Bebauungsplan Stadt Sprockhövel Öffentliche Auslegung

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchstraße“ / der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchstraße“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.12.2023 bis 29.01.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Auslegung der Aufhebung der o.g. Bebauungspläne gemäß   § 3 Abs. 2 BauGB

 

In den letzten Jahren wurden innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchstraße“ bzw. dessen 1. Änderung vermehrt Vorhaben an die Verwaltung herangetragen, dessen Ausführung zwar den heutigen Regeln der Technik entsprachen und sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in das Gebiet einfügten, jedoch in einigen Punkten nicht die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhielten.

Die Bebauung innerhalb des Geltungsbereiches ist weitestgehend abgeschlossen, ein Teil der im Bebauungsplan vorgesehenen Grünfläche parallel zur Kirche wurde bereits einer Bebauung zugeführt. Da es sich bei dem Bebauungsplan um einen übergeleiteten Durchführungsplan aus dem Jahre 1969 handelt, dessen Festsetzungen sich noch nach der Baupolizeiverordnung richten, trifft der Bebauungsplan nicht mehr zeitgemäße Festsetzungen. Dies gilt insbesondere bei Dachneigung, Dachaufbauten und der Bebaubarkeit (Grundflächenzahl, Vollgeschossigkeitsberechnung). Insofern sind die Vorgaben des Bebauungsplanes überholt.

Eine positive Entwicklung des Gebietes wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes eher gehemmt als unterstützt. Daher ist es sinnvoll, den Bebauungsplan aufzuheben, da kein weiteres Planerfordernis mehr besteht. Mit dem Inkrafttreten der Aufhebung wären etwaige Bauvorhaben nach den Vorschriften des § 34 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ zu beurteilen.

Die Aufhebung der Bebauungspläne wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchstraße“ und dessen 1. Änderung mit Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit vom 18.12.2023 bis 29.01.2024 einschließlich, während der Dienststunden von montags bis freitags im Rathaus der Stadt Sprockhövel, Rathausplatz 4, 45549 Sprockhövel, im 2. Obergeschoss, Sachgebiet IV.1.1 Planen und Umwelt im Flurbereich, öffentlich aus. Eine vorherige Besuchsanmeldung ist nicht erforderlich.

Anregungen und Bedenken können während der o.g. Zeit der öffentlichen Auslegung schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (planen-umwelt@sprockhoevel.de) im Sachgebiet Planen u. Umwelt, Zimmer Nr. 2.11, vorgebracht werden sowie direkt über dieses Beteiligungsportal

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich während der öffentlichen Auslegung über die Planung zu informieren und Anregungen oder Bedenken vorzubringen.

Kontaktperson

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Rabea Heyer

Sachgebiet IV.1.1 Planen und Umwelt

Tel. 02339/917-282

planen-umwelt@sprockhoevel.de

Datenschutzerklärung

Informationen nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person finden Sie hier.

Die Datenschutzerklärung der Stadt Sprockhövel für Sie hier.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang