Umfrage Stadt Meckenheim Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Meckenheim „pflastert ab“ – Anfrage für einen 5 m³ Container

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.03.2026 bis 31.10.2026
  • Teilnehmer 1 Teilnehmer
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Die Stadt Meckenheim unterstützt Teilnehmende mit dem Angebot der Kostenübernahme für die Bereitstellung von 5 m³ Containern zur Entsorgung von hartem Bauschutt.

Im Zeitraum vom 21.03.2026 bis zum 31.10.2026 haben Sie die Möglichkeit, am bundesweiten Entsiegelungswettbewerb „abpflastern“ für die Stadt Meckenheim teilzunehmen.

Ziel ist es, versiegelte Flächen zurückzubauen und möglichst naturnah zu gestalten. Der Entsiegelungswettbewerb wird von der Hochschule für Gesellschaftsgestaltung in Koblenz organisiert und bringt Städte und Gemeinden in einem freundschaftlichen Wettbewerb zusammen.

Sofern Sie in diesem Rahmen für eine Entsiegelungsmaßnahme das Angebot der Kostenübernahme für die Bereitstellung eines 5 m³ Containers für harten Bauschutt über die Stadtverwaltung in Anspruch nehmen möchten, wird gebeten, das untenstehende Formular vollständig auszufüllen und zuvor die Teilnahmebedingungen zu lesen. Nach Prüfung Ihrer Anfrage, werden sich die Ansprechpartnerinnen des Fachbereichs Verkehr und Grünflächen der Stadt Meckenheim mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Bearbeitung der Anfragen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs. Bitte beachten Sie, dass für die Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage ca. 10 Tage benötigt werden.

Für die Bereitstellung der Container steht ein festgelegtes Budget zur Verfügung. Sobald dieses ausgeschöpft ist, kann das Angebot nicht weitergeführt werden.

Zur Verfügung gestellt wird ein Container mit einem Volumen von 5 m³ für harten Bauschutt (z. B. Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, Estrich). Es liegt in Ihrer Verantwortung, den Container ausschließlich mit zulässigen Materialien zu befüllen. Nicht zulässig sind unter anderem Bims, Ytong, Putz, Erdaushub, Kunststoffe, Holz, Heraklit, Gipskartonplatten oder sonstige Störstoffe. Bei unsachgemäßer Befüllung behält sich die Stadt Meckenheim vor, Ihnen die zusätzlichen Kosten der Abfallentsorgung in Rechnung zu stellen. Details entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen.

Weitere Informationen sind der offiziellen Website des Wettbewerbs „abpflastern“ und der stadteigenen Homepage zu entnehmen.

Container Anfrage zur Teilnahme am Entsiegelungswettbewerb „abpflastern"

  • Pflichtangabe
  • Bitte nach Durchführung der Maßnahme ein Nachher-Bild der entsiegelten bzw. vorzugsweise von der neu bepflanzten/ begrünten Fläche unter umwelt@meckenheim.de einreichen. Weiterhin wird darum gebeten, dass zur Dokumentation der Teilnahme ihres Projektes beim Wettbewerb „abpflastern", zusätzlich ein entsprechender Screenshot unter der zuvor genannten E-Mail-Adresse übermittelt wird.
  • Pflichtangabe
  • Hinweis: Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.

