Kontakt
Stadtverwaltung Meckenheim
Fachbereich Verkehr und Grünflächen
Nele Allerchen
Denise Nieland
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim
umwelt@meckenheim.de
Teilnahmebedingungen
1. Zweck des stadteigenen Wettbewerbs
Im Zeitraum vom 21.03.2026 bis zum 31.10.2026 besteht die Möglichkeit am bundesweiten Entsiegelungswettbewerb „abpflastern“ für die Stadt Meckenheim teilzunehmen.
Vor diesem Hintergrund sollen zusätzlich drei Meckenheimer Projekte ausgezeichnet werden, denen es gelingt, versiegelte Flächen in möglichst großem Umfang zurückzubauen.
2. Teilnahmeberechtigte Person/ Organisation
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen (Bürger*innen, Vereine, Unternehmen, Schulen, KiTas, sonstige Institutionen) mit (Wohn-)Sitz in der Stadt Meckenheim, die ein Projekt beim Entsiegelungswettbewerb „abpflastern“ zur Entsiegelung einer Fläche im Meckenheimer Stadtgebiet einreichen. Die Person muss zum Zeitpunkt der Teilnahme volljährig sein.
3. Teilnahmeverfahren
Im Rahmen des Teilnahmeverfahrens ist zunächst das Online-Formular mit der Bezeichnung „Meckenheim „pflastert ab“ - Auszeichnung von Meckenheimer Entsiegelungsprojekten" unter https://beteiligung.nrw.de/k/1023264 vollständig auszufüllen und bis zum 31.10.2026 einzureichen. Das jeweilige Projekt muss zusätzlich auf der offiziellen Wettbewerbsseite unter Mitmachen eingereicht werden.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Die Zustimmung, dass das Projekt beim Entsiegelungswettbewerb „abpflastern" unter https://www.abpflastern.de/index.php/mitmachen/ eingereicht wurde.
- Nachweis über die Eintragung Ihres Entsiegelungsprojekts auf der offiziellen Website des Veranstalters des Wettbewerbs „abpflastern“ (z. B. Screenshot, Bestätigungsmail o. Ä.)
- Die Bestätigung, dass im Kontext des deutschlandweiten Entsiegelungswettbewerbs „abpflastern" zusätzlich am stadteigenen Wettbewerb mit meinem Entsiegelungsprojekt teilgenommen wird.
- Projekttitel
- Was wurde entsiegelt und neu bepflanzt (Kurzbeschreibung)?
- Wo wurde entsiegelt (Anschrift)?
- Größe der entsiegelten Fläche
- Bildaufnahme der Fläche vor der Entsiegelung (Vorher-Bild)
- Bildaufnahme der Fläche nach der Entsiegelung bzw. vorzugsweise von der neu bepflanzten/ begrünten Fläche (Nachher-Bild)
- Einverständnis zur Veröffentlichung des Entsiegelungsprojektes
- Kontaktdaten (Angaben zur Person): Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum
Die Angaben sind wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.
4. Prüfung des eingereichten Projektes
Ausgezeichnet werden gestaffelt die drei Projekte (Platz 1, Platz 2, Platz 3), denen es gelingt, versiegelte Flächen in größtem Umfang zurückzubauen.
Die Bewertungskriterien sind entsprechend des Veranstalters (Hochschule für Gesellschaftsgestaltung, Koblenz) des Entsiegelungswettbewerbs „abpflastern“: „Alle Flächen zählen, wo jetzt Wasser in den Boden darf! Ideal ist natürlich, wenn Wasser komplett versickern kann und die Fläche danach begrünt wird – neue Pflanzen, das wäre perfekt!
Aber auch eine teilentsiegelte Fläche kann am Wettbewerb teilnehmen! Wurden z.B. 100 qm Pflaster durch Rasengittersteine ersetzt, trage bitte 50 qm ein. Also einfach die Hälfte der Fläche, denn auch das ist der Schritt in die richtige Richtung. Gebt dann bitte in der Beschreibung an, dass es sich um eine Teilentsiegelung handelt. Auch bei Kies- oder Sandflächen, die Asphalt ersetzen, gebt bitte 50% an" (unter FAQ).
