Bebauungsplan Stadt Schwerte Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 24 "Grünstraße", Aufhebung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.01.2024 bis 23.02.2024
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Abgrenzung des Bebauungsplanes

Der B-Plan ist seit 1970 rechtskräftig, der östliche Teil wurde durch den B-Plan Nr. 169 "Wohnbebauung Sportplatz Gänsewinkel" überplant. Insgesamt ist das Gebiet gemäß den Festsetzungen des B-Plans nahezu vollständig bebaut.
Vor dem Hintergrund der Feststellung der Ungültigkeit des B-Plans durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sowie wiederholter Anfragen von Grundstückseigentümern zur Veränderung der Bestandsgebäude soll der B-Plan Nr. 24 "Grünstraße" aufgehoben werden. Aktuell ist für den Bereich kein Planerfordernis i. S. des § 1 Abs. 3 BauGB für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans gegeben, so dass das Gebiet zukünftig planungsrechtlich auf der Grundlage des § 34 BauGB zu beurteilen ist.
Das Verfahren zur Aufhebung des B-Plans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
Demnach kann gem. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB neben der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 abgesehen werden.

Kontaktperson

Frau Corinna Breker
Telefon: 638
E-Mail: corinna.breker@stadt-schwerte.de

Datenschutzerklärung

Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Beteiligung NRW), gilt für dieses Verfahren die Datenschutzerklärung der Stadt Schwerte.

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan Nr. 24 "Grünstraße"
  • Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 24 "Grünstraße"
  • Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)

Informationen

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