Flächennutzungsplan Gemeinde Rödinghausen Erneute Beteiligung

53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rödinghausen und 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 03.02.2025 bis 03.03.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rödinghausen und 4. Änderung des Bauungsplanes Nr. 20 ,,Sondergebiet Bruchstraße'' - Lageplan

Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetz vom 01.12.2021 (GV. NRW. S. 1346) und des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12.07.2023 (BGBl. I S. 184) hat der Rat der Gemeinde Rödinghausen am 12.12.2019 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Rödinghausen in einem 53. Verfahren sowie den Bebauungsplan Nr. 20 „Sondergebiet Bruchstraße“ in einem 4. Verfahren zu ändern.

Die Geltungsbereiche der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rödinghausen und der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Sondergebiet Bruchstraße“ sind in dem Lageplan durch eine schwarze, unterbrochene Linie zeichnerisch dargestellt und umfassen die Flächen der Flurstücke 747 (teilweise) und 748 (teilweise) sowie 779 und 780 der Flur 7 der Gemarkung Westkilver.

Diese Flächen liegen südlich der Bruchstraße (K 39) an der Bruchstraße (K 39) zwischen der Deutschen Bundesbahnstrecke (DB) und der Straßeneinmündung Zum Kiebitzgrund sowie der Einmündung der Straße ohne Namen Flurstück 608 und umfasst die gesamte Fläche südlich der Bruchstraße zwischen Bundesbahnstrecke, dem Edeka-Einkaufsmarkt und dem Aldi-Einkaufsmarkt.

Im Flächennutzugsplan bzw. Bebauungsplan ist diese Fläche als gemischte Baufläche und als Mischgebiet festgesetzt. Gegenstand der Änderungen ist die künftige Darstellung als sonstiges Sondergebiet „Drogeriefachmarkt/Kreditinstitut“, da auf einer Teilfläche die Errichtung eines Drogeriefachmarktes ermöglicht werden soll.

Der Rat der Gemeinde Rödinghausen hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und gem. § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Für jedermann einsehbar lag der Entwurf der 53. Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 10.02.2020 bis einschließlich 24.02.2020 öffentlich aus.

Im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 22.01.2020 bis zum 24.02.2020 beteiligt.

Diese Planentwürfe sind aufgrund der Entscheidung des Rates der Gemeinde Rödinghausen vom 27.08.2020 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und mit den beteiligten Behörden und den Trägern öffentlicher Belange abzustimmen.

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Entwurf der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rödinghausen und der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Sondergebiet Bruchstraße“ der Gemeinde Rödinghausen erfolgt in der Zeit vom

03.02.2025 bis einschließlich 03.03.2025.

Ausgelegt werden die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB).
 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):

  • Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
    Umweltbericht IPW Ingenieurplanung vom 14.08.2020
    Schalltechnische Immissionsprognose vom 21.10.2019
    Stellungnahme Kreis Herford vom 21.02.2020
    Stellungnahme DB Immobilien vom 18.02.2020
    Stellungnahme Bezirksregierung Detmold vom 14.02.2020
     
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz
    Umweltbericht IPW Ingenieurplanung vom 14.08.2020
    Stellungnahme Kreis Herford vom 21.02.2020
     
  • Schutzgut Fläche
    Umweltbericht IPW Ingenieurplanung vom 14.08.2020
    Stellungnahme Kreis Herford vom 21.02.2020
    Stellungnahme Bezirksregierung Detmold vom 14.02.2020
    Stellungnahme Landwirtschaftskammer NRW Herford vom 29.01.2020
  • Schutzgut Boden
    Umweltbericht IPW Ingenieurplanung vom 14.08.2020
    Stellungnahme Bezirksregierung Detmold vom 14.02.2020
    Stellungnahme Kreis Herford vom 21.02.2020
     
  • Schutzgut Wasser
    Umweltbericht IPW Ingenieurplanung vom 14.08.2020
    Stellungnahme Kreis Herford vom 21.02.2020
    Stellungnahme Bezirksregierung Detmold vom 14.02.2020
  • Schutzgut Luft und Klima
    Umweltbericht IPW Ingenieurplanung vom 14.08.2020
  • Schutzgut Landschaft
    Umweltbericht IPW Ingenieurplanung vom 14.08.2020
  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
    Umweltbericht IPW Ingenieurplanung vom 14.08.2020
  • Anfälligkeit für schwere Unfälle / Katastrophen
    Umweltbericht IPW Ingenieurplanung vom 14.08.2020

Während der öffentlichen Auslegungsfrist können die Planunterlagen im Internet auf dem zentralen Internetportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/beteiligung/themen und auf der Homepage der Gemeinde Rödinghausen unter Öffentliche Bekanntmachungen / Rödinghausen (roedinghausen.de) eingesehen oder abgerufen werden. Des Weiteren können diese im Ratsinformationsmanagement der Gemeinde Rödinghausen unter dem Vorgang 766/2014-2020 (roedinghausen.ratsinfomanagement.net) eingesehen oder abgerufen werden.

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung dargelegt. Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und die Planunterlagen können eingesehen werden.

Elektronische Stellungnahmen zu den veröffentlichten Satzungsunterlagen sollen an bauleitplanung@roedinghausen.de gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  1. Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
     
  2. Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
     
  3. nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
     
  4. der Entwurf der Satzung auch im Rathaus (Nebengebäude) der Gemeinde Rödinghausen, Alte Dorfstr. 25, Zimmer 7, 32289 Rödinghausen, während der Öffnungszeiten analog eingesehen werden kann. Alternativ kann auch eine Zusendung der Satzungsunterlagen auf analogem Wege erfolgen. Hierzu wenden Sie sich bitte telefonisch unter 05746/948-173 oder unter 05746/948-0 an die Gemeinde Rödinghausen.

Rödinghausen, den 31.01.2025

Siegfried Lux

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Rödinghausen
Herrn Andreas Dornhöfer
Dorfstraße 25
32289 Rödinghausen

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