Verfahren Stadt Schwerte Verkehr und Mobilität

Lärmaktionsplan Stadt Schwerte - Stufe 4 - Offenlegung des Entwurfs

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.04.2024 bis 08.05.2024
  • Stellungnahmen 18 Stellungnahmen
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Das aktuell vorliegende Dokument stellt den vierten Lärmaktionsplan der Stadt Schwerte im Entwurf dar. Zu dessen Aufstellung ist die Kommune durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet. Bis zum 25. Juni 2024 soll der LAP fertiggestellt und politisch beschlossen sein. Im Anschluss muss er an das Land bzw. die EU gemeldet werden. Der Lärmaktionsplan definiert Handlungsbedarfe bezüglich der gebietsbezogenen Lärmbelastung und schlägt Maßnahmen vor, mit denen Menschen vor schädlichen Lärmeinflüssen geschützt und die Lärmbelastung verringert werden soll. Betrachtet wird dabei der Straßenverkehrslärm.
Die zu untersuchenden Straßen werden, basierend auf ihrer Klassifizierung und der Verkehrsbelastung, vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) festgelegt und hinsichtlich ihrer Lärmbelastung kartiert.

Weitere Infos zu den Lärmkarten finden Sie unter: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/

Infos zu der frühzeitigen Beteiligung aus dem Jahr 2023 finden Sie unter: https://beteiligung.nrw.de/portal/schwerte/beteiligung/themen/1003911

Kontaktperson

Stadt Schwerte - Hansestadt an der Ruhr

– Planungsamt –

Dietmar Gröne-Krebs

Tel.: 0 23 04 / 104-253

Datenschutzerklärung

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  • Lärmaktionsplan Schwerte

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