Bebauungsplan Kupferstadt Stolberg Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 170-1.Änderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.04.2026 bis 30.04.2026
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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© Katasteramt der StädteRegion Aachen / 749 / 2003

Der Rat der Stadt Stolberg hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 den Bebauungsplan Nr. 170, 1.Änderung „Wohnpark an der Gressenicher Straße“ als Satzung beschlossen. Dieser Satzungsbeschluss wurde mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Stolberg am 21.01.2025 rechtsverbindlich.

In der Plankarte wurden zum Offenlagebeschluss die Höhenbezugspunkte aus der Erschließungsplanung übertragen und auch zum Satzungsbeschluss so in der Plankarte beibehalten. Der Höhenbezugspunkt BP6 (269,30) wurde hierbei offensichtlich falsch in die Erschließungsplanung eingearbeitet und weicht derzeit um 10 Meter von dem vermessenen Höhenbezugspunkt (259,30) ab. Der Höhenbezugspunkt BP6 soll nun in der Plankarte korrigiert werden. 

Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Offenlagebeschluss gem. § 3 (2) und § 4 (2) in den Grundzügen der Planung geändert oder ergänzt, ist dieser gem. § 4a (3) BauGB erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Gem. § 214 (4) BauGB erfordert die Heilung eines derartigen inhaltlichen Fehlers somit zwingend den (erneuten) Offenlagebeschluss gem. § 4a (3) BauGB durch den Rat der Stadt Stolberg. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verkürzt und die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung betroffenen Inhalte beschränkt werden.

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Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Kupferstadt Stolberg (Rhld.) stellt Bauleitpläne in eigener Verantwortlichkeit auf, um eine geordnete  städtebauliche Entwicklung zu sichern. Im formellen Bauleitplanverfahren ist zwingend eine Beteiligung der  Öffentlichkeitnach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. Diese dient dem Zweck, das  Planerfordernisund die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

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Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

− Mitglieder des Rates sowie des jeweiligen Fachausschusses

− Fraktionen und Ratsgruppen

− mit der Sache befasste Ämter der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)

− Dritte, die im Auftrag der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) in die Aufstellung des

      Bebauungsplanverfahrens eingebunden werden

− höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung auf Rechtsmängel

− Gerichte zur gerichtlichen Prüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen

Speicherdauer/Löschfristen

Auch nach Ablauf der Fristen für einen Normenkontrollantrag kann ein Bauleitplan Gegenstand einer  gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden die personenbezogenen Daten für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO dauerhaft gespeichert. 

Rechte der Betroffenen

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung.

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