Mängelmelder Gemeinde Sonsbeck Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Sonsbeck

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 11.03.2024 bis 07.04.2024
  • Meldungen 3 Meldungen
  • Kommentare 0 Kommentare
  • Bewertungen 0 Bewertungen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
© MUNV NRW
Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein gemeindliches Konzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung in den vom LANUV NRW[2] ausgewiesenen Bereichen und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Gemeinde Sonsbeck bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

In Sonsbeck sind von der Lärmkartierung folgende Straßen erfasst:

  • Bundesautobahn A57 und
  • Landesstraße L480 (Hochstraße).

Die Beteiligung erfolgt in zwei Stufen. Grundlage für die hier laufende erste Stufe ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).                                                                                                                                     

Bild 1: Lärmkartierung gesamtes Gemeindegebiet Sonsbeck (PIN = Herrenstraße 2)                                                                

Bild 2: Lärmkartierung Ausschnitt "Gemeindezentrum" (PIN = Herrenstraße 2)                                                                                 

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden.

Geben Sie uns, bezogen auf die gemäß Lärmkartierung betroffenen Bereiche,  z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein.

Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text.
  2. Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen, Nacht-Pegel für Hauptverkehrsstraßen). Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf.
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht.
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.                                                                                                                                                                                                                                     
Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

Nach Fertigstellung des Lärmaktionsplans wird dieser durch den Rat der Gemeinde Sonsbeck im Sommer 2024 beschlossen.                                                                                                                                                                                                                          

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de).

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Neu

LKW und Motorräder

Ort 47665 Sonsbeck, Hochstraße

Der Lärm von den LKWs sowie von den Motorrädern ist unerträglich. Außerdem ist diese Straße nicht dafür ausgelegt das dort LKWs durch fahren können. Wenn zwei LKWs sich treffen, kommen nicht an ein ander vorbei. Bei Egon kann man auch kein Eis in ruhe essen, da die Motorräder unerträglich laut sind, außerdem hallt es enorm und dadurch verstärkt sich der Effekt!

Kategorie Standardmeldung Status Neu

Motorradlärm

Ort 47665 Sonsbeck, Hochstraße

Ich wäre für ein Motorradverbot für die Hochstraße! Die Lärm Belästigung ist bei Motorrädern besonders hoch und mindert vor allem im Sommer die Lebensqualität!

Kategorie Standardmeldung Status Neu

Hochstraße

Ort 47665 Sonsbeck, Hochstraße

- sehr hoher Lärmpegel bis ca 19 Uhr, vor allem durch LKW's (Auflieger) - z.T. nicht angepaßte Geschwindigkeit (besonders im den Kurvenbereichen) - fehlende gesicherte Übergänge für Fußgänger (z.B. Einmündung Wallstraße für querende Schüler,bei REWE und Netto) - warum keine Ausweisung als 30-Km-Zone schon vorher (ab Kevelaerstraße)

Kontaktperson

Gemeinde Sonsbeck

Frau Nicole Militz

Telefon 02838 36166

E-Mail: nicole.militz@sonsbeck.de

Datenschutzerklärung

Es gilt die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Link zur Datenschutzerklärung des Portals). Es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten verarbeitet.

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Mit Servicekonto.NRW anmelden
Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.