Verfahren Gemeinde Rödinghausen Räumliche Entwicklung

Einziehung von Teilflächen der Wirtschaftswege Gemarkung Ostkilver

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.03.2025 bis 18.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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B e k a n n t m a c h u n g

Einziehung von Teilflächen der Wirtschaftswege Gemarkung Ostkilver, Flur 1, Flurstücke 213 (historische Flurstücksbezeichnung: 73) und 71;

Erlass einer Satzung zur Änderung des Umlegungsplanes von Ostkilver im Umlegungsverfahren Ostkilver – O.310 -

Der Rat der Gemeinde Rödinghausen hat am 07.11.2024 beschlossen, für die Teilflächen der in dem anliegenden Lageplan gekennzeichneten Wirtschaftswege Gemarkung Ostkilver, Flur 1, Flurstück 213 sowie 71 das Wegeeinziehungsverfahren einzuleiten.

Die Einziehung erfolgt gem. § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546, zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) in der z.Zt. gültigen Fassung. Das Vorhaben wird hiermit bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

Diese Bekanntmachung nebst Planunterlagen wird im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rödinghausen unter dem Reiter ,,Öffentliche Bekanntmachungen‘‘ (https://www.roedinghausen.de/Service/öffentliche-Bekanntmachungen) veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.

Des Weiteren können die im Ratsinformationsmanagement der Gemeinde Rödinghausen unter dem Vorgang 594/2020-2025 (roedinghausen.ratsinfomanagement.net) eingesehen oder abgerufen werden. Darüber hinaus sind diese im Rathaus der Gemeinde Rödinghausen, Heerstraße 2 in 32289 Rödinghausen während der Dienstzeiten einsehbar.

Sofern es gewünscht wird, kann alternativ auch eine analoge Zusendung der derzeitigen Planunterlagen erfolgen. Hierzu wenden Sie sich bitte telefonisch unter 05746.948181 oder unter 05746.948-0 an die Gemeinde Rödinghausen.

Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab dem Tage dieser Veröffentlichung, spätestens aber bis zum 18.06.2025, im Rathaus der Gemeinde Rödinghausen, Nebengebäude Alte Dorfstr. 25, Zimmer 9, 32289 Rödinghausen, während der Dienststunden (montags – freitags von 8:00 – 12:30 Uhr sowie montags und dienstags von 13:00 – 16:00 Uhr und donnerstags von 13:00 – 18:00 Uhr) vorzubringen oder per E-Mail an bauleitplanung@roedinghausen.de zu senden.

Es besteht zudem die Möglichkeit, die Bekanntmachung sowie Planunterlagen im Internet auf dem zentralen Internetportal des Landes NRW (https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/beteiligung/themen) einzusehen und direkt dort digital seine Stellungnahme einzureichen.

Rödinghausen, 05.03.2025

Siegfried Lux

Bürgermeister

Kontakt

Gemeinde Rödinghausen
Herrn Andreas Dornhöfer
Heerstraße 2
32289 Rödinghausen

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