Mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8 “Hoheroth“ im Ortsteil Wilnsdorf wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung eines Schulzentrums, eines Sportplatzes und die Entwicklung eines Wohngebietes in Richtung Ortsmitte geschaffen. Im Zuge der Erschließung wurde auch der Busbahnhof für das Schulzentrum angelegt. Die Gemeinde Wilnsdorf plant aktuell den Neubau des Busbahnhofes für das Gymnasium und eine neue Grundschule an anderer Stelle in der Nähe. Nach erfolgter Verlegung des Busbahnhofes kann und soll Gelände einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist die Planung des Kreis Siegen-Wittgenstein, auf diesem zentral in der Gemeinde Wilnsdorf und sehr verkehrsgünstig gelegenen Grundstück eine neue Rettungswache für den Rettungsdienst als Ersatz für die bisher am Standort „Pützwiese“ in Wilnsdorf betriebene Rettungswache, die den räumlichen Anforderungen nicht mehr genügt, zu errichten. In dem neu geplanten Gebäude soll auch der „Regionale Soziale Dienst“ (RSD) des Kreisjugendamtes untergebracht werden, der ebenfalls zusätzlichen Raumbedarf hat. Damit kann das Gelände des bisherigen Busbahnhofes eine sinnvolle Nachnutzung für öffentliche Zwecke erfahren.
Um das Planungsrecht für die geplanten Nutzungen anzupassen, wird der Bebauungsplan Nr. 8 „Hoheroth“ qualifiziert geändert. Das Plangebiet soll dabei als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr, Rettungswache“ und „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festgesetzt werden.
Das Änderungsverfahren wird gem. §13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Da die festzusetzende Grundfläche kleiner als 20.000m2 ist, findet gem. §13a Abs. 1 Satz. 2 Nr. 1 BauGB keine Umweltprüfung statt. Für das Verfahren gelten die Bestimmungen des §13 BauGB (vereinfachtes Verfahren).
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wurde gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Entsprechend findet nun im Zuge der Offenlage auch die formelle Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbarkommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB statt.
Alle relevanten Unterlagen, insbesondere die Planurkunde mit Begründung, Artenschutzprüfung und eine Lärmimmissionsprognose stehen in der Zeit vom 19.02.2024-20.03.2024 in diesem Portal zur Verfügung. Zusätzlich werden alle Informationen auf der Homepage der Gemeinde unter: www.gemeinde-wilnsdorf.de/bekanntmachungen und im Rathaus der Gemeinde Wilnsdorf (Zimmer 62), Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf, während der Öffnungszeiten offengelegt.
Stellungnahmen können auf folgenden Wegen abgegeben werden:
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Pauline Fehrmann (Stadtplanung)
02739 802 170
Siehe Datenschutz | Beteiligung NRW Gemeinde Wilnsdorf