Verfahren Stadt Bedburg Verkehr und Mobilität

Lärmaktionsplan der Stadt Bedburg - zweite Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 24.04.2024 bis 26.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Lärmaktionsplan Stadt Bedburg

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überarbeiten. Im Zuge der 4. Runde der Lärmaktionsplanung ist nun auch die Stadt Bedburg erstmalig verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgabe zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Stadt Bedburg bietet Ihnen daher die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm zu reduzieren. Die Pflichtkartierung der Lärmbelastung wurde durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) an Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz pro Jahr durchgeführt. Für die Planung der Stadt Bedburg relevante Lärmquellen sind die A61 und die L279. Die Lärmkartierung kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de.

Auf der Grundlage der vom LANUV NRW erstellten aktuellen Lärmkartierung hat die Stadt Bedburg einen Entwurf des Lärmaktionsplans 4. Stufe erstellt. Die Lärmkartierung und der Entwurf ist die Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

In dieser Öffentlichkeitsbeteiligung können Sie den Entwurf des Lärmaktionsplanes einsehen und vom 24. April 2024 bis zum 26. Mai 2024 haben Sie die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Wenn Sie sich registrieren/anmelden, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Stellungnahme nachträglich bearbeiten können. Zudem werden dadurch Rückfragen ermöglicht. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Beziehen Sie zu den vorgeschlagenen Maßnahmen Stellung.

Navigieren Sie ans Ende der Beteiligungsseite und klicken Sie auf den Button "Ihre Stellungnahme einreichen".

Für eine mögliche Kontaktaufnahme registrieren Sie sich bitte.

Verfassen Sie nun Ihre Stellungnahme und ergänzen Sie diese gegebenenfalls mit relevanten Dokumenten, um sicherzustellen, dass Ihre Anmerkungen vollständig berücksichtigt werden können.

Bitte setzen Sie ein Häkchen, um Ihre Zustimmung zur Datenschutzerklärung zu bestätigen.

Klicken Sie auf den Button "Stellungnahme absenden", um Ihre Stellungnahme einzureichen.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und ggf. bei der Überarbeitung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Stadt Bedburg sich mit ihren Anregungen inhaltlich auseinandersetzt und prüft, ob ihre Vorschläge in den Lärmaktionsplan einfließen können.

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und auf der Homepage der Stadt (www.bedburg.de) veröffentlicht.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung, einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung, finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

Kontaktperson

Stadt Bedburg

Frau Lara Ackermann

Telefon: 02272 402-607

E-Mail: l.ackermann@bedburg.de

Datenschutzerklärung

https://www.bedburg.de/Datenschutz.htm

Gegenstände

Übersicht
  • Lärmaktionsplan Stadt Bedburg 4. Stufe

Informationen

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