Bebauungsplan Stadt Rees Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan H 18 - Veröffentlichung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.09.2026 bis 23.10.2026
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

georeferenzierter Link zur Beteiligung

Der Rat der Stadt Rees hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 die Veröffentlichung und Trägerbeteiligung des Bebauungsplanes H 18 “Nahversorgung und Einzelhandel Bahnhofstraße“ der Stadt Rees gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuell geltenden Fassung beschlossen.

Der Bebauungsplan H 18 hat das Ziel, im Stadtbezirk Haldern eine Sondergebietsfläche für die Sicherung der Nahversorgung und des Einzelhandels festzusetzen. Zum Bebauungsplan H 18 gehört die Begründung. Zum B-Planentwurf H 18 gehören die Begründung, die separate Umweltprüfung, ein Artenschutzfachbeitrag, ein Versickerungsgutachten, ein Schallgutachten, eine gutachterliche Stellungnahme zur Nahversorgung und Einzelhandel sowie ein landschaftspflegerischer Begleitplan.

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes H 18 soll die Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit der Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Der Flächennutzungsplan wird nach Abschluss des Verfahrens berichtigt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes H 18 “Nahversorgung und Einzelhandel Bahnhofstraße“ ist aus nachstehender Skizze ersichtlich.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sind Gegenstand der Veröffentlichung:

Art der Umweltinformation/Schutzgut

Quelle

Mensch, Gesundheit und Bevölkerung

Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung

Immissionsschutz

Wohnumfeld, Lärmsituation, Luftverschmutzung, Licht und 

Störfallschutz

Umweltbericht OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2026)

Tiere und Pflanzen

Tiere und Pflanzen

Tiere, Pflanzen und Biotope

Artenschutzrechtlich relevanter Arten und Besonderer Artenschutz

Flora und Biotope

Umweltbericht OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2026)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2026)

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2026)

Immissionsschutz

Immissionsschutz

Immissionsschutz

Beurteilungsmaßstab und Maßgebliche immissionsorte, Beschreibung der Emissionsdaten und Lärmminderungsmaßnahmen

Begründung zum Bebauungsplan Stadt Rees 2026

Schalltechnisches Gutachten -Immissionsprognose Ingenieurbüro Dr. Knohl 2026

Boden

Boden

Boden, geologisch schutzwürdige Objekte und Altlasten und Kampfmittel

Umweltbericht OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2026)

Wasser

Schutzgut Wasser

Fließgewässer, Stehende Gewässer, Grundwasser, Wasserschutzgebiete und Hochwasserschutz

Fließgewässer, Stehende Gewässer und Grundwasser

Grundwasserverhältnisse

Hochwasserschutz

Umweltbericht OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2026)

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2026)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2026)

Begründung zum Bebauungsplan Stadt Rees 2026

Natur und Landschaft

Schutzgut Landschaft

Freizeit und Erholung und Landschaftsbild

Orts- und Landschaftsbild sowie Naherholung

Umweltbericht OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2026)

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2026)

Klima

Klima

Klima

Umweltbericht OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2026)

Kultur- und Sachgüter

Archäologisches Erbe

Archäologische Bereiche, Bodendenkmäler, Bau- und kunsthistorisches Erbe, Landschaftliches Erbe und Sonstige Sachgüter 

Denkmalschutz

Umweltbericht OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2026)

Begründung zum Bebauungsplan Stadt Rees 2026

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen, die Begründung und der Entwurf des Bebauungsplanes H 18 “Nahversorgung und Einzelhandel Bahnhofstraße“ der Stadt Rees in der Zeit vom

                          22.09.2026 bis 23.10.2026 (jeweils einschließlich)

auf der Homepage der Stadt Rees unter

https://www.stadt-rees.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/aktuelle-beteiligungen/

sowie auf dem Beteiligungsportal des Landes unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/Rees/startseite

veröffentlicht.

Als gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraumes zu den Dienstzeiten

Montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr

Montags bis donnerstags 14.00 bis 16.00 Uhr

öffentlich ausgelegt im Rathaus der Stadt Rees, Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, Markt 1, 46459 Rees. Um vorherige Terminvereinbarung unter 02851 510 wird gebeten.

Während der vorbezeichneten Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Weg an stadtplanung@stadt-rees.de oder über das oben aufgeführte Beteiligungsportal des Landes eingereicht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan (gemäß § 47 Abs. 2 a VwGO) unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und dieser Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bekanntmachungsanordnung:

Der Beschluss des Rates der Stadt Rees vom 12.12.2023 zur Veröffentlichung des Bebauungsplanes H 18 “Nahversorgung und Einzelhandel Bahnhofstraße“ der Stadt Rees wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

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Herr Dominic Hakvoort

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