Meldeverfahren Stadt Steinheim Mängelmelder

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.06.2022 bis -
  • Meldungen 762 Meldungen
  • Bewertungen 581 Bewertungen
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Durch anklicken des Feldes "Ihre Meldung" können Sie eine Beschädigung melden.

Bitte beachten Sie, dass diese Meldungen nur zu den üblichen Arbeitszeiten im Rathaus bearbeitet werden können. Sollte durch den Mangel / Beschädigung eine unmittelbare Gefahr für andere Personen bestehen, melden Sie diesen Schaden bitte direkt an die Polizei (Telefon 110) oder die Feuerwehr (Telefon 112).

Bitte beachten Sie, dass dieses System dazu dient, Beschädigungen an der öffentlichen Infrastruktur zu melden. Für allgemeine Nachrichten an die Stadt Steinheim nutzen Sie bitte die üblichen Kontaktwege zum Rathaus: Telefon: 05233 210 oder E-Mail info@steinheim.de.

Alle Eintröge, bei denen kein Schaden an öffentlicher Infrastruktur gemeldet wird, werden gelöscht.

Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass doppelte Meldungen ebenfalls gelöscht werden, um die Übersichtlichkeit zu wahren.

Die Löschung im System bedeutet nicht, dass dieses Problem und die dazu gegebenen Hinweise nicht bearbeitet werden. Für Rückfragen benutzen Sie die üblichen Kommunikationswege zum Rathaus.

Das Rathaus der Stadt Steinheim ist in Notfällen unter der Telefonnummer 0171 7697 496 rund um die Uhr zu erreichen.

Die Kläranlage ist bei akuten Störungen im Abwassersystem unter 0175 5825 914 jederzeit zu erreichen.

Bei akuten Störungen in der Wasserversorgung bitte die Stadtwerke Steinheim GmbH unter 0175 2211 202 verständigen.

  Meldungen

Kategorie Sonstiger Mangel Status Erledigt

Echtzeit-Pegelmesssytem Steinheim defekt

Ort 32839 Steinheim, Schiederstraße
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Das Dashboard dto. zeigt leider keine/ wenig Ergebnisse. Gerade jetzt bei der Schneeschmelze wäre es wichtig Minutengenau über den Pegel der Emmer informiert zu werden um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Vermutlich müssen die Ultraschallsensoren gewartet/ausgetauscht werden.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 14. Januar um 16:17

Der Betreiber des Pegelmeßsystems wurde informiert.

Kategorie Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung Status Erledigt

Oberer Kanalring lose

Ort 32839 Steinheim, Hintere Straße
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

Der obere Kanalring ist lose. Wippt beim Betreten.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 15. Januar um 14:01

Es erfolgte nun eine provisorische Befestigung der Schachtabdeckung. ieses wird zu einem späteren Zeitpunkt nochmal nachgearbeitet.

Zeitpunkt des Erstellens 8. Januar um 16:26

Der Bauhof wird sich um das Problem kümmern.

Kategorie Fuß- und Radwege Status Erledigt

Nicht geschobene Gehwege

Ort 32839 Steinheim, Teutoburger-Wald-Straße

Die Gehwege Südstraße, Germanenstraße und Teutoburger- Wald-Straße in Sandebeck sind in Teilen seit Tagen wegen starker Schneemassen nicht begehbar.

geändert von Stadt Steinheim (Moderator) am 8. Januar um 08:58

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 8. Januar um 08:51

Das Ordnungsamt wurde informiert.

Kategorie Straßen und Wege Status Erledigt

Schneewehen

Ort 32839 Steinheim, K 10

Auf der Straße zwischen Hagedorn und Steinheim sind teilweise hohe Schneewehen und schneebedeckte Fahrbahn.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 7. Januar um 16:06

Der Kreisbauhof wurde informiert.

Kategorie Straßen und Wege Status In Bearbeitung

Beleuchtung

Ort 32839 Steinheim, Auf der Frankenburg

Die Straße "Auf der Frankenburg " ist aktuell komplett dunkel. Die Laternen funktionieren seit mindestens 5.01.26 nicht mehr

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 7. Januar um 07:10

Ein Elektriker wurde beauftragt, den Defekt zu reparieren.

