Umfrage Stadt Meckenheim Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Meckenheim „pflastert ab“ – Auszeichnung von Meckenheimer Entsiegelungsprojekten

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.03.2026 bis 31.10.2026
  • Teilnehmer 0 Teilnehmer
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Im Zeitraum vom 21.03.2026 bis zum 31.10.2026 haben Sie die Möglichkeit, am bundesweiten Entsiegelungswettbewerb „abpflastern“ für die Stadt Meckenheim teilzunehmen.

Ziel ist es, versiegelte Flächen zurückzubauen und möglichst naturnah zu gestalten. Der Entsiegelungswettbewerb wird von der Hochschule für Gesellschaftsgestaltung in Koblenz organisiert und bringt Städte und Gemeinden in einem freundschaftlichen Wettbewerb zusammen.

Vor diesem Hintergrund sollen zusätzlich drei Meckenheimer Projekte ausgezeichnet werden, denen es gelingt, versiegelte Flächen in möglichst großem Umfang zurückzubauen. Ziel ist es, versiegelte Areale in begrünte, wasserdurchlässige und klimaaktive Flächen umzuwandeln, die zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen, die Biodiversität fördern und die Aufenthaltsqualität im Stadtgebiet nachhaltig steigern.

Diese Auszeichnung soll aktives Engagement und Beiträge für Klima und Umwelt sowie für ein zukunftsfähiges und lebenswertes Meckenheim würdigen.

Um am stadteigenen Wettbewerb teilnehmen zu können, ist eine Anmeldung über das nachfolgende Formular bis zum 31.10.2026 erforderlich. Das jeweilige Projekt muss zusätzlich auf der offiziellen Wettbewerbsseite unter Mitmachen" eingereicht werden.

Weitere Informationen sind auf der städtischen Homepage zu finden.

Die Stadt Meckenheim freut sich über Ihre Teilnahme.

Teilnahme

  • Pflichtangabe
Als Nachweis dafür, dass Ihr Entsiegelungsprojekt auf der offiziellen Website des Veranstalters des Wettbewerbs „abpflastern“ unter „Mitmachen" eingetragen wurde, ist eine entsprechende Bestätigung (z. B. Screenshot o. Ä.) zu übermitteln.
Datei auswählen

Die maximale Dateigröße beträgt 10 MB.

  • Pflichtangabe
  • Sie können bis zu 2 Dateien anhängen.
  • Pflichtangabe

Angaben zu meinem Entsiegelungsprojekt

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 4000
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Angabe in Quadratmetern und/ oder Anzahl der entsiegelten Pflastersteine
Bildaufnahme der Fläche vor der Entsiegelung (Vorher-Bild)
Datei auswählen

Die maximale Dateigröße beträgt 10 MB.

  • Pflichtangabe
  • Sie können zwischen 1 und 3 Dateien anhängen.
Bildaufnahme der Fläche nach der Entsiegelung bzw. vorzugsweise von der neu bepflanzten/ begrünten Fläche (Nachher-Bild)
Datei auswählen

Die maximale Dateigröße beträgt 10 MB.

  • Pflichtangabe
  • Sie können zwischen 1 und 3 Dateien anhängen.
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 2000

Veröffentlichung meines Entsiegelungsprojektes

Entsiegelungsprojekte im Rahmen des gemeinsamen Wettbewerbs sichtbar machen

  • Pflichtangabe

Kontaktdaten: Angaben zur Person

Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden im Rahmen Ihrer Teilnahme am stadteigenen Wettbewerb von der Stadt Meckenheim zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs erhoben und verarbeitet. Bezugnehmend auf den Abschnitt „Veröffentlichung meines Entsiegelungsprojektes" in diesem Formular, erfolgt in diesem Kontext eine Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten, in diesem Fall von Vor- und Nachname und Ortsteil, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Homepage, Pressemitteilung, Social Media, Preisverleihung) der Stadt Meckenheim.

Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzerklärung.

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Zur Überprüfung der Volljährigkeit (siehe Teilnahmebedingungen)
  • Pflichtangabe

Abschließender Hinweis

Die Stadt Meckenheim unterstützt Teilnehmende am Wettbewerb „abpflastern“ mit dem Angebot der Kostenübernahme für die Bereitstellung von 5 m³ Containern zur Entsorgung von hartem Bauschutt.