Angaben zu meinem Entsiegelungsprojekt

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 4000
  • Pflichtangabe
  • Angabe in Quadratmetern und/ oder Anzahl der entsiegelten Pflastersteine
  • Pflichtangabe
  • Hinweis: Harter Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien, die bei Baumaßnahmen anfallen. Zu hartem Bauschutt zählen, z. B. Mauerwerk, reiner Betonabbruch, Ziegelsteine, Fliesen und Kacheln, Dachziegel, Keramik und Estrich. Es liegt in Ihrer Verantwortung, den Container ausschließlich mit zulässigen Materialien zu befüllen. Nicht zulässig sind unter anderem alle flüssigen Abfälle, Metalle, Strohmatten und Rabitzdrahtwände, Bims, Ytong, Putz, Porenbeton, Erdaushub, Sand, Kies oder Lehm, Kunststoffe, Styroporplatten oder Teeranhaftungen, Holz, Glas, Heraklit, Gips- und Gipskartonplatten oder sonstige Störstoffe. Ebenfalls darf die Kantenlänge nicht über 50 cm sein. Bei unsachgemäßer Befüllung behält sich die Stadt Meckenheim vor, die zusätzlichen Kosten der Abfallentsorgung der anfragenden Person in Rechnung zu stellen.
  • Pflichtangabe
  • Vorzugsweise in Tonnen
  • Pflichtangabe
  • Es besteht keine Garantie, dass der Container in dem von Ihnen angegeben Zeitraum zur Verfügung gestellt wird. Nach Prüfung der Anfrage werden sich die Ansprechpartnerinnen des Fachbereichs Verkehr und Grünflächen der Stadt Meckenheim zum weiteren Vorgehen persönlich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Bitte berücksichtigen Sie, dass für die Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage ca. 10 Tage benötigt werden.
  • Pflichtangabe
  • Bitte berücksichtigen Sie bei der Angabe des Standortes, dass eine ordnungsgemäße An- und Ablieferung des Containers zu ihrem Grundstück durch einen LKW und Aufstellung des Containers auf ihrem Grundstück gewährleistet ist.
Bildaufnahme der zu entsiegelnden Fläche (Vorher-Bild)
Datei auswählen

Die maximale Dateigröße beträgt 10 MB.

  • Pflichtangabe
  • Sie können zwischen 1 und 3 Dateien anhängen.
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 2000

Veröffentlichung meines Entsiegelungsprojektes

Um die Entsiegelungsprojekte im Rahmen des gemeinsamen Wettbewerbs sichtbar zu machen, sind alle teilnehmenden Meckenheimerinnen und Meckenheimer herzlich eingeladen Ihre eigenen Projekte mit Ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu teilen.

Sofern ein Einverständnis vorliegt, können die durch das vorliegende Formular und per E-Mail zur Verfügung gestellten Bilder und Dokumente sowie die gemachten projektbezogenen Angaben von der Stadt Meckenheim unentgeltlich für die Öffentlichkeitsarbeit (z. B.  Homepage, Pressemitteilung, Social Media der Stadt Meckenheim) zur Veröffentlichung genutzt werden. Die Veröffentlichung kann sowohl anonymisiert als auch unter Angabe eines Vor- und Nachnamens und des Ortsteils erfolgen. Eine Zustimmung zur Veröffentlichung ist nicht erforderlich bzw. verplichtend.
  • Pflichtangabe

Hinweis

Bitte nach Durchführung der Maßnahme ein Nachher-Bild der entsiegelten bzw. vorzugsweise von der neu bepflanzten/ begrünten Fläche unter umwelt@meckenheim.de einreichen. Weiterhin wird darum gebeten, dass zur Dokumentation der Teilnahme Ihres Projektes beim Wettbewerb „abpflastern", zusätzlich ein entsprechender Screenshot unter der zuvor genannten E-Mail-Adresse übermittelt wird.

Kontaktdaten: Angaben zur Person

Wenn nicht anders vereinbart, werden die personenbezogenen Angaben ausschließlich zur Kontaktaufnahme mit Ihnen sowie zur Abwicklung der Bereitstellung des Containers verwendet. Zur Durchführung der An- und Ablieferung des Containers werden die erforderlichen Daten an den Containerdienst weitergegeben. Nach erfolgter An- und Ablieferung des Containers werden die Daten durch den Containerdienst unmittelbar gelöscht. Im Kontext der Container Bereitstellung erfolgt darüber hinaus keine Weitergabe an Dritte. Sofern in diesem Online-Formular zugestimmt, werden weiterhin bei Ihnen personenbezogene Daten, in diesem Fall Vor- und Nachname und Ortsteil, erfasst, um Ihr teilnehmendes Entsiegelungsprojekt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Homepage, Pressemitteilung, Social Media) der Stadt Meckenheim zu veröffentlichen.

Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzerklärung.

