Verfahren Kreis Borken Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Wiedervernässung des Hündfelder Moores in Ahaus und Gronau

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 25.11.2024 bis 27.01.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox

Kreis Borken                                                                                                                                Borken, 18.11.2024

Der Landrat

Fachbereich Natur und Umwelt

662212/60008

Bekanntmachung

nach § 73 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NW) und nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG

Antrag auf Umsetzung von Maßnahmen zur Wiedervernässung des Hündfelder Moores in Ahaus und Gronau

Gewässerausbau gemäß §§ 67 Abs. 2, 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Die Biologische Station Zwillbrock e.V., Zwillbrock 10, 48691 Vreden, hat mit Schreiben vom 08.11.2024 eine Planfeststellung über den Gewässerausbau zur Umsetzung von Maßnahmen zur Wiedervernässung des Hündfelder Moores in Ahaus und Gronau beantragt.

Gegenstand des Antrages sind umfangreiche Maßnahmen zur Wiederherstellung und Sicherung des für ein Moorwachstum geeigneten Wasserhaushaltes. Hintergrund ist der aktuell ungünstige Erhaltungszustand des Natura 2000-Gebietes Amtsvenn/Hündfelder Moor, der auf den für ein intaktes Hochmoor unzureichenden Wasserhaushalt zurückzuführen ist. Da sich das Hochmoor beiderseits der deutsch-niederländischen Grenze erstreckt, handelt es sich bei den geplanten Maßnahmen um ein grenzüberschreitendes Projekt, das im niederländischen Teil des Natura-2000-Gebietes (Aamsvenn) von der Provinz Overijssel und im deutschen Teil (Hündfelder Moor) von der Biologischen Station Zwillbrock e.V. umgesetzt werden soll.

Der geplante Gewässerausbau bedarf der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 67 Abs. 2 und § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW). Die Untere Wasserbehörde des Kreises Borken führt dafür gemäß § 73 Abs. 3 bis 5 VwVfG NRW in Verbindung mit § 18 UVPG ein Anhörungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durch.

Im Verfahren wurde gemäß § 54 UVPG der Staat Niederlande über das oben genannte Vorhaben benachrichtigt. Da seitens des Staates Niederlande eine Beteiligung gewünscht wird, findet eine grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach Maßgabe der §§ 54 bis 57 UVPG statt.

Die allgemeine Vorprüfung wurde gemäß § 7 Abs. 1 UVPG als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die Pflicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen besteht, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Aufgrund der Größe des Vorhabens (238 ha), des grenzüberschreitenden Charakters und des sensiblen Umfeldes (Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet) können auch unter Berücksichtigung der Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen erhebliche Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden. Gemäß § 5 Abs. 2 UVPG wird daher festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die im Scoping-Verfahren beteiligten Stellen haben ihre Anforderung an den Untersuchungsrahmen dieser UVP mitgeteilt. Der vom Antragsteller vorgelegte UVP-Bericht nach § 16 UVPG ist Bestandteil der Planunterlagen.

Darüber hinaus liegen zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens die folgenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen vor:

  • FFH-Verträglichkeit
  • Artenschutzbeitrag
  • WRRL-Verträglichkeit
  • Bilanzierung des Eingriffs
  • Forstrechtliche Bilanz im Wald
  • Landschaftspflegerische Begleitplanung

Die Antragsunterlagen werden für die Dauer eines Monats, und zwar in der Zeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 24.12.2024 über die Internetseite https://beteiligung.nrw.de

unter dem Link

https://beteiligung.nrw.de/k/1008488

veröffentlicht.

Zudem sind der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen gemäß § 20 UVPG auch über das zentrale Internetportal unter www.uvp-verbund.de zugänglich.

Ebenso erfolgt eine öffentliche Auslage.

Die Antragsunterlagen können bei der

Stadt Gronau,

Fachdienst Stadtplanung, Nebenstelle Planen, Bauen und Umwelt,

 Flur Erdgeschoss

Grünstiege 64, 48599 Gronau

während der Dienstzeiten eingesehen werden. Die Dienstzeiten sind montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr.

Im Rahmen der grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung kann zusätzlich eine niederländische nichttechnische Zusammenfassung des UVP-Berichtes, die insbesondere die zu erwartenden grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen des Vorhabens darstellt, eingesehen werden. Die öffentliche Auslage erfolgt

  • an der Rezeption im Stadtbüro Enschede, Hengelosestraat 51, 7514 AD Enschede, während der allgemeinen Öffnungszeiten
  • an der Rezeption der Provinz Overijssel, Besuchsadresse: Luttenbergstraat 2, 8012 EE Zwolle, während der allgemeinen Öffnungszeiten.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, vom 25.11.2024 bis einschließlich 24.01.2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Ahaus, Rathausplatz 1, 48683 Ahaus, bei der Stadt Gronau, Grünstiege 64, 48599 Gronau, oder beim Kreis Borken, Fachbereich Natur und Umwelt, Burloer Str. 93, 46325 Borken, Einwendungen gegen den Plan erheben. Einwendungen sollen den Namen, Vornamen, sowie die genaue Anschrift des Betroffenen und die Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Flurstück) derjenigen Grundstücke enthalten, für die Einwendungen erhoben werden.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, können innerhalb der o.g. Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.

Etwaige Einwendungen werden in einem noch festzusetzenden Termin (Erörterungstermin) behandelt. Verspätet erhobene Einwendungen sind ausgeschlossen.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,

a)    können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden;

b)    kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Untere Wasserbehörde des Kreises Borken weist außerdem darauf hin, dass im Rahmen von geltend gemachten Einwendungen personenbezogene Daten i.S.d. Art. 4 Nr. 1 DS-GVO verarbeitet werden. Die mitgeteilten Daten werden ausschließlich für dieses Verfahren vom Kreis Borken, Untere Wasserbehörde sowie bei den Städten Ahaus und Gronau erhoben und verarbeitet. Diese Daten werden benötigt, um den Umfang der jeweiligen Betroffenheit beurteilen zu können. Die Verarbeitung der Daten ist zur Erfüllung der Aufgabe als zuständige Behörde für das wasserrechtliche Verfahren erforderlich und erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 68 WHG, § 73 Absatz 3 bis 5 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW).

Sowohl die Antragstellerinnen sowie Antragsteller als auch ihre Beauftragten sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Ergänzend wird auf den Datenschutzhinweis des Kreises Borken sowie der Städte Ahaus und Gronau, eingestellt auf den jeweiligen Homepages des Kreises Borken und der Städte Ahaus und Gronau, verwiesen.

Kreis Borken, 18.11.2024

Der Landrat

Fachbereich Natur und Umwelt

Im Auftrag

Gez.

Cordula Thume

Kontaktperson

Kreis Borken

Fachbereich Natur und Umwelt

In fachlichen Angelegenheiten:

Herr Christian Scho

E-Mail: c.scho@kreis-borken.de

Telefon: 02861 681 7023

In verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten:

Frau Sophia Vinkelau

E-Mail: s.vinkelau@kreis-borken.de

Telefon: 02861 681 7165

Datenschutzerklärung

Es gilt die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Link zur Datenschutzerklärung des Portals). Es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten verarbeitet.

Sofern Einwendungen gegen das Verfahren beim Kreis Borken geltend gemacht werden, gilt die Datenschutzerklärung des Kreises Borken (siehe Anlage).

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang