Bebauungsplan Stadt Sprockhövel Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.02.2025 bis 14.03.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Rat der Stadt Sprockhövel hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“ beschlossen.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“ liegt am Rande des Siedlungsschwerpunktes Niedersprockhövel, an der Bochumer Straße (L551) sowie an der Straße „An der Pfannenschmiede“. Die Grenzen des Plangebiets sind weitestgehend identisch mit denen der in diesem Bereich dargestellten Fläche („Gemischte Baufläche“) im Flächennutzungsplan.

Mehrere Gewerbebetriebe an der Bochumer Straße haben ihre Nutzung im Plangebiet in den letzten Jahren aufgegeben. An die Verwaltung wurden Anfragen herangetragen, ein ca. 6.500 m² große Grundstück nicht mehr gewerblich, sondern zu Wohnzwecken zu nutzen.

Die umliegende Bebauung zwischen der Bochumer Straße und der Straße „An der Pfannenschmiede“ wird sowohl gewerblich als auch zu Wohnzwecken genutzt. Bei den Gewerbebetrieben handelt es sich um solche, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

Die Darstellung als Gemischte Baufläche im Flächennutzungsplan (FNP) soll die vorhandene Nutzungsmischung von Wohn- und gewerblicher Nutzung sichern. Auf den darin enthaltenen Flächenreserven sollen neben Wohnnutzungen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, die sich einerseits in der Stadt an anderer Stelle nicht weiterentwickeln können, andererseits jedoch nicht zwingend in einem Gewerbegebiet angesiedelt werden müssen, einen Standort finden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beurteilt sich derzeit gemäß § 34 BauGB (Im Zusammenhang bebaute Ortsteile). Die bauplanungsrechtliche Einstufung erfolgt als Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung. Eine Bebauung die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einpasst, wäre daher aus bauplanungsrechtlicher Sicht zulässig. Da die umgebende Bebauung überwiegend durch Wohnnutzungen geprägt ist und auch der Flächennutzungsplan den Bereich als Gemischte Baufläche darstellt, kann eine zunehmende Inanspruchnahme der Fläche zu Wohnzwecken daher derzeit nicht beeinflusst werden.

Es ist aufgrund der regionalplanerischen Vorgaben schwierig, neue Gewerbegebiete in Sprockhövel auszuweisen. Insofern ist es wenig sinnvoll, die vorhandenen Gewerbestandorte zugunsten einer Wohnnutzung aufzugeben, da diese nur schwerlich an anderer Stelle ersetzt werden können.

Um die Struktur des Mischgebietes zu erhalten und insbesondere eine geordnete langfristig erhaltende städtebauliche Entwicklung zu sichern, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Somit bleibt der Standort auch weiterhin als Ansiedlungsfläche für nicht störende Gewerbebetriebe erhalten.

Bei der Planung handelt es sich im Wesentlichen um eine Bestandssicherung bzw. eine Überplanung der bereits bebauten Grundstücke. Ziel ist es, eine entsprechende gewerbliche Nutzung in dem Mischgebiet festzuschreiben. Für den Geltungsbereich wird daher ein eingeschränktes Mischgebiet festgesetzt, welches zudem in die Teilbereiche MI 1, MI 2 und MI 3 untergliedert wird.

Um negative Auswirkungen bzw. z. B. Trading-down-Effekte durch bestimmte Nutzungen zu vermeiden, werden in allen Teilbereichen des Mischgebietes Vergnügungsstätten, Sportwett-Cafés und -büros sowie Sexshops ausgeschlossen. Des Weiteren werden Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen, da sich der Standort außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches befindet.

Im MI 1 erfolgt keine Einschränkung der Wohnnutzung. Im MI 2 ist neben den vorgenannten Nutzungen zusätzlich Wohnnutzung ausgeschlossen. Im MI 3 wird Wohnnutzung in der Erdgeschosszone ausgeschlossen. Zielsetzung dieser Festsetzungen ist es wie bereits zu Anfang angeführt, den Standort für nicht wesentlich störendes Gewerbe zu sichern und den Charakter des Mischgebietes zu wahren.

Des Weiteren werden Festsetzungen zur baulichen Ausnutzung der Grundstücke, gestalterische Festsetzungen sowohl zur Ausbildung der Baukörper als auch zu Werbeanlagen und Regelungen zu Garagen und Stellplätzen sowie an-deren Nebenanlagen getroffen.

Der Bebauungsplanes Nr. 89 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, da das Planvorhaben eine Maßnahme der Innenentwicklung darstellt. Dementsprechend sind eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ein Umweltbericht nach § 2a BauGB, Angaben nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, eine zusammenfassende Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB und eine Überwachung gemäß § 4c BauGB in der derzeit gültigen Fassung nicht erforderlich.

Der o.g. Bauleitplan liegt einschließlich Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 des Baugesetzbuches im Rathaus der Stadt Sprockhövel, Rathausplatz 4, im 2. Obergeschoss des Sachgebietes Planen u. Umwelt im Flurbereich in der Zeit vom 10.02.2025 bis 14.03.2025 einschließlich während der Dienststunden aus.

Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Sprockhövel abrufbar unter:

www.sprockhoevel.de/stadtplanung

Anregungen und Bedenken können während der vorgenannten Zeit der öffentlichen Auslegung schriftlich, per Email an planen-umwelt@sprockhoevel.de, zur Niederschrift im Sachgebiet Planen u. Umwelt, Zimmer Nr. 2.11 sowie über dieses Beteiligungsportal vorgebracht werden.

Verspätet eingegangene oder vorgebrachte Anregungen und Bedenken können nicht mehr berücksichtigt werden.

Kontaktperson

M.Sc. Daniel Mallée

Fachbereich III.1

Planen und Umwelt

Bauen und Wohnen

Tel.-Nr.: 02339/917-220

Fax-Nr.: 02339/917-269

mailto: mallee@sprockhoevel.de

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Die Bürgermeisterin

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Fax: +49 (0) 2339/917-300

Email: info@sprockhoevel.de

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Stadt Sprockhövel

Datenschutzbeauftragte

Rathausplatz 4

45549 Sprockhövel

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  • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen gemäß Art. 77 (EUDSGVO)

Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2-4

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