Öffentlichkeitsbeteiligung Bezirksregierung Münster Verkehr und Mobilität

Umbau des Autobahndreiecks Bottrop (A2/A31), Deckblatt I

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.04.2025 bis 16.06.2025
  • Stellungnahmen 32 Einwendungen
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Übersicht Lage des Vorhabens

Auf den Antrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ruhr, hin hat die Bezirksregierung Münster im Jahr 2020 das Planfeststellungsverfahren für den Umbau des AD Bottrop eingeleitet.

Vorgesehen sind Um- und Ausbaumaßnahmen im Bereich des Autobahndreiecks Bottrop, welches die Autobahnen A2 und A31 miteinander verbindet. Es ist beabsichtigt, eine leistungsfähigere, halbdirekte Verbindungsrampe für die Fahrbeziehung Oberhausen-Emden zu bauen, für welche ein neues Brückenbauwerk zur Überführung der Verbindungsrampe der Fahrbeziehung Emden-Hannover erforderlich ist. Darüber hinaus sollen alle Rampenquerschnitte um einen Fahrstreifen innerhalb des AD Bottrop auf zwei Fahrstreifen sämtlicher Ein- und Ausfahrrampen verbreitert sowie die Ein- und Ausfädelungsbereiche verlängert werden. Zudem umfasst die Maßnahme die Erweiterung der nördlichen Ausfahrt der AS Bottrop um einen zusätzlichen Rechtsabbiegestreifen in Fahrtrichtung Bottrop-Zentrum.

Nun hat die seit 2021 zuständige Autobahn GmbH des Bundes weitere neue und geänderte Planunterlagen eingereicht, die zur Einsichtnahme als Deckblatt I öffentlich ausgelegt werden.

Die Änderungen in den Planunterlagen beinhalten insbesondere ein neu aufgestelltes Lärmkonzept und eine Anpassung der Regenwasserbehandlung an den aktuellen technischen Stand, welche Überarbeitungen u. a. in der technischen Planung und den umweltfachlichen Gutachten nach sich gezogen haben.

Die aktualisierten und geänderten Planunterlagen (Erläuterungen, Zeichnungen und Gutachten – Deckblatt I) stehen gemäß § 17a III 1, I FStrG i. V. m. § 73 III 1 VwVfG NRW in der Zeit vom

16.04.2025 bis zum 15.05.2025 einschließlich

auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster sowie hier im Portal Beteiligung NRW zur Einsichtnahme zur Verfügung. Einwendungen können bis zum 16.06.2025 erhoben werden.

Kontakt

Frau Verena Brinkhoff
Telefon: +49 251 411 5510
E-Mail: Verena.Brinkhoff@bezreg-muenster.nrw.de

Datenschutzerklärung

Bei der Durchführung des Anhörungs- und Planfeststellungsverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Gemäß Art. 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) sind die betroffenen Personen hierüber zu informieren. In diesem Zusammenhang wird auf die „Datenschutzhinweise Planfeststellungsverfahren“ verwiesen, die auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter www.brms.nrw.de/de/datenschutz/25/index.html aufgerufen werden können.

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