Hier gelangen Sie zum entsprechenden Online-Formular, um Ihre Anfrage für einen Container zu stellen.

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PflichtangabeBitte geben Sie den im Bild dargestellten Text ein.
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Pflichtangabe

Kontakt

Stadtverwaltung Meckenheim

Fachbereich Verkehr und Grünflächen

Nele Allerchen

Denise Nieland

Siebengebirgsring 4

53340 Meckenheim

umwelt@meckenheim.de

Teilnahmebedingungen

1. Zweck des stadteigenen Wettbewerbs

Im Zeitraum vom 21.03.2026 bis zum 31.10.2026 besteht die Möglichkeit am bundesweiten Entsiegelungswettbewerb „abpflastern“ für die Stadt Meckenheim teilzunehmen.

Vor diesem Hintergrund sollen zusätzlich drei Meckenheimer Projekte ausgezeichnet werden, denen es gelingt, versiegelte Flächen in möglichst großem Umfang zurückzubauen.

2. Teilnahmeberechtigte Person/ Organisation

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen (Bürger*innen, Vereine, Unternehmen, Schulen, KiTas, sonstige Institutionen) mit (Wohn-)Sitz in der Stadt Meckenheim, die ein Projekt beim Entsiegelungswettbewerb „abpflastern“ zur Entsiegelung einer Fläche im Meckenheimer Stadtgebiet einreichen. Die Person muss zum Zeitpunkt der Teilnahme volljährig sein.

3. Teilnahmeverfahren

Im Rahmen des Teilnahmeverfahrens ist zunächst das Online-Formular mit der Bezeichnung „Meckenheim „pflastert ab“ - Auszeichnung von Meckenheimer Entsiegelungsprojekten" unter https://beteiligung.nrw.de/k/1023264 vollständig auszufüllen und bis zum 31.10.2026 einzureichen. Das jeweilige Projekt muss zusätzlich auf der offiziellen Wettbewerbsseite unter Mitmachen eingereicht werden.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Die Zustimmung, dass das Projekt beim Entsiegelungswettbewerb „abpflastern" unter https://www.abpflastern.de/index.php/mitmachen/ eingereicht wurde.
  • Nachweis über die Eintragung Ihres Entsiegelungsprojekts auf der offiziellen Website des Veranstalters des Wettbewerbs „abpflastern“ (z. B. Screenshot, Bestätigungsmail o. Ä.)
  • Die Bestätigung, dass im Kontext des deutschlandweiten Entsiegelungswettbewerbs „abpflastern" zusätzlich am stadteigenen Wettbewerb mit meinem Entsiegelungsprojekt teilgenommen wird.
  • Projekttitel
  • Was wurde entsiegelt und neu bepflanzt (Kurzbeschreibung)?
  • Wo wurde entsiegelt (Anschrift)?
  • Größe der entsiegelten Fläche
  • Bildaufnahme der Fläche vor der Entsiegelung (Vorher-Bild)
  • Bildaufnahme der Fläche nach der Entsiegelung bzw. vorzugsweise von der neu bepflanzten/ begrünten Fläche (Nachher-Bild)
  • Einverständnis zur Veröffentlichung des Entsiegelungsprojektes
  • Kontaktdaten (Angaben zur Person): Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum

Die Angaben sind wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.

4. Prüfung des eingereichten Projektes

Ausgezeichnet werden gestaffelt die drei Projekte (Platz 1, Platz 2, Platz 3), denen es gelingt, versiegelte Flächen in größtem Umfang zurückzubauen.

Die Bewertungskriterien sind entsprechend des Veranstalters (Hochschule für Gesellschaftsgestaltung, Koblenz) des Entsiegelungswettbewerbs „abpflastern“: „Alle Flächen zählen, wo jetzt Wasser in den Boden darf! Ideal ist natürlich, wenn Wasser komplett versickern kann und die Fläche danach begrünt wird – neue Pflanzen, das wäre perfekt!
Aber auch eine teilentsiegelte Fläche kann am Wettbewerb teilnehmen! Wurden z.B. 100 qm Pflaster durch Rasengittersteine ersetzt, trage bitte 50 qm ein. Also einfach die Hälfte der Fläche, denn auch das ist der Schritt in die richtige Richtung. Gebt dann bitte in der Beschreibung an, dass es sich um eine Teilentsiegelung handelt. Auch bei Kies- oder Sandflächen, die Asphalt ersetzen, gebt bitte 50% an" (unter FAQ).

