Verfahren Stadt Selm Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Selm

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.11.2024 bis 24.11.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Lärmaktionsplanung der Stadt Selm - 4. Runde (Quelle: nts, auf Grundlage der Lärmkartierung des LANUV NRW)

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie der wesentlichen Träger öffentlicher Belange und anderer Behörden vorgesehen.

Die Stadt Selm bietet Ihnen hier die Möglichkeit für die Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Selm ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst.

Grundlage für die Beteiligungsphase ist die vom LANUV NRW erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

Die Stadt Selm hat bereits zur 3. Runde der Lärmaktionsplanung 2018/19 den Lärmaktionsplan fortgeschrieben, der in Verbindung mit den neuen Lärmkarten überprüft wird. Diesen können Sie ebenfalls im linken Teil der Seite herunterladen und einsehen.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können Sie uns Ihre Hinweise melden:

Haben Sie Kommentare oder Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplan? Dann geben Sie uns Hinweise, ob die Analysen zu Betroffenheit und Belastungsschwerpunkten aus Ihrer Sicht zutreffend sind und ob sich die genannten Maßnahmen aus Ihrer Sicht zur Lärmbekämpfung eignen. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Die Eingaben können direkt hier im Portal erfolgen.

Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht erforderlich, wir nehmen auch anonyme Stellungnahmen entgegen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, können Sie Ihre Registrierung für alle Beteiligungsmöglichkeiten nutzen, die in diesem Portal angeboten werden. 

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. 

Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de) Im Stadtgebiet von Selm verlaufen keine kartierungspflichtigen Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr, sodass keine Betroffenheiten innerhalb des Stadtgebietes von Selm für Schienenlärm vorliegen.

Kontaktperson

Stadt Selm, Der Bürgermeister
Im Auftrag
Julian Schenk
-Bauleitplanung-

Tel.     :        +49 (25 92) 69-  1 16
Fax     :        +49 (25 92) 69-51 16
E-Mail :        J.Schenk@stadtselm.de
Homepage: www.selm.de
Stadt Selm, Adenauerplatz 2, 59379 Selm

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