Flächennutzungsplan Gemeinde Wickede (Ruhr) Öffentliche Auslegung

33. Änderung des Flächennutzungsplanes Wickede (Ruhr)

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 22.04.2025 bis 24.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Als Beitrag zur bundesweit eingeleiteten Energiewende beabsichtigt der Vorhabenträger, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) im südlichen Bereich der Gemarkung Schlückingen der Gemeinde Wickede (Ruhr) zu erreichen. Auf dem ca. 2,08 ha großen Planbereich soll nach bisheriger Planung vorbehaltlich der angestrebten Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung) und des sich anschließenden Baugenehmigungsverfahrens eine PV-FFA (siehe anhängenden Übersichtsplan) entstehen. Aus diesem Grund wurde seitens des Vorhabenträgers ein entsprechender Antrag auf Einleitung der erforderlichen Bauleitplanverfahren gestellt, d.h. auf Aufstellung des Bebauungsplanes und auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wickede (Ruhr). Diese Verfahren werden parallel durchgeführt.

Zusätzlich zu dem Entwurf, der Begründung und der gutachterlichen Stellungnahme sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht, Stand: März 2025
  • Artenschutzprüfung, Stand: Dezember 2024

Quelle der Umweltinformation

Schutzgut

Art der Umweltinformation und Betroffenheit

Umweltbericht – büro ecoda

(Stand: März 2025)

Mensch, Gesundheit, Bevölkerung, Tiere, Pflanzen sowie Biotope und geschützte Teile von Natur und Landschaft, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter

Bewertung der Umweltauswirkungen, Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz (Eingriffsregelung), Alternativenprüfung

Artenschutzprüfung – büro ecoda

(Stand: Dezember 2024)

Tiere, Pflanzen sowie Biotope und geschützte Teile von Natur und Landschaft

avifaunistische Kartierung, Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände

Nach Einschätzung der Gemeinde Wickede (Ruhr) sind folgende wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen aus den Beteiligungen gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangen:

  • Stellungnahme von der Bezirksregierung Arnsberg (raumordnerische Belange sind in der Planung zu berücksichtigen, Nachweis über Schutz- und Erholungsfunktion in der Planung und die Nichtbeeinträchtigung des Freiraums u.a. hinsichtlich eines Wanderweges, Dokumentation über hohe Bodenwertzahl im Umweltbericht)
  • Stellungnahme vom Kreis Soest (Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des Natura 2000-Gebietes prüfen, FFH-VP durchführen und Klärung möglicher Beeinträchtigungen, ASP erforderlich und Prüfung möglicher Verbotstatbestände, Eingriffsbewertung im Umweltbericht ist nachzuweisen, Minderungsmaßnahmen gemäß LABO-Leitfaden sind zu formulieren)
  • Stellungnahme von der Landwirtschaftskammer NRW (vorrangig Prüfung von Konversions- und Deponieflächen sowie auf Hausdächern und Industrieanlagen, Ablehnung der PV-FFA auf Agrarfläche, Rückbauverpflichtung wird gefordert sowie entsprechende Kompensationsmaßnahmen)

Der Flächennutzungsplan-Entwurf mit Begründung und aller Gutachten zum Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage K 18“ sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen kann in der Zeit

vom Dienstag, den 22.04.2025 bis einschließlich Samstag, den 24.05.2025

im Internet unter der Adresse der gemeindeeigenen Internetseite https://www.wickede.de/rathaus-service/oeffentliche-bekanntmachungen und im Landesportal „Beteiligung NRW“ https://beteiligung.nrw.de/portal/wickede/startseite eingesehen werden.

Weiterhin liegen diese Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung Wickede (Ruhr), im Fachbereich 4 – Planen, Bauen und Umwelt, Zimmer 16, Hauptstraße 81, 58739 Wickede (Ruhr), während der Dienststunden aus. Die Öffentlichkeit kann sich in dieser Zeit über die Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen insbesondere schriftlich bei der Gemeindeverwaltung, per E-Mail (planung@wickede.de) oder mündlich zur Niederschrift bei der Auslegungsstelle vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß vorgebrachte Anregungen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Das Ergebnis der Prüfung der fristgemäß vorgebrachten Anregungen wird mitgeteilt.

Weiter wird nach § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine anerkannte Umweltvereinigung im Falle einer Umweltklage gegen den FNP mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bekanntmachungsanordnung

Gemäß § 2 Abs. 3 der Bekanntmachungsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird bestätigt, dass die oben aufgeführten Beschlüsse mit den im Rat am 08.04.2025 gefassten Beschlüssen übereinstimmen und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung verfahren worden ist.

Die Bekanntmachung wird hiermit angeordnet und der Beschluss über die Auslegung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage K 18“ einschließlich Begründung, Umweltbericht, Artenschutz und gutachterlicher Stellungnahme wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet unter www.wickede.de

einzusehen.

Kontakt

Johannes Korte

02377 915141

Informationen

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