Umfrage Stadt Warendorf Verkehr und Mobilität

Dreibrückenstraße - komfortable und sichere Fahrradachse

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.10.2023 bis 31.10.2023
  • Teilnehmer 210 Teilnehmer
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Das Luftbild zeigt den aktuellen Zustand der Dreibrückenstraße mit zwei Fahrspuren und beidseitigen Mehrzweckstreifen. Bildquelle: Dein WAF

Gestalten Sie die Mobilität von morgen aktiv mit!

Bereits zu Beginn der Erarbeitungs- und Beteiligungsphase des Mobilitätskonzepts möchte die Stadt die Dreibrückenstraße, eine Straße mit besonderem Handlungsbedarf für den Radverkehr, in den Blick nehmen.

Als eine der zentralen Ausfallstraßen ist die Dreibrückenstraße eine wichtige Fahrradachse zwischen den nördlichen Wohnquartieren sowie öffentlichen Einrichtungen und der Innenstadt. Mit den Schulstandorten der Gesamtschule und der Josefschule in der Kapellenstraße spielt die Dreibrückenstraße auch als Schulweg eine besondere Rolle. Neben dem Alltags- und Schülerradverkehr ist die Straße ebenso als touristische Radroute des Radfernwegs „Historische Stadtkerne“ bedeutsam. Der Radverkehr wird derzeit in beiden Richtungen ohne Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt.

Im Rahmen der Radverkehrsförderung soll die Dreibrückenstraße eine zeitgemäße Radverkehrsachse werden, auf der Radfahren sicherer und komfortabler wird. In diesem Zusammenhang ist eine Neuverteilung des Straßenraums vorgesehen.

Die Ideen der Bürgerinnen und Bürger sind gefragt, wenn es um diese Neuverteilung geht. So können alle Interessierten - ob Radfahrende, Zufußgehende, Autofahrende und Anwohnende - die Planungen für die Dreibrückenstraße mitgestalten.

Die Beantwortung der Fragen dauert ca. 10 Minuten. Falls Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Tiefbau und Mobilität.

Die Umfrage läuft vom 1. bis zum 31. Oktober. Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

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Kontaktperson

Amt für Tiefbau und Mobilität

tiefbauamt@warendorf.de

Tel. 02581 54-1620

 

Teilnahmebedingungen

Pro Person nur eine Teilnahme. Kinder und Jugendliche im Alter unter 14 Jahren benötigen die Zustimmung aller personensorgeberechtigten Personen. Bei Begleitung durch erziehungsbeauftragte Personen (z.B. im Kontext der Schule) kann hiervon abgewichen werden.

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