Bebauungsplan Gemeinde Simmerath Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 119 – Lindenstraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.10.2024 bis 29.11.2024
  • Stellungnahmen 15 Stellungnahmen
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Übersichtskarte

Aufstellungsbeschluss und Offenlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 119 – Lindenstraße - in 52152 Simmerath

Der Planungsausschuss der Gemeinde Simmerath hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 119 - Lindenstraße - im Bereich des Grundstücks mit der Gemarkung Simmerath, Flur 19, Flurstück 65 gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Gleichzeitig hat der Ausschuss den Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 BauGB gefasst. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt wird.

Anlass der Änderung des Bebauungsplanes ist der Antrag des Grundstückseigentümers zukünftig statt der bisher maximal zwei erlaubten Wohneinheiten auch drei Wohneinheiten je Gebäude zulässig sind.

Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück zwei Wohngebäude mit jeweils 3 Wohneinheiten zu errichten.

Das Plangebiet ist in der beigefügten Übersichtskarte, welche Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 119 mit Übersichtskarte, Planzeichnung und Zwischenbericht (inkl. Textlicher Festsetzungen und Begründung) ist bis einschließlich

29. November 2024

über das Beteiligungsportal.NRW abrufbar:

https://beteiligung.nrw.de/portal/simmerath/beteiligung/themen/1009827

Im Zuge der Offenlage können Stellungnahmen bis zum oben genannten Datum abgegeben werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch über das Beteiligungsportal.NRW übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch per E-Mail unter

bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de

oder postalisch an

Gemeinde Simmerath

Rathaus 1

52152 Simmerath

abgegeben werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neben der Internetveröffentlichung werden zusätzlich die Veröffentlichungsunterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauamt der Gemeinde Simmerath (Nebengebäude des Rathauses, Rathausplatz 14, 52152 Simmerath) im Zimmer 5 öffentlich ausgelegt.

Im beschleunigten Verfahren können die Verfahrenserleichterungen des § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Außerdem kann von der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen werden. Insofern wird keine Umweltprüfung durchgeführt, die in einem Umweltbericht dokumentiert wird. Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung eingestellt. Der vorliegende Bebauungsplan erfüllt diese Vorgaben. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB in Anlehnung an § 13 BauGB kann daher angewendet werden.

   52152 Simmerath, den 17.10.2024

   Gemeinde Simmerath

   In Vertretung

   gez. Prömpeler

   Frank Prömpeler

   Beigeordneter

Kontaktperson

Ansprechperson: Jürgen Förster

Telefon: 02473/607-145
E-Mail: bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de

Gegenstände

Übersicht
  • Übersichtskarte
  • Zwischenbericht mit textlichen Fetsetzungen

Informationen

Übersicht
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