Veranstaltung Stadt Langenfeld Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Demokratie im Spiel (Kurzseminar für Lehrkräfte)

  • Status Aktiv
  • Termin 22.04.2026 15:00 Uhr
  • Buchungsstatus 44 freie Plätze
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Foto c Jugendbeteiligung Langenfeld

Sehr geehrte Lehrkräfte der weiterführenden Schulen in Langenfeld, liebe Interessierte,

die Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Langenfeld bietet eine neue Aktion im Rahmen der politischen Jugendbildung an:

Demokratie im Spiel: Mitmachen, Abstimmen, Entscheiden

Demokratieförderung bei Jugendlichen ist von hoher Bedeutung, weil sie die Grundlage für eine gerechte und freie Gesellschaft bildet. Jugendliche lernen hierdurch, wie Demokratie funktioniert und welche Rechte und Pflichten sie als Bürger*innen haben. So werden sie befähigt, ihre Meinung zu äußern, kritisch zu denken und aktiv am politischen Leben teilzunehmen.

In einer Zeit, in der populistische oder extremistische Tendenzen zunehmen, stärkt Demokratieförderung zudem Toleranz, Respekt und Dialogfähigkeit. Auf lange Sicht trägt sie dazu bei, dass junge Menschen Verantwortung übernehmen und unsere demokratischen Werte erhalten und weiterentwickeln.

Auf Wunsch von Lehrkräften hat die Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Langenfeld daher eine Demokratiestunde für Schulklassen und andere Gruppen entwickelt. Hier können Jugendliche durch Mitreden, Mitgestalten und Mitentscheiden Demokratie selbst praxisnah an Spielstationen erleben.

Das Angebot ist für 90 Minuten konzipiert, kann aber auf 60 Minuten gekürzt oder auf zwei Schulstunden verteilt werden.

Die Detailplanung (siehe Anlage) wird von der Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Langenfeld kostenfrei zur Verfügung gestellt, so dass Lehrkräfte oder Gruppenbetreuungen die Spiele eigenständig mit ihrer Klasse bzw. Gruppe durchführen können.

Zum Auftakt des neuen Angebotes laden wir Lehrkräfte der weiterführenden Schulen (insbesondere Politik-, Philosophie-, Religions- oder Klassenlehrkräfte, Schulsozialarbeiter etc.) und Betreuungen von Freizeitangeboten ein, die Spielestationen einmal selbst auszuprobieren.

Der Termin ist kostenfrei und findet am Mittwoch, den  22. April von 15 bis 17 Uhr in der Kantine des Langenfelder Rathauses. Diese ist auf der ersten Etage, am Kopfende des Foyers.

Übersicht

Veranstaltungstermin
Mittwoch 22.04.2026 15:00 - 17:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Rathaus
Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld (Rheinland)
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
04.03.2026 15:00 Uhr - 21.04.2026 10:00 Uhr

Anmeldung

Die Teilnahme an der Veranstaltung kann im Zeitraum vom 04.03.2026 bis zum 21.04.2026 online gebucht werden.

Kontakt

Stadtverwaltung Langenfeld 

Kinder- und Jugendbeteiligung

Konrad-Adenauer-Platz 1

40764 Langenfeld

Tel. 02173 794 3105

Teilnahmebedingungen

Netiquette der Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Langenfeld

  • - Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen –

Unsere Veranstaltungen basieren auf demokratischen Werten und respektvollem Miteinander. Damit dies gelingt, gelten für alle Teilnehmenden folgende Regeln:

Respekt und Toleranz

Wir begegnen uns auf Augenhöhe. Abwertende, rassistische, sexistische oder menschenverachtende Aussagen werden nicht geduldet.

Konstruktive Debatte

Unterschiedliche Meinungen sind willkommen – sofern sie argumentativ und im Rahmen des Grundgesetzes vorgetragen werden.