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Zur Überprüfung der Volljährigkeit (siehe Teilnahmebedingungen)
  • Pflichtangabe

Abschließender Hinweis

Um besonderes Engagement zu würdigen, findet im Zuge des bundesweiten Entsiegelungswettbewerbs „abpflastern“, zusätzlich eine stadteigene Auszeichnung der drei Meckenheimer Projekte statt, die die größte Flächenentsiegelung erreicht haben.

Melden Sie sich hier an, um auch bei dem stadteigenen Wettbewerb teilzunehmen.

Die Stadt Meckenheim freut sich über Ihre Teilnahme.

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PflichtangabeBitte geben Sie den im Bild dargestellten Text ein.
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Pflichtangabe

Kontakt

Stadt Meckenheim

Fachbereich Verkehr und Grünflächen

Nele Allerchen

Denise Nieland

Siebengebirgsring 4

53340 Meckenheim

umwelt@meckenheim.de

Teilnahmebedingungen

1. Zweck der Containerbestellung

Die Stadt Meckenheim (Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim) unterstützt teilnehmende Meckenheimer Projekte am deutschlandweiten Entsiegelungswettbewerb „abpflastern“ (Veranstalter: Hochschule für Gesellschaftsgestaltung, Koblenz), mit dem Angebot der Kostenübernahme für die Bereitstellung von Containern mit einem Volumen von 5 m³ zur Entsorgung von ausschließlich hartem Bauschutt. Hierzu wurde im Vorfeld ein Budget festgelegt. Das dargelegte Angebot gilt, bis dieses ausgeschöpft ist.

Die Möglichkeit der Anfrage eines Containers besteht grundsätzlich im Wettbewerbszeitraum vom 21.03.2026 bis zum 31.10.2026.

Es sind die nachfolgenden Bedingungen zu berücksichtigen.

2. Anfragende Person/ Organisation

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen (Bürger*innen, Vereine, Unternehmen, Schulen, KiTas, sonstige Institutionen) mit (Wohn-)Sitz in der Stadt Meckenheim, die ein Projekt beim Entsiegelungswettbewerb „abpflastern“ zur Entsiegelung einer Fläche im Meckenheimer Stadtgebiet einreichen. Die anfragende Person muss zum Zeitpunkt der Anfrage volljährig sein.

3. Anfrageverfahren

Im Rahmen des Anfrageverfahrens ist zunächst das Online-Formular mit der Bezeichnung „Meckenheim „pflastert ab““ – Anfrage kostenfreier 5 m³ Container" unter https://beteiligung.nrw.de/k/1023264 vollständig auszufüllen und einzureichen. Es kann grundsätzlich ein Container pro Grundstück/ Entsiegelungsprojekt angefragt werden. Die Bereitstellung eines Containers kann nur erfolgen, wenn die Menge des entsiegelten Materials im Verhältnis zu einer Bestellung eines 5 m³ Containers steht.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Die Zustimmung, dass das Projekt beim Entsiegelungswettbewerb „abpflastern“ unter https://www.abpflastern.de/index.php/mitmachen/ eingereicht wird.
  • Die Bestätigung, dass ein Container mit einem Volumen von 5 m3 für harten Bauschutt zur Entsorgung der entsiegelten Materialien angefragt wird.
  • Projekttitel
  • Kurzbeschreibung des Projektes
  • Standort der Entsiegelung
  • Größe der zu entsiegelnden Fläche
  • Benennung der Materialien (z. B. reiner Betonabbruch), aus denen der zu entsorgende harte Bauschutt besteht.
  • Ungefähres Gewicht der zu entsorgenden Materialien
  • Gewünschter Zeitraum für die Bereitstellung des Containers
  • Anschrift des Aufstellortes des Containers
  • Bildaufnahme der zu entsiegelnden Fläche (Vorher-Bild)
  • Bildaufnahme der entsiegelten bzw. vorzugsweise von der neu bepflanzten/ begrünten Fläche (Nachher-Bild) per E-Mail im Nachgang
  • Angaben zur Veröffentlichung des Entsiegelungsprojektes
  • Kontaktdaten (Angaben zur Person): Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum

Die Angaben sind wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.

