorte, Beschreibung der Emissionsdaten und Lärmminderungsmaßnahmen
Begründung zum Bebauungsplan Stadt Rees 2026
Schalltechnisches Gutachten -Immissionsprognose Ingenieurbüro Dr. Knohl 2026
Boden
Boden, geologisch schutzwürdige Objekte und Altlasten und Kampfmittel
Wasser
Schutzgut Wasser
Fließgewässer, Stehende Gewässer, Grundwasser, Wasserschutzgebiete und Hochwasserschutz
Fließgewässer, Stehende Gewässer und Grundwasser
Grundwasserverhältnisse
Hochwasserschutz
Natur und Landschaft
Schutzgut Landschaft
Freizeit und Erholung und Landschaftsbild
Orts- und Landschaftsbild sowie Naherholung
Klima
Kultur- und Sachgüter
Archäologisches Erbe
Archäologische Bereiche, Bodendenkmäler, Bau- und kunsthistorisches Erbe, Landschaftliches Erbe und Sonstige Sachgüter
Denkmalschutz
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen, die Begründung und der Entwurf des Bebauungsplanes H 18 “Nahversorgung und Einzelhandel Bahnhofstraße“ der Stadt Rees in der Zeit vom
22.09.2026 bis 23.10.2026 (jeweils einschließlich)
auf der Homepage der Stadt Rees unter
https://www.stadt-rees.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/aktuelle-beteiligungen/
sowie auf dem Beteiligungsportal des Landes unter
https://beteiligung.nrw.de/portal/Rees/startseite
veröffentlicht.
Als gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraumes zu den Dienstzeiten
Montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr
Montags bis donnerstags 14.00 bis 16.00 Uhr
öffentlich ausgelegt im Rathaus der Stadt Rees, Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, Markt 1, 46459 Rees. Um vorherige Terminvereinbarung unter 02851 510 wird gebeten.
Während der vorbezeichneten Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Weg an stadtplanung@stadt-rees.de oder über das oben aufgeführte Beteiligungsportal des Landes eingereicht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan (gemäß § 47 Abs. 2 a VwGO) unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und dieser Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bekanntmachungsanordnung:
Der Beschluss des Rates der Stadt Rees vom 12.12.2023 zur Veröffentlichung des Bebauungsplanes H 18 “Nahversorgung und Einzelhandel Bahnhofstraße“ der Stadt Rees wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Herr Dominic Hakvoort
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