Öffentlichkeitsbeteiligung Bezirksregierung Münster Verkehr und Mobilität

Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.10.2025 bis 19.12.2025
  • Stellungnahmen 106 Einwendungen
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Auf Antrag des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Münsterland, hat die Bezirksregierung das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64, als Südumgehung Warendorf eingeleitet. Die Planungen umfassen im Wesentlichen den Neubau der B 64 als Südumgehung von Neuwarendorf, August-Wessing-Damm, etwa 40 m östlich Haus Allendorf bis Vohren, Beelener Straße, etwa 1.200 m östlich des Mielegeländes einschließlich

  • Bau von Lärmschutzanlagen entlang der Neubautrasse
  • Landschaftspflegerischer Maßnahmen entlang der Neubautrasse und auf verschiedenen Flächen im Außenbereich sowie Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes
  • Entwässerungstechnischer Maßnahmen sowie Herstellung von Regenrückhaltebecken und eines Versickerungsbeckens
  • Überplanung und Abriss von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden

sowie hiermit im Zusammenhang stehender weiterer Folgemaßnahmen an Verkehrswegen, Gewässern und Anlagen Dritter auf dem Gebiet der Stadt Warendorf, Kreis Warendorf, Gemarkungen Warendorf, Vohren und Freckenhorst.

Der Plan (Erläuterungen, Zeichnungen und Gutachten) wird im Zeitraum vom 20.10.2025 bis zum 19.11.2025 einschließlich auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster und hier im Portal Beteiligung NRW elektronisch veröffentlicht.

Einwendungen können bis zum 19.12.2025 erhoben werden.

Kontakt

Bezirksregierung Münster
Telefon: +49 251 411 0
E-Mail: poststelle@bezreg-muenster.nrw.de

Datenschutzerklärung

Bei der Durchführung des Anhörungs- und Planfeststellungsverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Gemäß Art. 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) sind die betroffenen Personen hierüber zu informieren. In diesem Zusammenhang wird auf die „Datenschutzhinweise Planfeststellungsverfahren“ verwiesen, die auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter www.bezreg-muenster.de/datenschutzhinweise-fuer-das-dezernat-25 <http://www.bezreg-muenster.de/datenschutzhinweise-fuer-das-dezernat-25>  aufgerufen werden können.

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