Bebauungsplan Stadt Sprockhövel Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.12.2023 bis 29.01.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Hauptstraße in Niedersprockhövel bildet den Mittelpunkt des Zentralen Versorgungsbereiches Niedersprockhövel. Das Einzelhandelskonzeptes der Stadt Sprockhövel sieht vor, dass in diesem Bereich insbesondere zentrenrelevante Sortimente sowie nahversorgungsrelevante Sortimente angesiedelt werden sollen, um den Hauptgeschäftsbereich nachhaltig zu stärken. Gleichzeitig soll die vorhandene gemischte Gebietsstruktur mit Einzelhandel und Wohnen entlang der Hauptstraße erhalten werden. Charakteristisch für das Mischgebiet ist eine durchmischte Nutzung der Baukörper mit nicht wesentlich störenden gewerblichen Nutzungen in den Erdgeschossen und Wohnnutzungen in den oberen Geschossen. Dieser Nutzungstyp ist ohne Ausnahme beidseits der Hauptstraße vorzufinden und seit Entstehung des Hauptgeschäftsbereiches ortsbildprägend.

Durch die Festsetzung eines eingeschränkten Mischgebietes in der rechtskräftigen Satzung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ wird die städtebauliche Ziel-setzung, nämlich die Sicherung des Hauptgeschäftsbereiches sowie die Erhaltung der Wohnnutzung, gesichert. Daher sind in der ursprünglichen Satzung störende Nutzungen wie Vergnügungsstätten, Sportwettcafés und -büros, Sexshops, Tankstellen und Gartenbaubetriebe ausgeschlossen. Die vorgenannten Festsetzungen werden in die 1. Änderung des Bebauungsplanes übernommen.

Bedingt durch den Strukturwandel im Einzelhandel sowie die jüngsten Auswirkungen der Corona-Pandemie zeichnen sich im Sprockhöveler Stadtgebiet zunehmend Umnutzungstendenzen gewerblich und gemischt genutzter Bereiche hin zu einer reinen Wohnnutzung ab. Durch derartige Tendenzen oder infolge der dadurch zu erwartenden Vorbildwirkung können erhebliche städtebauliche Spannungen ausgelöst und der Hauptgeschäftsbereich Niedersprockhövel in seiner Funktion als Zentraler Versorgungsbereich massiv geschädigt werden. Die städtebauliche Ordnung wäre dadurch nachhaltig gestört.

Um einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken, ist es beabsichtigt, ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 63 „Hauptstraße“ durchzuführen. Im Rahmen des Änderungsverfahrens soll die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig für kleinteiligen Einzelhandel und Dienstleistungen gesichert und Wohnnutzung an dieser Stelle ausgeschlossen werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ und dessen Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit vom 18.12.2023 bis 29.01.2024 einschließlich, während der Dienststunden von montags bis freitags im Rathaus der Stadt Sprockhövel, Rathausplatz 4, 45549 Sprockhövel, im 2. Obergeschoss, Sachgebiet IV.1.1 Planen und Umwelt im Flurbereich, öffentlich aus. Eine vorherige Besuchsanmeldung ist nicht erforderlich.

Anregungen und Bedenken können während der o.g. Zeit der öffentlichen Auslegung schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (planen-umwelt@sprockhoevel.de) im Sachgebiet Planen u. Umwelt, Zimmer Nr. 2.11, vorgebracht werden sowie direkt über dieses Beteiligungsportal

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich während der öffentlichen Auslegung über die Planung zu informieren und Anregungen oder Bedenken vorzubringen.

Kontaktperson

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Rabea Heyer

Sachgebiet IV.1.1 Planen und Umwelt

Tel. 02339/917-282

planen-umwelt@sprockhoevel.de

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