Flächennutzungsplan Gemeinde Wickede (Ruhr) Öffentliche Auslegung

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 03.02.2025 bis 07.03.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Auszug aus der Planzeichnung zur FNP Neuaufstellung

Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Wickede (Ruhr) stammt aus dem Jahr 1978 und wurde seitdem mehr als 30-mal geändert. Somit gewährleistet er keine ausreichende Basis mehr für die Steuerung der räumlichen Entwicklung der Gemeinde. Zudem haben sich wesentliche Rahmenbedingungen geändert:

  • Die seinerzeit prognostizierte Bevölkerungsentwicklung stimmt mit der heutigen Zahl nicht überein.
  • Durch einen veränderten demographischen Aufbau (wenig junge Menschen und viele ältere Menschen) haben sich die Anforderungen an die Infrastruktureinrichtungen geändert.
  • Geänderte Mobilitätsanforderungen bedingen eine angepasste Verkehrsinfrastruktur.
  • Natur- und Umweltschutz sind gemäß heutigen rechtlichen Anforderungen mit einer höheren Gewichtung zu berücksichtigen.
  • Die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen haben sich verändert.
  • Auf die Entwicklung und die Vernetzung von Grünzügen sowie die Erlebbarkeit zusammenhängender Erholungsflächen zu Fuß oder mit dem Fahrrad wird mehr Wert gelegt.
  • Der Einzelhandel befindet sich in einer fortlaufenden strukturellen Veränderung

Vor diesem Hintergrund soll der Flächennutzungsplan als Basis für eine nachhaltige Stadtentwicklung für die nächsten 15 bis 20 Jahre neu aufgestellt werden (Zielhorizont 2040). In diesem Zusammenhang sind auch die Vorgaben seitens der Regionalplanung in Bezug auf die Rücknahme von Flächendarstellungen zu beachten. Darüber hinaus sind die erfolgten Änderungsverfahren in das Planwerk einzuarbeiten. Außerdem ist eine Reihe bereits vorhandener Pläne und Konzepte in den neuen Flächennutzungsplan zu integrieren. Die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen im Umweltbericht berücksichtigt werden.

Zusätzlich zu dem Entwurf sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Begründung, Stand: Oktober 2024
  • Umweltbericht mit Anhang I, Stand: Oktober 2024
  • VSG und FFH-Vorprüfungen, Stand: August 2024

Quelle der Umweltinformation

Schutzgut

Art der Umweltinformation und Betroffenheit

Begründung mit Umweltbericht – büro grünplan

(Stand: Oktober 2024)

Mensch und menschliche Gesundheit, Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt, Tiere, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Erholung, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung und ökologische Risiken und Eingriffe in den Naturhaushalt und landschaftsplanerische Empfehlungen zur Verminderung von Eingriffen

Anhang I des Umweltberichtes: Einzelflächenbewertung und Prüfflächensteckbriefe mit artenschutzrechtlicher Einschätzung – büro grünplan

(Stand: August 2024)

Mensch und menschliche Gesundheit, Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt, Tiere, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Erholung, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Aussagen zum Artenschutz (Bestandserfassung und Erfassung der vorhandenen Arten), standortbezogene Schutzgutanalyse und Bewertung der Umweltauswirkungen mit einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

VSG und FFH-Vorprüfungen – büro grünplan

(Stand: August 2024)

Tiere, Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt

FFH-Gebiet „Ruhr“

FFH-Gebiet „Lürwald und Bieberbach“

VSG „Lürwald und Bieberbach“

VSG „Hellwegbörde“

Nach Einschätzung der Gemeinde Wickede (Ruhr) sind folgende wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen aus den Beteiligungen gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangen:

