Flächennutzungsplan Stadt Würselen Öffentliche Auslegung

18. Änderung des Flächennutzungsplanes "Jülicher Straße, Weststraße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.07.2024 bis 02.08.2024
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 14.11.2023 beschlossen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Entwürfe zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 199 (Bereich „Jülicher Straße, Weststraße“) und der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründungen öffentlich auszulegen.

Anlass dieser Planung ist eine geplante Erweiterung der derzeitigen Verkaufsfläche von 1.366 m² um ca. 144 m² durch einen Anbau an den bestehenden REWE-Markt auf insgesamt ca. 1.510 m².

Gemäß § 3 (2) BauGB werden Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wie folgt ortsüblich bekannt gemacht:

Die Entwürfe zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 199 und der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründungen sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 01.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024 im Amt 61 (Planungsamt) der Stadt Würselen, Morlaixplatz 1 im Gang auf der 5. Ebene zwischen Zimmer 253 und 235 und zwar

montags bis freitags                             07:30 – 12:30 Uhr

montags und mittwochs                        14:00 – 16:00 Uhr

dienstags und donnerstags                   14:00 – 18:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den o.a. Bauleitplänen insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (stadtplanung@wuerselen.de) vorgebracht werden.

Die öffentlich ausgelegten Unterlagen können im Internet unter www.wuerselen.de/bauleitplanung, 1. Änderung B-Plan Nr. 199 sowie 18.  Änderung des Flächennutzungsplanes eingesehen werden.

Es stehen folgende Arten von Umweltinformationen zur Verfügung:

  • Umweltberichte mit Untersuchungen der Auswirkungen der Planung auf folgende Bereiche:
  • Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit, Bevölkerung (Lärmimmissionen, Verkehr, Nutzungsfunktionen)
  • Schutzgut Boden und Fläche (Flächenverbrauch, Neuversiegelung von Boden, Bodenfunktion, Altlasten)
  • Schutzgut Wasser (Grundwasser, Wasserhaushalt, Abfluss von Niederschlagswasser, Hochwassergefährdung)
  • Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt (Biotoptypen, Begrünung, Artenvielfalt, Lebensraum für Pflanzen und Tiere)
  • Schutzgut Landschaft (städtischer Lebensraum)
  • Schutzgut Klima und Luftqualität (Klimaanpassung, Niederschlag, Wetterlage, Lufthygiene und -qualität)
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter (Bau- und Bodendenkmale)
  • Wechselwirkungen und kumulative Wirkungen (Stoffkreisläufe)
  • Weitere Belange des Umweltschutzes (Erneuerbare Energien, Emissionen, Abfall)
  • Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Auswirkungen auf Lebensraumtypen)
  • Artenschutzrecht (Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange nach §§ 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz)
  • Anfälligkeiten für schwere Unfälle oder Katastrophen (Erdbeben- oder Hochwassergefährdung)
  • Fachgutachten mit Umweltinformationen:
  • Gutachten zur Artenschutzprüfung (Lebensraumpotenzialanalyse, Schutzgebiete, Biotopstruktur, Artenvorkommen, Vermeidungsmaßnahmen)
  • Stellungnahmen Naturschutzverbänden und Trägern öffentlicher Belange zu den bereits genannten Themen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Bei dem Flächennutzungsplan wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hier eingestellt sind zur 18. Flächennutzungsplanänderung der Plan, die Begründung, der Umweltbericht und umweltbezogene Stellungnahmen.

B-Plan 199 – 1. Änderung, sowie 18. Änderung des Flächennutzungsplanes “Jülicher Straße, Weststraße” – Stadt Würselen (wuerselen.de)

Kontaktperson

Ansprechpartnerin:
Katrin Dithmer

Amt 61 – Planungsamt –
Rathaus Morlaixplatz 1
Tel.: 02405 67-6106
E-Mail: stadtplanung@wuerselen.de

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  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Informationsblatt Datenschutzverordnung

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