Regionalplan Bezirksregierung Arnsberg Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Regionalplanes Arnsberg - Räumlicher Teilplan MK-OE-SI: Öffentliche Auslegung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.04.2026 bis 15.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Der Regionalrat Arnsberg hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 die Aufstellung der 1. Änderung des o. g. Regionalplanes gemäß § 19 Abs. 1 LPlG beschlossen.

Gegenstand der geplanten Änderung ist die zeichnerische Festlegung von Solarenergiebereichen (SEB) sowie Änderungen der textlichen Festlegungen. Es sind zehn SEB in einer Größenordnung von insgesamt 168,6 Hektar vorgesehen.

Mit der Änderung der Durchführungsverordnung zum Landesplanungsgesetz NRW (LPlG DVO, Anlage 3) zum 28.04.2022 wurden in Anlage 3 unter der Ziffer 3g die Planzeichen für das Höchstspannungsnetz als nachrichtliche Übernahme des Bestands eingeführt. Daher wird das Höchstspannungsnetz (Leitungen ab 220 kV, einschließlich Umspannanlagen und Konverterstandorte) im Rahmen der 1. Änderung MK-OE-SI nun in die Festlegungskarten übernommen.

Die geplante 1. Änderung des Regionalplanes Arnsberg, räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein legt SEB in Drolshagen, Halver, Hemer, Iserlohn, Lennestadt, Nachrodt-Wiblingwerde und Neuenrade fest.

Mit Schreiben vom 30.03.2026 wurden den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (einschließlich Personen des Privatrechts im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 ROG) sowie mit Bekanntmachung vom 04.04.2026 der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG NRW die Gelegenheit gegeben, sich über die Regionalplanänderung zu informieren und im Zeitraum vom 13.04.2026 bis einschließlich 15.05.2026 Stellungnahmen abzugeben.

Zur Umsetzung des landespolitischen Ziels der Digitalisierung nutzen wir für das Verfahren das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“. Bitte geben Sie Ihre Stellungnahme vorzugsweise über das Beteiligungsportal ab.

Die Eingabe Ihrer Informationen und Hinweise über das Beteiligungsportal erleichtert die technische Weiterverarbeitung Ihrer Informationen erheblich und trägt zu einer Verfahrensbeschleunigung bei. Auf eine ergänzende postalische Einreichung kann ganz im Sinne der Ressourcenschonung verzichtet werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Informationen per E-Mail an das Postfach 
rplan.aenderung@bra.nrw.de, oder postalisch an die Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 32, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg, Betreff 1. Änd. MK-OE-SI zur Verfügung zu stellen. 

Des Weiteren können Sie während der Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Arnsberg und bei den betroffenen Kreisen Ihre Stellungnahme einreichen, in die Verfahrensunterlagen Einsicht nehmen und/oder Ihre Stellungnahme zur Niederschrift abgeben.

Kontakt

Bezirksregierung Arnsberg

- Dezernat 32 -

Seibertzstraße 2

59821 Arnsberg

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Svenja Skowronski - Dezernentin (02931- 82 3346)

Andre Siepe - Sachbearbeiter (02931 - 82 2332)

rplan.aenderung@bra.nrw.de

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Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Aufstellungsverfahrens der 1. Änderung des Regionalplanes Arnsberg - Räumlicher Teilplan MK-OE-SI durch die Regionalplanungsbehörde Arnsberg verarbeitet werden und von Mitgliedern des Regionalrats Arnsberg eingesehen werden. Die Regionalplanungsbehörde kann auch Dritte mit der Verarbeitung meiner Daten zu diesem Zwecke beauftragen. Vor einer Veröffentlichung sind meine personenbezogenen Daten aber unkenntlich zu machen. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

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