Als Beitrag zur bundesweit eingeleiteten Energiewende beabsichtigt der Vorhabenträger, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) im südlichen Bereich der Gemarkung Schlückingen der Gemeinde Wickede (Ruhr) zu erreichen. Auf dem ca. 2,08 ha großen Planbereich soll nach bisheriger Planung vorbehaltlich der angestrebten Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung) und des sich anschließenden Baugenehmigungsverfahrens eine PV-FFA (siehe anhängenden Übersichtsplan) entstehen.
Zusätzlich zu dem Entwurf, der Begründung und der gutachterlichen Stellungnahme sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Quelle der Umweltinformation
Schutzgut
Art der Umweltinformation und Betroffenheit
Umweltbericht – büro ecoda
(Stand: März 2025)
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung, Tiere, Pflanzen sowie Biotope und geschützte Teile von Natur und Landschaft, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter
Bewertung der Umweltauswirkungen, Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz (Eingriffsregelung), Alternativenprüfung
Artenschutzprüfung – büro ecoda
(Stand: Dezember 2024)
Tiere, Pflanzen sowie Biotope und geschützte Teile von Natur und Landschaft
avifaunistische Kartierung, Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
Nach Einschätzung der Gemeinde Wickede (Ruhr) sind folgende wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen aus den Beteiligungen gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangen:
Der Bebauungsplans-Entwurf mit Begründung und aller Gutachten zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 „Photovoltaik-Freiflächenanlage K 18“ sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen kann in der Zeit
vom Dienstag, den 22.04.2025 bis einschließlich Samstag, den 24.05.2025
im Internet unter der Adresse der gemeindeeigenen Internetseite https://www.wickede.de/rathaus-service/oeffentliche-bekanntmachungen und im Landesportal „Beteiligung NRW“ https://beteiligung.nrw.de/portal/wickede/startseite eingesehen werden.
Weiterhin liegen diese Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung Wickede (Ruhr), im Fachbereich 4 – Planen, Bauen und Umwelt, Zimmer 16, Hauptstraße 81, 58739 Wickede (Ruhr), während der Dienststunden aus. Die Öffentlichkeit kann sich in dieser Zeit über die Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen insbesondere schriftlich bei der Gemeindeverwaltung, per E-Mail (planung@wickede.de) oder mündlich zur Niederschrift bei der Auslegungsstelle vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß vorgebrachte Anregungen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Das Ergebnis der Prüfung der fristgemäß vorgebrachten Anregungen wird mitgeteilt.
Bekanntmachungsanordnung
Gemäß § 2 Abs. 3 der Bekanntmachungsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird bestätigt, dass die oben aufgeführten Beschlüsse mit den im Rat am 08.04.2025 gefassten Beschlüssen übereinstimmen und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung verfahren worden ist.
Die Bekanntmachung wird hiermit angeordnet und der Beschluss über die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Photovoltaik-Freiflächenanlage K 18“ einschließlich Begründung, Umweltbericht, Artenschutz und gutachterlicher Stellungnahme wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet unter www.wickede.de
einzusehen.
Johannes Korte
02377 915141