Keine Störungen

Wer absichtlich provoziert, andere unterbricht oder den Veranstaltungsverlauf massiv behindert, kann ausgeschlossen werden.

Moderation

Die Veranstaltungsleitung führt durch die Veranstaltung. Wortmeldungen erfolgen strukturiert.

Keine Aufzeichnungen

Das Fotografieren, Filmen oder Mitschneiden (z. B. von Präsentationen, Personen oder Wortbeiträgen) ist für Teilnehmende untersagt. Dies dient dem Schutz aller Beteiligten.

Sollten seitens des Veranstalters Aufnahmen zu bestimmten Zwecken erfolgen, werden die Teilnehmenden oder bei Minderjährigen auch deren Erziehungsberechtigte vorher um Erlaubnis gefragt.

Schutz für alle

Die Kinder- und Jugendbeteiligung behält sich vor, im Falle von Grenzüberschreitungen das Hausrecht auszuüben.

Beutelsbacher Konsens:

Nehmen auch Erwachsene an einer Veranstaltung der Jugendbeteiligung teil, so sollen sie sich an die Grundprinzipien des Beutelsbacher Konsens halten:

a) Überwältigungsverbot: Jugendliche sollen nicht mit der Meinung Erwachsener „überwältigt“ werden, sondern eigene Urteile bilden können.

b) Kontroversitätsgebot: Alle relevanten politischen Themen müssen aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet werden.

c) Jugendorientierung: Orientierung an den Interessen und am Wissensstand junger Menschen.

Demokratiefreundlichkeit und Verfassungskonformität

Teilnehmende, die durch diskriminierende, menschenfeindliche, demokratiefeindliche oder verfassungsfeindliche Äußerungen oder Verhaltensweisen in Erscheinung treten, können von der Teilnahme an Veranstaltungen der Jugendbeteiligung ausgeschlossen werden. Als diskriminierend gelten insbesondere Äußerungen und Handlungen, die sich gegen Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion, Hautfarbe, sexuellen Orientierung, Behinderung oder anderer persönlicher Merkmale richten.

Mit ihrer Anmeldung bzw. Teilnahme an einer Veranstaltung der Kinder- und Jugendbeteiligung Langenfeld erkennen die Teilnehmenden diese Regeln verbindlich an.

Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die Stadt Langenfeld einen hohen Stellenwert. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW).

Information gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 2 DSGVO aufgrund der Erhebung personenbezogener Daten

Im Zusammenhang mit der Anmeldung  werden bei Ihnen personenbezogene Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise.

Zweck und Dauer der Datenverarbeitung

Die im Anmeldeformular erhobenen Daten werden ausschließlich für die Anmeldung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung verarbeitet und im Nachgang gelöscht. Es erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 a) DSGVO.

Ihre Rechte gemäß der DSGVO

Art. 7: Recht auf Widerruf der Einwilligung zu jederzeit mit Wirkung für die Zukunft (die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt)

Art. 15: Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten

Art. 16: Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unrichtig gewordener Daten

Art. 17: Recht auf Löschung (Vergessenwerden)

Art. 18: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Art. 20: Recht auf Übertragbarkeit

Art. 21: Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung

Art. 77: Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Kontaktdaten siehe unten)

Kontaktdaten der Verantwortlichen für den Datenschutz

Stadt Langenfeld Rhld.

Der Bürgermeister

Konrad-Adenauer-Platz 1 in 40764 Langenfeld

Telefon: 02173 / 794 - 0

E-Mail: info@langenfeld.de

Wenn Sie sich in Ihrem Recht auf Datenschutz verletzt fühlen, können Sie sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Langenfeld wenden:

Telefon: 02173-794-1115

E-Mail: datenschutz@langenfeld.de

Außerdem können Sie eine Beschwerde bei der folgenden Aufsichtsbehörde erheben:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW

Kavalleriestr. 2-4 in 40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 38424 - 0

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

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