4. Prüfung der Anfrage

Die Bereitstellung eines Containers erfolgt nach Prüfung und Verfügbarkeit durch die Stadt Meckenheim. Ein Anspruch auf Bereitstellung besteht nicht automatisch. Die Bearbeitung der Anfragen erfolgt priorisiert in der Reihenfolge ihres Eingangs. Für die Prüfung und Bearbeitung der Anfrage werden ca. 10 Tage benötigt.

Nach Prüfung der Anfrage, wird sich die Stadtverwaltung Meckenheim mit der anfragenden Person in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zur Bestellung des Containerns abzustimmen und zu veranlassen.

Die Möglichkeit der Anfrage eines Containers besteht im Wettbewerbszeitraum vom 21.03.2026 bis zum 31.10.2026, wobei hierbei die Bearbeitungsdauer der Anfrage durch die Stadt Meckenheim von ca. 10 Tagen und der Teilnahmeschluss am 31.10.2026 zu beachten sind.

Es besteht keine Garantie, dass der Container in dem angegeben gewünschten Zeitraum zur Verfügung gestellt wird.

Die maximale Standzeit des Containers beträgt zwei Wochen ab dem Zeitpunkt der Anlieferung.

5. Zugelassene Materialien

Der Container darf nur für die genehmigte Abfallart bzw. den genehmigten Zweck verwendet werden.

Der Container mit einem Volumen von 5 m3 wird ausschließlich für die Entsorgung von hartem, recyclingfähigen Bauschutt bereitgestellt. Harter Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien, die bei Baumaßnahmen anfallen. Zu hartem Bauschutt zählen, z. B. Mauerwerk, reiner Betonabbruch, Ziegelsteine, Fliesen und Kacheln, Dachziegel, Keramik und Estrich.

Es liegt in der Verantwortung der anfragenden Person, den Container ausschließlich mit zulässigen Materialien zu befüllen. Nicht zulässig sind unter anderem alle flüssigen Abfälle, Metalle, Strohmatten und Rabitzdrahtwände, Bims, Ytong, Putz, Porenbeton, Erdaushub, Sand, Kies oder Lehm, Kunststoffe, Styroporplatten oder Teeranhaftungen, Holz, Glas, Heraklit, Gips- und Gipskartonplatten oder sonstige Störstoffe. Ebenfalls darf die Kantenlänge nicht über 50 cm sein. Bei unsachgemäßer Befüllung behält sich die Stadt Meckenheim vor, die zusätzlichen Kosten der Abfallentsorgung der anfragenden Person in Rechnung zu stellen.

Die anfragende Person ist verpflichtet, die Abfälle gemäß den Vorgaben des KrWG sowie der entsprechenden Rechtsverordnungen ordnungsgemäß einzustufen und diese Einstufung der Stadt Meckenheim zur Weiterleitung an den Containerdienst spätestens beim Abschluss des Beförderungsvertrages mitzuteilen. Zudem hat er der Stadt Meckenheim und damit dem Containerdienst gegebenenfalls die erforderlichen abfallrechtlichen Begleitunterlagen bereitzustellen.

6. Aufstellort und Sicherheit

Bei der Angabe des Aufstellortes für den Container, ist eine ordnungsgemäße An- und Ablieferung des Containers zum Grundstück durch einen LKW und Aufstellung des Containers auf dem Grundstück durch die anfragende Person zu gewährleisten. Der LKW muss während der Anlieferung und Abholung auf befestigtem Untergrund bleiben.

Am Aufstellort ist eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,5 m (ggf. mehr) sicherzustellen. Zudem muss ausreichend Rangierfläche vorhanden sein, da der Container ausschließlich nach hinten vom LKW abgeladen wird.

Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellflächen sind nur dann geeignet, wenn der Untergrund auf andere geeignete Weise so vorbereitet wurde, dass er von schweren LKW befahren werden kann. Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherungspflicht, ist die anfragende Person dafür verantwortlich, dass keine Verkehrsbehinderungen entstehen.

