Der Rat der Gemeinde Wilnsdorf hat in seiner Sitzung am 06.03.2025 die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 24 "Am Mathildenhof" der Gemeinde Wilnsdorf, Ortsteil Obersdorf, mit der Begründung und den dazugehörigen Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Ferner hat der Rat beschlossen, abweichend vom Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB vom 11.07.2020 kein beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB, sondern ein Normalverfahren mit Umweltprüfung und zweistufiger Beteiligung durchzuführen. Die bereits vom 05.06.2020 bis zum 10.07.2020 gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte Offenlage ermöglichte bereits eine umfassende Informations- und Mitwirkungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit und die Fachbehörden / Träger öffentlicher Belange und wird daher als erste Beteiligungsstufe im Normalverfahren gewertet.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnraum in Form von 4 Wohnhäusern mit max. zwei Vollgeschossen, die jeweils bis zu 6 Wohneinheiten umfassen, sowie für die erforderlichen Erschließungsanlagen geschaffen werden.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt östlich der B 54 und westlich der Bebauung an der Straße „Am Rosenwald“ und umfasst die Grundstücke der Gemarkung Obersdorf, Flur 7, Flurstücke 239, 240 und 366.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit seiner Begründung, Umweltbericht, Fachbeitrag Artenschutz, Landschaftspflegerischem Fachbeitrag, einem Geotechnischen Bericht und mehreren Schalltechnischen Untersuchungen sowie und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit
vom 03. April 2025 bis einschließlich 03. Mai 2025
im Internet unter https://www.wilnsdorf.de/Leben-Wohnen/Bauen-Wohnen-Umwelt/Bauen-in-Wilnsdorf/Bauleitplanung/ öffentlich aus. Ferner können die Unterlagen der Veröffentlichung auch im Internet über das Landesportal www.beteiligung.nrw.de eingesehen werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen in diesem Zeitraum während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung im Rathaus Wilnsdorf, Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf, Zimmer 62, einzusehen. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (Planungsgruppe Fischer, Stand: 22.01.2025):
Boden und Fläche (Auswirkungen der Planung auf die Bodenfunktionen, Bodenversiegelung, vorsorgender Bodenschutz)
Wasser (Auswirkungen auf die Retentionsfunktion des Bodens, , die Grundwasserneubildung, Aussagen zu Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung, Starkregen und Überflutungsvorsorge)
Luft, Klima und Folgen des Klimawandels (Auswirkungen auf das lokale Klima; Klimaschutz und Klimaanpassung)
Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen (Auswirkung der Planung auf Biotoptypen und Pflanzen) (
Tiere und artenschutzrechtliche Belange (Auswirkungen der Planung auf geschützte Tierarten (Vögel, Fledermäuse, Haselmaus, Reptilien), Aussagen zu Vermeidungsmaßnahmen)
Natura 2000 Gebiete und sonstige Schutzgebiete (Auswirkungen der Planung auf Natura 2000-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete)
Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen:.
Biologische Vielfalt:.
Landschaft (Auswirkungen der Planung auf das Landschafts- bzw. Ortsbild)
Mensch, Wohn- und Erholungsqualität (Aussagen zu Geräuschimmissionen durch den öffentlichen Straßenverkehr sowie durch Parkierungsvorgänge der künftigen Anwohner des Plangebiets)
Kulturelles Erbe und Denkmalschutz (Bewertung des Bestandsgebäudes im Plangebiet unter denkmalrechtlichen Aspekten)
Fachbeitrag Artenschutz (Plan Ö GmbH, Juni 2024 und Februar 2020/aktualisiert Februar 2023) vom 08.05.2023):
Auswirkungen der Planung für planungsrelevante Tierarten (Vögel, Fledermäuse, Haselmaus und Reptilien)
Schalltechnische Untersuchungen (GSA Ziegelmeyer GmbH von 2019 und 2025)
Geotechnischer Bericht (Institut für Geotechnik Dr. Jochen Zirfas, Stand: November 2023)
Wasserwirtschaftliche Stellungnahme (Ingenieurbüro für Bau-, Wasser- und Umwelttechnik Thomas Giebel, Wilnsdorf, Stand: Juli 2024)
Zudem liegen umweltrelevante Stellungnahmen aus der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange zu den o.g. Umweltbelangen vor
Gem. § 3 Abs. 2 S. 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Pauline Fehrmann
Bauamt
02739 802 170
p.fehrmann@wilnsdorf.de
beteiligung@wilnsdorf.de