Mängelmelder Stadt Werther (Westf.) Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Werther (Westf.)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.12.2023 bis 09.01.2024
  • Meldungen 1 Meldung
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® Markus Stein, Werther

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Nicht in diesem Rahmen betrachtet werden z.B. Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz oder Lärm ausgehend von Freizeitanlagen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Werther (Westf.) bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. In Werther (Westf.) sind in der Lärmkartierung die folgenden Hauptverkehrsstraßen erfasst:

  • L 782 (Haller Straße/Engerstraße)
  • L 785 (Bielefelder Straße/Borgholzhausener Straße)

 

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

 

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung hat den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text.
  2. Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen). Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:


     
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf.
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht.
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit.

 

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs berücksichtigt.

In einigen Monaten findet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und bekannt gegeben.

Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert.

 

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

 


[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Neu

Lärm an Ampelkreuzung

Ort 33824 Werther(Westfalen), Engerstraße

Insbesondere im Bereich der Ampelkreuzung (Bereich Haller Straße / Engerstraße und Borgholzhausener Straße / Bielefelder Straße) ist das Verkehrsaufkommen sehr hoch. Viele LKWs und PKWs befahren diesen Bereich, was zu einem sehr hohen und störendem Geräuschpegel führt. Gefühlt wird hier auch gerne mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren (vielleicht um noch schnell die Grünphase zu erwischen). Das ständige Anfahren der Fahrzeuge ist besonders für uns Anwohner nervig. Unser Wunsch wäre eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Besten Dank!

Kontaktperson

Dr. Nadine Dannhaus
Umweltbeauftragte

Telefon: 05203/705-48
E-Mail: nadine.dannhaus@stadt-werther.de

 

Stadt Werther (Westf.)
Der Bürgermeister
Mühlenstraße 2
33824 Werther (Westf.)

 

 

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