Eine Jury aus Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Meckenheim entscheidet entsprechend der Teilnahmebedingungen über die Preisvergabe.
5. Ausschluss
Die Stadt Meckenheim behält sich vor, eingereichte Projekte abzulehnen, wenn die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt sind oder das übermittelte Formular unvollständig ist.
Datenschutzerklärung
Es gilt die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Datenschutz | Beteiligung.nrw Stadt Meckenheim).
Weiterhin gilt:
Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten
Im Zuge Ihrer Teilnahme am stadteigenen Wettbewerb zum deutschlandweiten Entsiegelungswettbewerb „abpflastern“ 2026, werden zur Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs über das unten benannte Online-Formular durch die Stadt Meckenheim personenbezogene Daten von Ihnen erfasst. Weiterhin werden bei Ihnen in diesem Kontext personenbezogene Daten, in diesem Fall Vor- und Nachname und Ortsteil, erhoben, um Ihr teilnehmendes Entsiegelungsprojekt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Homepage, Pressemitteilung, Social Media, Preisverleihung) der Stadt Meckenheim veröffentlichen zu können.
Die Erhebung erfolgt über das Online-Formular mit der Bezeichung „Meckeheim „pflastert ab" - Auszeichnung von Meckenheimer Entsiegelungsprojekten".
Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise:
1. Angaben zum Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Bezeichnung: Bürgermeister der Stadt Meckenheim
Straße: Siebengebirgsring 4
Postleitzahl: 53340
Ort: Meckenheim
Telefon: +49 02225 / 917-0
E-Mail-Adresse: stadt.meckenheim@meckenheim.de
Internet-Adresse: https://meckenheim.de/
2. Angaben zum Datenschutzbeauftragten
Die Kontaktaden des Datenschutzbeauftragen lauten:
Bezeichnung: Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Meckenheim
Straße: Siebengebirgsring 4
Postleitzahl: 53340
Ort: Meckenheim
E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragter@meckenheim.de
3. Angaben zu der Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen:
Straße: Kavalleriestr. 2-4
Postleitzahl: 40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Telefax: 0211/38424-10
Email: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de
4. Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung
a) Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung im Zuge der Teilnahme am stadteigenen Wettbewerb im Kontext des deutschlandweiten Entsiegelungswettbewerbs „abpflastern“. Weiterhin werden bei Ihnen in diesem Kontext personenbezogene Daten, in diesem Fall Vor- und Nachname und Ortsteil, erhoben, um Ihr teilnehmendes Entsiegelungsprojekt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Homepage, Pressemitteilung, Social Media, Preisverleihung) der Stadt Meckenheim veröffentlichen zu können.
b) Rechtsgrundlage/n für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der unter 4. bereits dargestellt ist)
Weiterhin werden bei Ihnen personenbezogene Daten, in diesem Fall Vor- und Nachname und Ortsteil, erhoben, um Ihr teilnehmendes Entsiegelungsprojekt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Homepage, Pressemitteilung, Social Media, Preisverleihung) der Stadt Meckenheim veröffentlichen zu können.
6. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
Ihre personenbezogenen Daten werden bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung gespeichert. Nach Widerruf werden die Daten unverzüglich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Unabhängig davon erfolgt eine Löschung spätestens nach 10 Jahren.
7. Rechte der Betroffenen
Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte Rechte nach Maßgabe der DSGVO und des DSG NRW zu. Sie haben gemäß Artikel 15 DSGVO das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Ein Recht auf Berichtigung steht Ihnen gemäß Artikel 16 DSGVO zu, sofern Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig sind. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie gemäß Artikel 17 DSGVO die Löschung Ihrer Daten oder gemäß Artikel 18 DSGVO die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen. Unter den Voraussetzungen des Artikels 21 DSGVO können Sie Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen.
8. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Sie haben in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Meckenheim durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an umwelt@meckenheim.de widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.
9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen. Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 3. dieses Bogens.