Kategorie
Straßenschäden / Defekte Verkehrseinrichtungen
Status
Erledigt
Irreführende und falsche Verkehrsführung
Liebe Borker,
in den letzten Monaten durfte ich regelmäßig durch euer Dorf fahren. Überwiegend macht eure Verkehrsführung große Freude, doch an einer Stelle hakt es etwas.
Bei der Beobachtung von Autofahrern bei der Benutzung von abknickenden Vorfahrtsstraßen ist zu erkennen, dass diese nur von wenigen beherrscht wird.
Nun habt ihr auch eine ganz spezielle abknickende Vorfahrtsstraße im Dorf. Befährt man diese von der Feuerwehr aus in Richtung Zentrum, dann zeigt das Schild das Verlassen der Vorfahrtsstraße in gerader Fahrtrichtung an. Schon der Fahrlehrer hat erklärt, dass in dieser Situation nicht zu blinken ist, da man geradeaus fährt. Soweit kein Problem, auch wenn 90% der Autofahrer in dieser Situation völlig sinnfrei links blinken würden.
Nun habt ihr hier allerdings für die laut Schild Geradeausfahrt eine linke Abbiegespur. Jetzt wird's widersprüchlich. Das Schild sagt, nicht blinken, die Abbiegespur sagt, links blinken.
Wenn man an der Abbiegespur nichts ändern möchte, wäre das richtige Schild die abbiegende Vorfahrtsstraße mit einem strich zum Verlassen dieser nach links korrekt.
Der Austausch wäre ein kleiner Schritt für Bork, aber ein großer Schritt für die STVO.
Liebe Grüße
Ein Durchreisender aus der Nachbarstadt
Rückmeldung
Zeitpunkt des Erstellens
2. Dezember um 08:28
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Sie haben Recht, das VZ 1002-12 ist an dieser Stelle nicht mehr richtig und wird zukünftig in ein VZ 1002-23 gewechselt.
Anders als Sie schreiben, muss man jedoch bei jedem Richtungswechsel die neue Fahrtrichtung anzeigen (blinken), egal welche Verkehrszeichen vorhanden sind. Entscheidend ist, dass die Richtung aus dem vorrangehenden Fahrweg geändert wird. Folgt man einer Vorfahrtsstraße in geradeausfahrende Richtung, ist natürlich keine Richtung durchs blinken anzuzeigen (weil auch technisch nicht möglich).