Verfahren Stadt Wetter (Ruhr) Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Wetter (Ruhr) - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.04.2024 bis 14.05.2024
  • Stellungnahmen 15 Stellungnahmen
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© pixabay

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte [1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Wetter (Ruhr) bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Wetter (Ruhr) ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung fand ebenfalls auf dem Beteiligungsportal NRW vom 10. August 2023 bis zum 21. September 2023 statt. Auf der Grundlage der vom LANUV NRW [2] erstellten aktuellen Lärmkartierung (externer Link) und den Meldungen aus der ersten Beteiligung (das Abwägungsergebnis können Sie unter o.g. Kontakt anfragen) wurde ein Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt.

In der aktuellen 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Entwurf des Lärmaktionsplans vom 28. März bis zum 14. Mai 2024 mit Gelegenheit zur Stellungnahme offengelegt. Sie finden das Dokument oben links von diesem Text.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Nehmen Sie hierbei bitte Bezug auf Inhalte des Lärmaktionsplans im Entwurf – zu finden auf der linken Seite oben. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der der Überprüfung des Entwurfs des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass Schallschutzmaßnahmen, die im Lärmaktionsplan aufgenommen wurden, nur im Einvernehmen mit dem Straßenbaulastträger umgesetzt werden können. 

Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.stadt-wetter.de bekannt gegeben.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Die Seiten zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes finden Sie über folgenden Link: EBA - Lärmaktionsplanung (bund.de).

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

Kontaktperson

Stadt Wetter (Ruhr)

Fachdienst Umwelt und Verkehr

Frau Désirée Hückelheim

Kaiserstr. 70

58300 Wetter (Ruhr)

Fon: +49 (2335) 840 504

Fax: +49 (2335) 840 20 504

E-Mail: desiree.hueckelheim@stadt-wetter.de

Web: www.stadt-wetter.de

Stadt Wetter (Ruhr)

Fachdienst Umwelt und Verkehr

Frau Felicia Marschall

Kaiserstr. 70

58300 Wetter (Ruhr)

Fon: +49 (2335) 840 503

Fax: +49 (2335) 840 20 503

E-Mail: felicia.marschall@stadt-wetter.de

Web: www.stadt-wetter.de

Datenschutzerklärung

Es gilt die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Datenschutz | Beteiligung NRW Stadt Wetter (Ruhr). Es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten verarbeitet. 

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