Aufstellungsbeschluss und Offenlage der 22. Änderung des
Bebauungsplanes - Rollesbroich – sowie gleichzeitige Anpassung des Flächennutzungsplanes
in 52152 Simmerath
Der Planungsausschuss der Gemeinde Simmerath hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur 22. Änderung des Bebauungsplanes - Rollesbroich - im Bereich der Grundstücke Gemarkung Simmerath, Flur 14, Flurstücke 388, 687 und 689 gefasst.
Ebenso wurde der Beschluss zur Anpassung (Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB) des Flächennutzungsplanes an die 22. Änderung des Bebauungsplanes gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Gleichzeitig hat der Ausschuss den Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 BauGB gefasst. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt wird.
Anlass zur 22. Änderung des Bebauungsplanes Rollesbroich ist der Antrag der StädteRegion Aachen zur Errichtung einer Kindertagesstätte.
Das Plangebiet ist in der beigefügten Übersichtskarte, welche Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.
Der Entwurf zur 22. Änderung des Bebauungsplanes Rollesbroich mit Übersichtskarte, Planzeichnung Begründung und artenschutzrechtlicher Vorprüfung sowie der Planzeichnung zur Anpassung des Flächennutzungsplanes an die 22. Änderung des Bebauungsplanes ist bis einschließlich
13. Dezember 2024
über das Beteiligungsportal.NRW abrufbar:
https://beteiligung.nrw.de/portal/simmerath/beteiligung/themen/1010050
Im Zuge der Offenlage können Stellungnahmen bis zum oben genannten Datum abgegeben werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch über das Beteiligungsportal.NRW übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch per E-Mail unter
bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de
oder postalisch an
Gemeinde Simmerath
Rathaus 1
52152 Simmerath
abgegeben werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Internetveröffentlichung werden zusätzlich die Veröffentlichungsunterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauamt der Gemeinde Simmerath (Nebengebäude des Rathauses, Rathausplatz 14, 52152 Simmerath) im Zimmer 5 öffentlich ausgelegt.
Im beschleunigten Verfahren können die Verfahrenserleichterungen des § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Außerdem kann von der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen werden. Insofern wird keine Umweltprüfung durchgeführt, die in einem Umweltbericht dokumentiert wird. Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung eingestellt. Der vorliegende Bebauungsplan erfüllt diese Vorgaben. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB in Anlehnung an § 13 BauGB kann daher angewendet werden.
52152 Simmerath, den 29.10.2024
In Vertretung
gez.:
Frank Prömpeler
Beigeordneter
Ansprechperson: Jürgen Förster
Telefon: 02473/607-145
E-Mail: bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de
https://beteiligung.nrw.de/portal/infozentrale/informationen/datenschutz