Während der Standzeit des Containers ist die anfragende Person verpflichtet, den Container regelmäßig zu kontrollieren und eine unbefugte Nutzung auszuschließen. Dies gilt auch für die Prüfung des verkehrssicheren Zustands des Containers. Festgestellte Mängel an der Absicherung sind der Stadt Meckenheim und dem Containerdienst unverzüglich mitzuteilen.

Bei der An- und Ablieferung des Containers ist sicherzustellen, dass die anfragende Person als Ansprechpartner/in vor Ort ist und gegebenenfalls Unterstützung leistet.

Bei Aufstellung im öffentlichen Raum kann eine zusätzliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich sein. In diesem Kontext ist im Vorfeld eine Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich Verkehr und Grünflächen der Stadt Meckenheim unter umwelt@meckenheim.de erforderlich.

Der Container darf nur bis zur Höhe des Randes beladen werden. Außerdem darf das auf dem Typenschild angegebene maximal zulässige Füllgewicht des jeweiligen Containers nicht überschritten werden.

7. Dokumentation der Entsiegelungsmaßnahme

Neben der Einreichung eines Vorher-Bildes, ist nach Durchführung der Maßnahme ein Nachher-Bild der entsiegelten bzw. vorzugsweise von der neu bepflanzten/ begrünten Fläche unter umwelt@meckenheim.de einzureichen.

Weiterhin wird darum gebeten, dass zur Dokumentation der Teilnahme des Entsiegelungsprojektes beim Wettbewerb „abpflastern“, zusätzlich ein entsprechender Screenshot unter der zuvor genannten E-Mail-Adresse übermittelt wird.

8. Kostenregelung

Die Kosten für die Bereitstellung von Containern mit einem Volumen von 5 m³ sowie die Entsorgung von hartem Bauschutt trägt die Kommune, unter der Voraussetzung, dass die anfragende Person die Teilnahmebedingungen erfüllt. Hierzu wurde im Vorfeld ein Budget festgelegt. Sobald dieses ausgeschöpft ist, kann das Angebot nicht weitergeführt werden.

Kosten für Fehlbefüllung, Überfüllung oder zusätzliche Entsorgungsleistungen können den Anfragenden in Rechnung gestellt werden.

9. Haftung

Die anfragende Person haftet für Schäden am Container, die von der Bereitstellung bis zur Abholung (Standzeit) durch unsachgemäße Nutzung oder falsche Befüllung entstehen. Dies gilt auch für das Abhandenkommen des Containers in diesem Zeitraum.

Die Stadt Meckenheim übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit ungeeigneten Zufahrten und Aufstellplätzen sowie während der Standzeit des Containers entstehen. Bezogen auf den Containerdienst bleibt die Vorschrift § 254 BGB davon unberührt. Für Schäden an Sachen der anfragenden Person oder an fremdem Eigentum, die im Zusammenhang mit der Anlieferung oder Abholung des Containers entstehen, haftet der Containerdienst nur dann, wenn ihm oder seinen Mitarbeitenden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ein Anspruch auf Haftung besteht nicht, wenn der Schaden vom Berechtigten nach Kenntniserlangung nicht unverzüglich beim Containerdienst gemeldet wird. Jegliche Schäden sind unmittelbar der Stadt Meckenheim und dem Containerdienst mitzuteilen.

10. Ausschluss

Die Stadt Meckenheim behält sich vor, Anfragen abzulehnen oder bereitgestellte Container zu entfernen, wenn die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten werden und/ oder Sicherheits- oder Umweltauflagen verletzt werden.

11. Schlussbestimmungen

Mit der Anfrage eines Containers, erkennt die anfragende Person diese Teilnahmebedingungen an. Die Kommune behält sich vor, diese Bedingungen jederzeit anzupassen, sofern gesetzliche oder organisatorische Änderungen dies erforderlich machen.

Datenschutzerklärung

Es gilt die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Datenschutz | Beteiligung.nrw Stadt Meckenheim).

