Stadtumbaumaßnahmen Stadt Oberhausen Öffentliche Auslegung

Offenlage Kommunale Wärmeplanung der Stadt Oberhausen

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 16.02.2026 bis 17.03.2026
  • Stellungnahmen 13 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Foto: Adobe Stock/stockpics

Für individuelle Anfragen zu Ihrer Liegenschaft wenden Sie sich bitte direkt per Telefon (0208 825-3569) oder per E-Mail an kwp@oberhausen.de. Nutzen Sie auch gerne die Projektseite www.oberhausen.de/kwp auf der Sie eine interaktive Karte finden können. Alle über dieses Format abgegeben Stellungnahmen können erst im Nachgang nach der Veröffentlichung des Wärmeplans beantwortet werden.


Die Stadt Oberhausen ist, wie alle Kommunen in Deutschland mit über 100.000 Einwohnern, zu einer erstmaligen Veröffentlichung eines kommunalen Wärmeplans bis zum 30. Juni 2026 verpflichtet (vgl. § 4 Abs. 2 Wärmeplanungsgesetz). Die Fülle der Aufgaben und die Erfahrung aus verschiedenen Bundesländern, in denen die kommunale Wärmeplanung bereits verpflichtend ist, zeigen, dass die Erstellung des Wärmeplans ein dauerhafter Multiakteurs-Prozess mit erheblichem Koordinierungsaufwand für die einzelnen Kommunen darstellt. Die Kommune als verantwortliches Organ für die ganzheitliche Umsetzung und Fortschreibung muss als Schnittstelle aller Akteure agieren und die Interessen aller Parteien berücksichtigen. Darunter versteht sich insbesondere die Koordination und Beteiligung aller externen und internen Belange, die Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung.

Kontakt

Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz

Bahnhofstraße 66

46145 Oberhausen

Tel.: 0208 835 3569

Mail: kwp@oberhausen.de

Datenschutzerklärung

Die Eintragung der Stellungnahmen erfolgt annonym. Es findet keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten statt.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang