Innenbereichssatzung Stadt Schwerte Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung "Erweiterung Homel" - Offenlage

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.09.2025 bis 17.10.2025
  • Stellungnahmen 8 Stellungnahmen
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Geltungsbereich

Anlass für die Aufstellung der Ergänzungssatzung sind aktuelle Pläne der Fa. R. Homel GmbH & Co. KG, ihren Betrieb am Standort Osthellweg 15 zu erweitern und zusätzliche Flächen für Lagerzwecke zu nutzen.
Bei dem geplanten Ergänzungsbereich handelt es sich um eine Fläche, die sich östlich an das Betriebsgebäude der Fa. R. Homel GmbH & Co. KG am Standort Osthellweg 15 in 58239 Schwerte anschließt. Der Standort befindet sich im nördlichen Schwerter Stadtgebiet im Kreuzungsbereich zwischen der Autobahn A 1 (nördlich angrenzend) und der Bundesstraße B 236 (westlich angrenzend) sowie der Kreisstraße Am Eckey.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung "Erweiterung Homel" erstreckt sich über eine Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Schwerte, Flur 4, Flurstück 56 sowie das vollständige Grundstück Gemarkung Schwerte, Flur 4, Flurstück 797.
Der Bereich der Ergänzungssatzung hat eine Flächengröße von ca. 5.700 m².

Kontakt

Frau Corinna Breker
Telefon: 638
E-Mail: corinna.breker@stadt-schwerte.de

Datenschutzerklärung

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