Regionalplan Bezirksregierung Arnsberg Öffentliche Auslegung

22. Änderung des Regionalplanes Arnsberg - Teilabschnitt SO/HSK: Öffentliche Auslegung

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 13.04.2026 bis 15.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Der Regionalrat Arnsberg hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 die Aufstellung der 22. Änderung des o. g. Regionalplanes gemäß § 19 Abs. 1 LPlG beschlossen.

Gegenstand der geplanten Änderung ist die zeichnerische Festlegung von Solarenergiebereichen (SEB) sowie Änderungen der textlichen Festlegungen. Es sind 36 SEB in einer Größenordnung von insgesamt 558,6 Hektar vorgesehen.

Der Trassenverlauf der Bundesautobahn 46 zwischen der Anschlussstelle Bestwig und dem derzeitigen Ausbauende der Autobahn in Bestwig-Nuttlar (Übergang in die B 480 Richtung Olsberg) wird in der zeichnerischen Festlegung des Regionalplanes als nachrichtliche Übernahme dem Bestand angepasst.

Die geplante 22. Änderung des Regionalplanes Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis legt SEB in Anröchte, Arnsberg, Bad Sassendorf, Bestwig, Eslohe, Geseke, Hallenberg, Lippetal, Lippstadt, Meschede, Möhnesee, Schmallenberg und Soest fest.

Mit Schreiben vom 30.03.2026 wurden den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (einschließlich Personen des Privatrechts im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 ROG) sowie mit Bekanntmachung vom 04.04.2026 der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG NRW die Gelegenheit gegeben, sich über die Regionalplanänderung zu informieren und im Zeitraum vom 13.04.2026 bis einschließlich 15.05.2026 Stellungnahmen abzugeben.

Zur Umsetzung des landespolitischen Ziels der Digitalisierung nutzen wir für das Verfahren das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“. Bitte geben Sie Ihre Stellungnahme vorzugsweise über das Beteiligungsportal ab.

Die Eingabe Ihrer Informationen und Hinweise über das Beteiligungsportal erleichtert die technische Weiterverarbeitung Ihrer Informationen erheblich und trägt zu einer Verfahrensbeschleunigung bei. Auf eine ergänzende postalische Einreichung kann ganz im Sinne der Ressourcenschonung verzichtet werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Informationen per E-Mail an das Postfach 
rplan.aenderung@bra.nrw.de, oder postalisch an die Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 32, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg, Betreff 22. Änd. SO/HSK zur Verfügung zu stellen. 

Des Weiteren können Sie während der Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Arnsberg und bei den betroffenen Kreisen Ihre Stellungnahme einreichen, in die Verfahrensunterlagen Einsicht nehmen und/oder Ihre Stellungnahme zur Niederschrift abgeben.

Kontakt

Bezirksregierung Arnsberg

- Dezernat 32 -

Seibertzstraße 2

59821 Arnsberg

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Svenja Skowronski - Dezernentin (02931- 82 3346)

Dirk Tielke (Kreis Soest) - Sachbearbeiter (02931 - 82 2312)

Hanna Schulte (Hochsauerlandkreis) - Sachbearbeiterin (02931 - 82 2331)

rplan.aenderung@bra.nrw.de

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Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Aufstellungsverfahrens der 22. Änderung des Regionalplanes Arnsberg - Teilabschnitt SO/HSK durch die Regionalplanungsbehörde Arnsberg verarbeitet werden und von Mitgliedern des Regionalrats Arnsberg eingesehen werden. Die Regionalplanungsbehörde kann auch Dritte mit der Verarbeitung meiner Daten zu diesem Zwecke beauftragen. Vor einer Veröffentlichung sind meine personenbezogenen Daten aber unkenntlich zu machen. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

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