Weiterhin gilt:

Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

Vor dem Hintergrund der diesjährigen Teilnahme am deutschlandweiten Entsiegelungswettbewerbs „abpflastern“, werden bei Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage und letztlich Inanspruchnahme des Angebots der Stadt Meckenheim der Kostenübernahme für die Bereitstellung von 5 m³ Containern zur Entsorgung von hartem Bauschutt durch das unten genannte Online-Formular personenbezogene Daten erfasst. Sofern in diesem Online-Formular zugestimmt, werden in diesem Kontext weiterhin bei Ihnen personenbezogene Daten, in diesem Fall Vor- und Nachname und Ortsteil, erfasst, um Ihr teilnehmendes Entsiegelungsprojekt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Homepage, Pressemitteilung, Social Media) der Stadt Meckenheim zu veröffentlichen.

Die Erhebung erfolgt über das Online-Formular mit der Bezeichung „Meckeheim „pflastert ab" - Anfrage für einen 5 m³ Container".

Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise:

1. Angaben zum Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Bezeichnung: Bürgermeister der Stadt Meckenheim

Straße: Siebengebirgsring 4

Postleitzahl: 53340

Ort: Meckenheim

Telefon: +49 02225 / 917-0

E-Mail-Adresse: stadt.meckenheim@meckenheim.de

Internet-Adresse: https://meckenheim.de/

2. Angaben zum Datenschutzbeauftragten

Die Kontaktaden des Datenschutzbeauftragen lauten:

Bezeichnung: Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Meckenheim

Straße: Siebengebirgsring 4

Postleitzahl: 53340 

Ort: Meckenheim

E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragter@meckenheim.de

3. Angaben zu der Aufsichtsbehörde

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen:

Straße: Kavalleriestr. 2-4

Postleitzahl: 40213 Düsseldorf

Telefon: 0211/38424-0

Telefax: 0211/38424-10

Email: poststelle@ldi.nrw.de

Internet: www.ldi.nrw.de

4. Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung

a) Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben zum Zwecke der Abwicklung Ihrer Anfrage für die Inanspruchnahme des Angebots der Stadt Meckenheim der Kostenübernahme für die Bereitstellung von 5 m³ Containern zur Entsorgung von hartem Bauschutt im Kontext des deutschlandweiten Entsiegelungswettbewerbs abpflastern. Sofern zugestimmt, werden in diesem Zusammenhang weiterhin bei Ihnen personenbezogene Daten, in diesem Fall Vor- und Nachname und Ortsteil, erfasst, um Ihr teilnehmendes Entsiegelungsprojekt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Homepage, Pressemitteilung, Social Media) der Stadt Meckenheim zu veröffentlichen.

b) Rechtsgrundlage/n für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der unter 4. bereits dargestellt ist)

Ihre personenbezogenen Daten, in diesem Fall Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, werden zum Zweck der Abwicklung der An- und Ablieferung des Containers und einer möglichen Kontaktaufnahme, an den Containerdienst weitergegeben. Nach erfolgter An- und Ablieferung des Containers werden die Daten durch den Containerdienst unmittelbar gelöscht. Im Kontext der Container Bereitstellung erfolgt darüber hinaus keine Weitergabe an Dritte. Sofern in diesem Online-Formular zugestimmt, werden weiterhin bei Ihnen personenbezogene Daten, in diesem Fall Vor- und Nachname und Ortsteil, erfasst, um Ihr teilnehmendes Entsiegelungsprojekt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Homepage, Pressemitteilung, Social Media) der Stadt Meckenheim zu veröffentlichen.

6. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung gespeichert. Nach Widerruf werden die Daten unverzüglich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Unabhängig davon erfolgt eine Löschung spätestens nach 10 Jahren.

7. Rechte der Betroffenen

Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte Rechte nach Maßgabe der DSGVO und des DSG NRW zu. Sie haben gemäß Artikel 15 DSGVO das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Ein Recht auf Berichtigung steht Ihnen gemäß Artikel 16 DSGVO zu, sofern Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig sind. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie gemäß Artikel 17 DSGVO die Löschung Ihrer Daten oder gemäß Artikel 18 DSGVO die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen. Unter den Voraussetzungen des Artikels 21 DSGVO können Sie Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen.

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Sie haben in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Meckenheim durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an umwelt@meckenheim.de widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen. Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 3. dieses Bogens.

Informationen

Übersicht
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