Gemäß § 3 (2) BauGB werden Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wie folgt ortsüblich bekannt gemacht:
Die Entwürfe zum Bebauungsplan 233 A und zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründungen sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können im Internet unter
https://www.wuerselen.de/wirtschaft-zukunft/bauen-planen/bauleitplanung/
B-Plan 233 A “Sport- und Kulturanlagen und Markt Broichweiden-Mitte“ und 16. Änderung des Flächennutzungsplanes
eingesehen werden.
Im Rahmen der Veröffentlichung liegen die Unterlagen in der Zeit vom 07.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 im Planungsamt A 61 der Stadt Würselen, Morlaixplatz 1, im Gang auf der 5. Ebene zwischen Zimmer 253 und 235 und zwar
montags bis freitags von 7:30 - 12:30 Uhr
montags und mittwochs von 14:00 - 16:00 Uhr
dienstags und donnerstags von 14:00 - 18:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den o.a. Bauleitplänen möglichst elektronisch per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de vorgebracht werden. Sie können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen in Umweltbericht, Gutachten und umweltbezogenen Stellungnahmen sind verfügbar:
Folgende Fachgutachten mit Umweltinformationen liegen vor:
- Artenschutzprüfung Stufe I
- Potentialanalyse und Maßnahmenkonzept für Vögel und Fledermäuse
- Boden-/Baugrundgutachten und Hydrogeologisches Gutachten
- Entwässerungskonzept
- Landschaftsplanerischer Fachbeitrag
- Verkehrsgutachten
- Schalltechnische Untersuchung
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan (gem. § 4a Abs. 5 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Beim Flächennutzungsplan wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Frau Petra Peikert Telefon: 02405/67 6101 E-Mail: stadtplanung@wuerselen.de
Siehe Anlage