Flächennutzungsplan Stadt Menden Öffentliche Auslegung

53. FNP-Änderung der Stadt Menden (Sauerland) "Freiflächen-PV-Anlage Böingsen"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.03.2026 bis 30.04.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2026 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt und folgenden Beschluss gefasst:

  1. Der Ausschuss für Planen und Bauen nimmt das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.
  2. Der Ausschuss für Planen und Bauen billigt den vorliegenden Entwurf der 53. Änderung des Flächennutzungsplans „Freiflächen-PV-Anlage Böingsen“ (einschließlich Begründung und Umweltbericht) und beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf dieser Grundlage durchzuführen.

Ziel der 53. FNP-Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage in Böingsen zu schaffen. Hierzu ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-PV-Anlage“ vorgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich der 53. FNP-Änderung der Stadt Menden (Sauerland) ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

Der Entwurf der 53. FNP-Änderung - einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt Menden (Sauerland) wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogene Stellungnahmen - wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 23.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026

im Internet unter https://www.menden.de/aktuelle-beteiligungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden (Sauerland), 3. Obergeschoss, Flurzone C, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag bis Freitag               von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag                           von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag                                   von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bevorzugt elektronisch (per E-Mail an planung@menden.de oder über das Beteiligungsportal) übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich an die Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden, per Fax an die Faxnummer 02373 / 903-1386 oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.

Hinweise

  • Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. 
  • Zudem wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechts-behelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Ein-wendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Menden (Sauerland) unter https://www.menden.de/metanavi/unten/datenschutz einsehen.

Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen sind zum Vorentwurf im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen und werden ebenfalls veröffentlicht:

  • Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen - Regionalforstamt Märkisches Sauerland zu den Belangen der Forstwirtschaft (insbesondere die unmittelbare Nähe zu bestehenden Waldflächen),
  • Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zu den Belangen der Landwirtschaft (insbesondere die Inanspruchnahme von Ackerflächen),
  • Wasserwerke Westfalen GmbH zu den Belangen der Wasserwirtschaft (insbesondere Verzicht auf Verwendung von PFAS-beschichteten Modulen),
  • NABU-Märkischer Kreis zu den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes (insbesondere ein im Biotopkataster erfasster Siepen und die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet),
  • Märkischer Kreis zu den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (insbesondere zu der Eingriffsregelung und der Artenschutzprüfung) sowie zum Wasserschutz (insbesondere dem Vorhandensein von Quellbereichen).

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB:

  • ein Artenschutzrechtlicher Beitrag zum Bebauungsplan Nr. 251 „SO Freiflächen-PV-Anlage - Böingsen“ (Februar 2026),
  • ein Umweltbericht, der sich mit folgenden Themen befasst: Mensch; Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt; Boden/Altlasten/Fläche; Wasser; Klima/Luft/Klimaschutz/Klimaanpassung; Orts-/Landschaftsbild; Kulturgüter/sonstige Sachgüter; erhebliche nachteilige Auswirkungen (Krisenfall); Art und Menge der erzeugten Abfälle, Rückbau und Beseitigung; Kumulierung mit benachbarten Gebieten; Wechselwirkungen; Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen; grünordnerische Maßnahmen; Eingriffsregelung; Planungsalternativen.

Kontakt

Frau Ramona Stüeken
Telefon: 02373/9031607
E-Mail: r.stueeken@menden.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Menden (Sauerland) unter https://www.menden.de/metanavi/unten/datenschutz einsehen.

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