Eine Jury aus Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Meckenheim entscheidet entsprechend der Teilnahmebedingungen über die Preisvergabe.

5. Ausschluss

Die Stadt Meckenheim behält sich vor, eingereichte Projekte abzulehnen, wenn die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt sind oder das übermittelte Formular unvollständig ist.

Datenschutzerklärung

Es gilt die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Datenschutz | Beteiligung.nrw Stadt Meckenheim).

Weiterhin gilt:

Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

Im Zuge Ihrer Teilnahme am stadteigenen Wettbewerb zum deutschlandweiten Entsiegelungswettbewerb „abpflastern“ 2026, werden zur Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs über das unten benannte Online-Formular durch die Stadt Meckenheim personenbezogene Daten von Ihnen erfasst. Weiterhin werden bei Ihnen in diesem Kontext personenbezogene Daten, in diesem Fall Vor- und Nachname und Ortsteil, erhoben, um Ihr teilnehmendes Entsiegelungsprojekt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Homepage, Pressemitteilung, Social Media, Preisverleihung) der Stadt Meckenheim veröffentlichen zu können.

Die Erhebung erfolgt über das Online-Formular mit der Bezeichung „Meckeheim „pflastert ab" - Auszeichnung von Meckenheimer Entsiegelungsprojekten".

Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise:

1. Angaben zum Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Bezeichnung: Bürgermeister der Stadt Meckenheim

Straße: Siebengebirgsring 4

Postleitzahl: 53340

Ort: Meckenheim

Telefon: +49 02225 / 917-0

E-Mail-Adresse: stadt.meckenheim@meckenheim.de

Internet-Adresse: https://meckenheim.de/

2. Angaben zum Datenschutzbeauftragten

Die Kontaktaden des Datenschutzbeauftragen lauten:

Bezeichnung: Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Meckenheim

Straße: Siebengebirgsring 4

Postleitzahl: 53340 

Ort: Meckenheim

E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragter@meckenheim.de

3. Angaben zu der Aufsichtsbehörde

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen:

Straße: Kavalleriestr. 2-4

Postleitzahl: 40213 Düsseldorf

Telefon: 0211/38424-0

Telefax: 0211/38424-10

Email: poststelle@ldi.nrw.de

Internet: www.ldi.nrw.de

4. Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung

a) Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung im Zuge der Teilnahme am stadteigenen Wettbewerb im Kontext des deutschlandweiten Entsiegelungswettbewerbs abpflastern. Weiterhin werden bei Ihnen in diesem Kontext personenbezogene Daten, in diesem Fall Vor- und Nachname und Ortsteil, erhoben, um Ihr teilnehmendes Entsiegelungsprojekt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Homepage, Pressemitteilung, Social Media, Preisverleihung) der Stadt Meckenheim veröffentlichen zu können.

b) Rechtsgrundlage/n für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der unter 4. bereits dargestellt ist)

Weiterhin werden bei Ihnen personenbezogene Daten, in diesem Fall Vor- und Nachname und Ortsteil, erhoben, um Ihr teilnehmendes Entsiegelungsprojekt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Homepage, Pressemitteilung, Social Media, Preisverleihung) der Stadt Meckenheim veröffentlichen zu können.

6. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung gespeichert. Nach Widerruf werden die Daten unverzüglich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Unabhängig davon erfolgt eine Löschung spätestens nach 10 Jahren.

7. Rechte der Betroffenen

Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte Rechte nach Maßgabe der DSGVO und des DSG NRW zu. Sie haben gemäß Artikel 15 DSGVO das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Ein Recht auf Berichtigung steht Ihnen gemäß Artikel 16 DSGVO zu, sofern Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig sind. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie gemäß Artikel 17 DSGVO die Löschung Ihrer Daten oder gemäß Artikel 18 DSGVO die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen. Unter den Voraussetzungen des Artikels 21 DSGVO können Sie Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen.

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Sie haben in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Meckenheim durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an umwelt@meckenheim.de widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen. Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 3. dieses Bogens.

Informationen

Übersicht
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