  • Bezirksregierung Arnsberg als Regionalplanungsbehörde (Siedlungsentwicklungen vorrangig in ASB umsetzen, Natura 2000 und FFH-Vorprüfungen erforderlich)
  • Stellungnahme vom Dezernat 65 der Bezirksregierung Arnsberg (Hinweise auf „Uraltbergbau“ und möglicherweise verkarstungs- bzw. auslaugungsfähiges Gestein)
  • Stellungnahme vom Kreis Soest (Immissionsschutz (Geruchsbelästigungen aus der Westerhaar), Hinweis auf zunehmende Bodenversiegelung und Bodenschutz, Beachtung von Natur- und Landschaftsschutz, schützenswerte Obstwiesen in Wiehagen und Echthausen erhaltenswert, FFH und VSG Verträglichkeit ist für Teilbereiche zu prüfen, keine vollständige ASP erforderlich (artenschutzrechtliche Einschätzung in den Prüfflächensteckbriefen ist ausreichend))
  • Stellungnahme von der LWL-Denkmalpflege (Beachtung der städtebaulichen Denkmalpflege und der Landschaftskultur insbesondere mit Blick auf „Gut Echthausen“ sowie Wunsch nach Erhalt von u.a. der Freiflächen in Echthausen zur geplanten Ausweisung von der Flächenausweisung SO5 (Photovoltaik))
  • Stellungnahme vom Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Definition von „Wald im Sinne des Gesetzes“ sowie Überprüfung der gemeldeten Abweichungen zwischen ForstGis und Darstellungen des FNP)
  • Stellungnahme der Wasserwerke Westfalen (Wasserschutzzonen und angrenzende Flächenausweisungen als Konfliktpotenzial u.a. die Flächendarstellung zur Photovoltaik in Echthausen)
  • Stellungnahme der ABU und Naturschutzverbände im Kreis Soest (Kartierungen von Biotoptypen und Pflanzen- oder Tierarten wünschenswert, Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsschutzes bei Flächenausweisungen und Hinweis auf Kompensationsmaßnahmen)

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erfolgt in der Zeit

von Montag, den 03.02.2025 bis einschließlich Freitag, den 07.03.2025

bei der Gemeindeverwaltung Wickede (Ruhr), im Fachbereich 4 – Planen, Bauen und Umwelt, Zimmer 16, Hauptstraße 81, 58739 Wickede (Ruhr), während der Dienststunden, und zwar

montags bis freitags      von   8.30 - 12.30 Uhr,

montags                             von 14.00 - 15.30 Uhr,

dienstags                            von 14.00 - 16.00 Uhr,

mittwochs                         von 14.00 - 15.30 Uhr,

donnerstags                      von 14.00 - 17.30 Uhr

Während der Auslegung können Stellungnahmen schriftlich bei der Gemeindeverwaltung, per E-Mail (planung@wickede.de) oder mündlich zur Niederschrift bei der Auslegungsstelle vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß vorgebrachte Anregungen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Das Ergebnis der Prüfung der fristgemäß vorgebrachten Anregungen wird mitgeteilt.

Weiter wird nach § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine anerkannte Umweltvereinigung im Falle einer Umweltklage gegen den FNP mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Zusätzlich zur Auslegung können die Satzungsunterlagen im Internet unter der Adresse der gemeindeeigenen Internetseite www.wickede.de und im Landesportal „Beteiligung NRW“ https://beteiligung.nrw.de/portal/wickede/startseite eingesehen werden.

Kontaktperson

Johannes Korte

FB 4

Hauptstraße 81

58739 Wickede (Ruhr)

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf Planzeichnung
  • Entwurf Begründung
  • Steckbriefe Potenzialflächen Wohnen und Gewerbe
  • Umweltbericht
  • Einzelflächenbewertung
  • FFH-Vorprüfung Echthausen
  • FFH-Vorprüfung Wickede
  • FFH-Vorprüfung Wimbern
  • VSG-Vorprüfung Wimbern
  • VSG-Vorprüfung Wiehagen
  • Abwägung

Informationen

Übersicht
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