Kategorie Sonstiger Mangel Status Erledigt

Status/Sachstand Lärmbelästigung Karnevalszelt 2026?

Ort 32839 Steinheim, Im Hollental

In den letzten beiden Jahren gab es beim Parkplatz Im Hollental den großen Parkplatz neben den Glascontainern ein Karnevalszelt welches eine starke Lärmbelästigung verursacht hatte. Auf die damaligen Meldungen gab es nur die Info, dass der Punkt mit den zuständigen/mehren Akteuren abgestimmt wird. Wie ist der aktuelle Sachstand/das Ergebnis in Bezug zur Lärmbelästigung/wird es ein Zelt auch im Jahr 2026 am gleichen Platz geben?

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 5. Januar um 14:31

Am Parkplatz gegenüber dem Friedrich-Wilhelm-Weber-Forum wird es zur Freude der vielen Besucher des Steinheimer Karnevals wieder Festzelte geben. Diese Festzelte haben aber klar geregelte Zeiten, ab wann Nachtruhe einzuhalten ist. Die Einhaltung der Nachtruhe wird wie in den letzten Jahren durch das Ordnungsamt kontrolliert. Im letzten Jahr gab es hierbei keine Verstöße durch die Zeltbetreiber.

Kategorie Straßen und Wege Status Erledigt

Winterdienst

Ort 32839 Steinheim, Am Bahndamm

Der Winter hat Einzug gefunden, in Sandebeck / Grevenhagen mehr als in anderen Ortsteilen und der Kernstadt! Schon am ersten Tag des Schneeeinbruchs kann man sich über den Winterdienst beschweren! Der Bahnhof, Parkflächen und die Zuwegung nicht geräumt, sodass die parkenden Autos der Zuggäste die noch schlechter geräumte Straße "Am Bahndamm" verstopfen! Generell wird hier zu wenig geräumt, Nebenstraßen und Kreuzungen nicht ordentlich geschoben, trotz des vielen Schneeaufkommens in der Ortschaft/ Region! Vielleicht macht sich einmal die zuständige Dienststelle selber ein Bild von dem Räum und Winterdienst! Vielleicht müssen die Ortschaften Sandebeck und Grevenhagen einmal mehr geschoben werden als Bergheim, Vinsebeck etc.... Vielleicht haben wir dann auch mal das Glück wie die Kernstadt und haben solch geräumte Straßen! Leider interessiert es unsere Politik vor Ort nicht, sodass wir schon zu diesem Mittel greifen müssen. Wir hoffen es geht nicht so weiter!!! Frohes neues 2026

