Flächennutzungsplan Stadt Menden Frühzeitige Beteiligung

46. FNP-Änderung der Stadt Menden (Sauerland) "Am Galbusch"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.03.2026 bis 30.04.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Planzeichnung

I. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner öffentlichen
Sitzung am 05.03.2026 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt die Aufstellung der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes "Am Galbusch" der Stadt Menden (Sauerland) für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).“

Ziel der 46. FNP-Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung
des Mendener Baubetriebshofes zu schaffen. Hierzu ist die Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Bauhof“ vorgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich der 46. FNP-Änderung der Stadt Menden (Sauerland) ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

II. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) hat ferner in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2026 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt und folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt auf der Grundlage des beigefügten Vorentwurfes zur 46. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Menden (Sauerland) mit Begründung und Umweltbericht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wie folgt durchzuführen:
a) Betroffenes Gebiet entsprechend der Bedeutung des Planes
Menden-Mitte, Platte Heide
b) Öffentliche Unterrichtung
Schriftlich durch Bekanntmachung im Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises und zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Menden (Sauerland)
c) Äußerung und Erörterung
Einzelerörterungen während eines Zeitraumes von ca. vier Wochen in der Abteilung Planung und Bauordnung
d) Vorsitz
Verwaltung

Der räumliche Geltungsbereich der 46. FNP-Änderung der Stadt Menden (Sauerland) ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

Der Vorentwurf der 46. FNP-Änderung - einschließlich Begründung und Umweltbericht - wird in der Zeit
vom 23.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026
im Internet unter https://www.menden.de/aktuelle-beteiligungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Menden (Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden (Sauerland), 3. Obergeschoss, Flurzone C, zu folgenden Zeiten öffentlich aus: 

Montag bis Freitag von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bevorzugt elektronisch (per E-Mail an planung@menden.de oder über das Beteiligungsformular auf der o.g. Internetseite) übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich an die Stadt Menden
(Sauerland), Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden, per Fax an die Faxnummer 02373 / 903-1386 oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.
 

Hinweise:

  • Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Menden (Sauerland) unter https://www.menden.de/metanavi/unten/datenschutz einsehen.

Kontakt

Frau Ramona Stüeken
Telefon: 02373/9031607
E-Mail: r.stueeken@menden.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Menden (Sauerland) unter https://www.menden.de/metanavi/unten/datenschutz einsehen.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang