Öffentlichkeitsbeteiligung Bezirksregierung Münster Verkehr und Mobilität

Ausbau der A40 von AS Duisburg-Kaiserberg bis AS Mülheim-Dümpten - Deckblatt II -

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.04.2026 bis 22.06.2026
  • Stellungnahmen 4 Einwendungen
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Ausbau A40 Duisburg-Kaiserberg bis Mülheim-Dümpten

Auf den Antrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ruhr, Haus Essen vom 07.12.2020 hat die Bezirksregierung Münster das Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A40 zwischen der Anschlussstelle Duisburg Kaiserberg und der Anschlussstelle Mülheim-Dümpten eingeleitet.

Vorgesehen ist der 6-streifige Ausbau der bestehenden Autobahn A40 von der Anschlussstelle (AS) Duisburg-Kaiserberg bis zur Anschlussstelle (AS) Mülheim-Dümpten. Daneben ist der Um- bzw. Ausbau der Anschlussstellen Duisburg-Kaiserberg, Mülheim an der Ruhr, Mülheim-Styrum und Mülheim-Dümpten Bestandteil dieser Baumaßnahme. Der auf der gesamten Strecke vorhandene 4-streifige Autobahnquerschnitt wird symmetrisch zu einem 6-streifigen Querschnitt mit durchgehendem Standstreifen ausgebaut. Das Vorhaben bildet den ersten von insgesamt drei Ausbauabschnitten zwischen dem AK Kaiserberg und der AS Essen Frohnhausen.

Nun hat die seit 2021 zuständige Autobahn GmbH des Bundes geänderte Planunterlagen eingereicht, die zur Einsichtnahme als Deckblatt 2 öffentlich ausgelegt werden.

Die aktualisierten und geänderten Planunterlagen (Erläuterungen, Zeichnungen und Gutachten – Deckblatt 2) stehen gemäß § 17a Abs. 3 S. 1, Abs. 1 FStrG i. V. m. § 18 Abs. 1 S. 4 UVPG i. V. m. § 73 VwVfG NRW in der Zeit vom

23.04.2025 bis zum 22.05.2025 einschließlich

auf dieser Internetseite der Bezirksregierung Münster elektronisch veröffentlicht und steht zusätzlich im UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) sowie hier im Portal Beteiligung NRW zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die Einwendungsfrist endet am 22.Juni 2026.

Gegenstände

Kontakt

Frau Petra Nospickel
Telefon: +49 251 411 4165
E-Mail: petra.nospickel@bezreg-muenster.nrw.de

Datenschutzerklärung

Bei der Durchführung des Anhörungs- und Planfeststellungsverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Gemäß Art. 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) sind die betroffenen Personen hierüber zu informieren. In diesem Zusammenhang wird auf die „Datenschutzhinweise Planfeststellungsverfahren“ verwiesen, die auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter http://www.brms.nrw.de/datenschutzhinweise-fuer-das-dezernat-25 aufgerufen werden können.

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