Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Wickede (Ruhr) stammt aus dem Jahr 1978 und wurde seitdem mehr als 30-mal geändert. Somit gewährleistet er keine ausreichende Basis mehr für die Steuerung der räumlichen Entwicklung der Gemeinde. Zudem haben sich wesentliche Rahmenbedingungen geändert:
Vor diesem Hintergrund soll der Flächennutzungsplan als Basis für eine nachhaltige Stadtentwicklung für die nächsten 15 bis 20 Jahre neu aufgestellt werden (Zielhorizont 2040). In diesem Zusammenhang sind auch die Vorgaben seitens der Regionalplanung in Bezug auf die Rücknahme von Flächendarstellungen zu beachten. Darüber hinaus sind die erfolgten Änderungsverfahren in das Planwerk einzuarbeiten. Außerdem ist eine Reihe bereits vorhandener Pläne und Konzepte in den neuen Flächennutzungsplan zu integrieren. Die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen im Umweltbericht berücksichtigt werden.
Zusätzlich zu dem Entwurf sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Quelle der Umweltinformation
Schutzgut
Art der Umweltinformation und Betroffenheit
Begründung mit Umweltbericht – büro grünplan
(Stand: Oktober 2024)
Mensch und menschliche Gesundheit, Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt, Tiere, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Erholung, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung und ökologische Risiken und Eingriffe in den Naturhaushalt und landschaftsplanerische Empfehlungen zur Verminderung von Eingriffen
Anhang I des Umweltberichtes: Einzelflächenbewertung und Prüfflächensteckbriefe mit artenschutzrechtlicher Einschätzung – büro grünplan
(Stand: August 2024)
Aussagen zum Artenschutz (Bestandserfassung und Erfassung der vorhandenen Arten), standortbezogene Schutzgutanalyse und Bewertung der Umweltauswirkungen mit einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
VSG und FFH-Vorprüfungen – büro grünplan
Tiere, Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt
FFH-Gebiet „Ruhr“
FFH-Gebiet „Lürwald und Bieberbach“
VSG „Lürwald und Bieberbach“
VSG „Hellwegbörde“
Nach Einschätzung der Gemeinde Wickede (Ruhr) sind folgende wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen aus den Beteiligungen gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangen:
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erfolgt in der Zeit
von Montag, den 03.02.2025 bis einschließlich Freitag, den 07.03.2025
bei der Gemeindeverwaltung Wickede (Ruhr), im Fachbereich 4 – Planen, Bauen und Umwelt, Zimmer 16, Hauptstraße 81, 58739 Wickede (Ruhr), während der Dienststunden, und zwar
montags bis freitags von 8.30 - 12.30 Uhr,
montags von 14.00 - 15.30 Uhr,
dienstags von 14.00 - 16.00 Uhr,
mittwochs von 14.00 - 15.30 Uhr,
donnerstags von 14.00 - 17.30 Uhr
Während der Auslegung können Stellungnahmen schriftlich bei der Gemeindeverwaltung, per E-Mail (planung@wickede.de) oder mündlich zur Niederschrift bei der Auslegungsstelle vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß vorgebrachte Anregungen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Das Ergebnis der Prüfung der fristgemäß vorgebrachten Anregungen wird mitgeteilt.
Weiter wird nach § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine anerkannte Umweltvereinigung im Falle einer Umweltklage gegen den FNP mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zusätzlich zur Auslegung können die Satzungsunterlagen im Internet unter der Adresse der gemeindeeigenen Internetseite www.wickede.de und im Landesportal „Beteiligung NRW“ https://beteiligung.nrw.de/portal/wickede/startseite eingesehen werden.
Johannes Korte
FB 4
Hauptstraße 81
58739 Wickede (Ruhr)