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 5. Januar um 14:27

Die Stadt Steinheim bedienst sich zur Erfüllung ihrer Räum- und Streupflicht sowohl des Bauhofes, als auch privater Dienstleister, die sich hierzu vertraglich verpflichtet haben. Dadurch kann gewährleistet werden, dass in allen Ortschaften gleichzeitig mit dem Räum- und Streudienst begonnen wird. Die besondere Situation in Sandebeck und Grevenhagen wird dadurch berücksichtigt, dass dort am Wochenende mehr Fahrzeuge unterwegs waren als sonst üblich. Grundsätzlich gilt: Die winterdienstlichen Pflichten der Kommunen sind in den Straßengesetzen der einzelnen Bundesländer und der von der Rechtsprechung entwickelten Verkehrssicherungspflichten geregelt. So hat laut Bundesgerichtshof (BGH) jeder, der einen Verkehr eröffnet oder zulässt, dafür zu sorgen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht zu Schaden kommen, d. h. er muss zumutbare Vorkehrungen treffen, um die aus einer Gefahrenquelle resultierenden Schäden zu verhindern (BGH, VersR 1985, 568). Die Verkehrssicherungspflicht des Bauhofs tritt erst dann ein, wenn der Verkehrsteilnehmer nicht mehr selbst in der Lage ist, die Situation trotz besonderer Sorgfalt zu beherrschen. Dieses bedeutet, dass alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet sind, sich den Witterungsverhältnissen anzupassen. Die Räum- und Streupflicht unterliegt zudem räumlichen und zeitlichen Einschränkungen sowie der Unterscheidung zwischen Fahrverkehr und Personenverkehr innerhalb und außerhalb der Ortschaft. Wo und wann muss die Kommune auf Straßen innerhalb von Ortschaften Eis und Schnee räumen? Laut Bundesgerichtshof ist die Kommune nur verpflichtet, Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen lediglich an verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Stellen bei Schnee und Eisglätte zu räumen und zu streuen. Was bedeutet „geschlossene Ortslage“, „verkehrswichtig“ und wie wird in diesem Kontext „gefährlich“ definiert? „geschlossene Ortslage“ Unter einer geschlossenen Ortslage wird ein Teil des Gemeindegebiets verstanden, der zusammenhängend bebaut ist. Die Kommune ist also nur verpflichtet, den Ort selbst und einzelne Ortsteile winterdienstlich zu bedienen, nicht aber das gesamte Gebiet innerhalb der Gemeindegrenzen. „verkehrswichtig“ Eine Straße gilt dann als verkehrswichtig, wenn sie im Verhältnis zu allen anderen Straßen in der Gemeinde den meisten Verkehr trägt, und zwar dauernd. Eine erhöhte Verkehrsbelastung zu Spitzenzeiten („rush hour“) reicht nicht aus, um eine Räum- und Streupflicht zu begründen. Welche Straßen konkret betroffen sind, muss jede Gemeinde selbst festlegen. Einzige Ausnahme sind klassifizierte Straßen. Sie werden unabhängig vom Verkehrsaufkommen immer geräumt und gestreut. „gefährlich“ Schneeglätte allein macht eine Straße nicht gefährlich. Gefährlich wird es laut BGH erst in scharfen, unübersichtlichen oder sonst schwierig zu durchfahrenden Kurven, starken Gefällstrecken, unübersichtlichen Kreuzungen und Straßeneinmündungen etc. – also an Stellen, an denen Autofahrer erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen oder sonst ihre Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit ändern müssen. Als Grundregel kann gelten, dass die Gefahr unvermutet auftreten und selbst mit einer vorausschauenden Fahrweise nicht verhindert werden kann. Wichtiger Hinweis: Die Räum- und Streupflicht der Kommune greift erst, wenn die Kriterien „verkehrswichtig“ und „gefährlich“ gleichzeitig auftreten. Dies ist auch Voraussetzung für die Haftung der Kommune. Zeitliche Einschränkung des Winterdienstes: Eine Verpflichtung zum Durchführen eines Räum- und Streudienstes ist nur im Zeitraum von 6:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends gegeben.

Kategorie Straßen und Wege Status Erledigt

Schnee räumen

Ort 32839 Steinheim, Mörthstraße

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist heute Morgen leider übersehen/vergessen worden, die Stivhdtr. "Mörthstr. 25 - 27: vom Schnee zu räumen! Ich bitte dies nachzuholen und in den künftigen Räumplan aufzunehmen. Viel Dank und mfG Thomas Simon

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 2. Januar um 10:44

Das beauftragte Unternehmen wurde aufgefordert, diesen Bereich auch mit zu räumen.

Kategorie Straßen und Wege Status Erledigt

Straßenbeleuchtung

Ort 32839 Steinheim, Rosentalstraße

In der Kernstadt sind die Straßenlaternen ausgefallen. Bitte kümmern sie sich darum

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 2. Januar um 12:09

Die Straßenbeleuchgtung funktioniert wieder.

Kategorie Straßen und Wege Status Erledigt

Straßenbeleuchtung

Ort 32839 Steinheim, Bahnhofstraße

Im Stadtkern und alle umliegenden Straßen gibt es keine Beleuchtung. Die Menschen gehen im finsteren zb zur Kirche usw. Gesichter sind gar nicht zu erkennen. Bitte kümmern sie sich darum bevor noch jemandem etwas passiert.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 2. Januar um 12:11

Die Straßenbeleuchgtung funktioniert wieder.

Kontakt

Für technische Fragen oder Anregungen zum Mängelmelder wenden sie sich bitte an:

Fachbereich Zentrale Dienste

Herr M. Hillen

Telefon: 05233 21103

E-Mail: m.hillen@steinheim.de

Informationen

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